MAZ 28.03.2007 Online-Leserbrief zu MAZ vom 24.03.

ChristianBerlin | 28.03.2007, 11:47

Leserbrief zum Beitrag: Kirchenkreis läßt Ute Gandow fallen

Bei näherem Nachdenken kann man zunächst die Verärgerung verstehen, die Frau Gandow mit ihren Fragen auslöste. Offensichtlich meinte sie, einem systematischen Spendenbetrug auf der Spur zu sein.

Dass sie das zumindest glaubte, geht eindeutig aus zwei Sätzen hervor: „Sie ließ nicht locker, wenn es um den Verbleib der Kollekte und der freiwilligen Buckauer Gemeindebeiträge ging. Der Verweis auf den gemeinsamen Haushalt des Kirchspiels Ziesar genügte ihr nicht.“

Tatsächlich ist Frau Gandow hier auf ein kirchengesetzliches Regelungsdefizit gestoßen. Dass es in einem Kirchspiel nur noch einen gemeinsamen Haushalt gibt, ist gesetzlich festgelegt. Das ist Sinn der Sache. Ein gemeinsamer Topf für alle.

Andererseits dürfen freiwillige Spenden nicht zweckentfremdet werden. Wenn Spender glauben, ihr Geld über den Gemeindebeitrag oder die Kollekte für Buckau zu spenden, darf deren Gabe treuhänderisch – und nachprüfbar – auch nur für Buckau verwendet wären; oder man muss sie entsprechend aufklären, bevor sie spenden. Alles andere wäre tatsächlich Spendenbetrug.

Leider enthalten die Kirchengesetze keine klare Verwaltungsvorschrift, wie das in einem Kirchspiel sicherzustellen ist in Sachen „Gemeindebeitrag“ oder beim Kollektenzweck „eigene Gemeinde“.

In der Rundverfügung Nr. 2/91 heißt es zum Gemeindebeitrag nur: „In der Kasse sind die Gemeindebeiträge unter der Haushaltsstelle ‚0282 Gemeindebeitrag‘ zu erfassen.

Als Leser würde man deshalb gern erfahren, ob im Haushalt des Kirchspiels Ziesar nach Gemeinden getrennt mehrere Haushaltsstellen 0282 existieren oder nur eine. Dasselbe gilt für die Kollektengelder mit der Zweckbestimmung „eigene Gemeinde“.

Mit solchen einfachen Fragen hätte die Redaktion für eine Aufklärung der eigentlichen Streitfrage sorgen können. So weiß man leider nicht, wer recht hatte. Und an der Kirche bleibt der Verdacht hängen, dass durch den Ausschluss von Frau Gandow ein treuewidriger Umgang mit Spendengeldern vertuscht werden soll. Wenn dieser Verdacht zu Unrecht besteht, sollte er ein für alle Mal ausgeräumt werden.Solange die Frage nach der zweckentsprechenden Verwendung freiwilliger Gaben aber mit dem „Hinweis auf den gemeinsamen Haushalt“ beantwortet wird, klingt das eher nach dem Eingeständnis ihrer Vermengung. Dann aber sollte das zumindest in Zukunft den Spendern klar gesagt werden.Dass die Leitungsebene der Kirche nicht einmal im Zeitungsbeitrag definitiv für Klarheit sorgen konnte, ob und wie sie die zweckentsprechende Verwendung freiwilliger Gaben sicherstellt, von denen Spender glauben, sie für die Gemeinde Buckau zu geben, ist ein klares Indiz dafür, dass Frau Gandow die richtigen Fragen gestellt hat.

Christian Johnsen, Berlin

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