436 Tage Kirche durch Baustopps unbenutzbar gemacht

Behinderung religiöser Belange durch UDB
Mißachtung von § 21 Denkmalschutzgesetz

Seit nunmehr 436 Tagen, seit 26.4.2011, ist unsere Dorfkirche Buckau durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark unbenutzbar.

Die Baustopps haben dazu geführt, daß die Bauarbeiten inzwischen seit fast 400 Tagen  ohne irgend einen Fortschritt stillgestanden haben, wenn man die 4 Tage der dringend erforderlichen Chordachdeckung und den Monat März abzieht, in denen aber noch nicht im Kirchenschiff weitergearbeitet wurde.

Kein Wunder, daß die Handwerker inzwischen auf anderen Baustellen arbeiten und die Bauleitung Schwierigkeiten hat, die Bauarbeiten wieder in Gang zu setzen.

Gottesdienste und Andachten in der Kirche, auch die „Offene Kirche“ werden so seit über einem Jahr durch Eingriffe einer staatlichen Behörde verhindert
– zweiundzwanzig Jahre nach der Wende  und unter Mißachtung des Vertrages zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg (Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg)  vom 8. November 1996,
wonach die Dorfkirche Buckau als kirchliches Kulturdenkmal zu behandeln ist
und unter Verletzung von §  21 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz − BbgDSchG) in der Fassung vom 24. Mai 2004, der bei einem kirchlichen Kulturdenkmal dem Denkmalschutz ausdrücklich die Berücksichtigung religiöser Belange vorschreibt.

Die damit erfolgte Verhinderung von Gottesdiensten, Andachten und sonstigem kirchlichem Leben in der Kirche – bei uns vor allem in Gestalt von „Offener Kirche“, geistlichen Konzerten und Gemeindebesuchen – macht die in Artikel 4,2 Grundgesetz ausdrücklich geschützte Religionsausübung unmöglich.

Nur einmal konnte die Gemeinde ihre eigene Kirche benutzen und darin Gottesdienst feiern: am 24.12. zur Christvesper auf Verantwortung und Eigeninitiative des damals zuständigen Pfarrers Alpermann.

Vom Landkreis wird neuerdings sogar behauptet, das Betreten der Kirche sei verboten.

Am nächsten Montag, 9. Juli, sollen die Bauarbeiten vielleicht weitergehen.

Zustand der Kirche nach totalem BaustoppWie unter diesen Umständen die Orgel noch im Sommer 2012 restauriert werden soll, ist unklar. Jedenfalls wird sie wohl nicht bis zum Erntedankfest fertig sein. Ob sie zu Weihnachten wieder erklingen wird?

Wann hier überhaupt wieder Gottesdienst gefeiert werden kann, ist  ungewiß.

 

Schwarzer Schimmel in der Buckauer Sakristei

Auch das noch:
Schwarzer Schimmel in der Buckauer Sakristei

Bei einem Ortstermin mußte ich gestern, am 12. Juni 2012 in der sonst verschlossenen und seit Monaten nicht belüfteten Sakristei in Buckau feststellen, daß der alte Nässeschaden im Winkel links über der Sakristeitür (östlicher Anschluß an den Chor) wieder sichtbar ist.

Auf der Westseite neben der Kanzeltür  am Übergang von der Wand zur Decke  ein großer schwarzer Schimmelfleck, ebenso  etwas kleiner an der  Decke.

Vom schwarzen Schimmel kommt wohl jetzt auch der typische muffige Geruch in der Sakristei, den es früher dort nicht gab.

Im Internet heißt es über die von schwarzem Schimmel verursachten Schäden: Der Schimmel könne ähnlich wie der Hausschwamm Holz befallen.
„Schimmelpilze verfügen über einen sehr komplexen Stoffwechsel, der es ihnen ermöglicht, eine Vielzahl von Nährstoffen zu verwerten. Es existiert kaum ein organischer Nährstoff, der unter geeigneten Bedingungen (ausreichende Feuchtigkeit, Sauerstoff, pH-Wert etc.) nicht von einer oder mehreren Schimmelpilz-Arten genutzt werden kann. Aufgrund dieser Fähigkeit besiedeln Schimmelpilze die unterschiedlichsten Standorte und können zu Materialzerstörern werden, da sie Bausubstanzen, Kunstwerke und vor allem Lebensmittel angreifen. Dabei erfolgt der Angriff das Materials entweder direkt durch Enzyme, welche vom Pilz ausgeschieden werden oder aber durch andere Ausscheidungsprodukte des pilzlichen Stoffwechsels, welche als Endprodukte einer Nährstoffverwertung anfallen. Durch diese materialzerstörenden Eigenschaften der Schimmelpilze werden viele historische Gebäude oder Kunstgegenstände angegriffen, was aufwendige Restaurationsarbeiten nach sich zieht. (…)
Im folgenden werden einige Beispiele für Materialzerstörung durch Schimmelpilze gegeben:

Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, daß durch

  • Vernachlässigung unserer Kirche
  • Verschleppung und Verzögerung der Beseitigung von Schäden,
  • fehlende regelmäßige Begehung,
  • Aussperrung der Gemeinde
  • und damit Verhinderung örtlicher Fürsorge

Schäden entstehen müssen (z.B. durch fehlendes Lüften)
und dann erst erkannt werden, wenn sie groß und kostspielig geworden sind.

So eine kostbare, große Kirche mit ihren wertvollen Kunstschätzen braucht viele verantwortungsbewußte, engagierte Menschen am Ort, die ihre Kirche lieben und denen es von den „Verwaltern“, „Pflegern“ und „Schützern“  „erlaubt“ und ermöglicht wird,  sich ständig und selbständig, verantwortungsvoll und aufmerksam um ihre eigene Kirche zu kümmern.

Thomas Gandow

Buckau trifft sich auf der Fanmeile – MAZ 11.06.2012

MAZ 11.06.2012

Buckau trifft sich auf der Fanmeile

Über 60 Fans verfolgten das erste Spiel der deutschen Mannschaft vor der Kulturscheune

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12341994/60889/Ueber-Fans-verfolgten-das-erste-Spiel-der-deutschen.html#

BUCKAU – Tische, Bänke und ein Beamer – fertig ist die Fanmeile im Dorf. In Buckau gibt es zwar keine Siegessäule, dafür eine Kulturscheune. Zum vierten Mal in Folge stellte der Heimatverein den Fußballfans sein Domizil für Live-Übertragungen zur Verfügung. Unter der Flagge der Arbeitsgruppe Kultur und Sport in der evangelischen Kirchengemeinde traf sich am Sonnabend Jung und Alt, um das Auftaktspiel der deutschen Mannschaft gegen Portugal zu verfolgen.

„Wir hatten bereits am Freitag das Eröffnungsspiel gezeigt. Das war die Generalprobe, ob die Technik auch funktioniert“, sagte Mitinitiator Thomas Gandow. Beim Public Viewing in Buckau fehlten auch der Grillstand und Getränke nicht. Christopf Wegener stellte den Strom und die Antennenverbindung zur Verfügung. Ein Beamer projizierte das Bild auf die Leinwand. In der ersten Reihe saßen die Buckauer Jungen mit Trikots in den Farben der deutschen Mannschaft.

Die Fans kamen nicht nur aus Buckau. Auch Fußballfreunde aus Ziesar, Steinberg und Dretzen gesellten sich zu den Ortsansässigen. Viele Besucher waren ausstaffiert mit Deutschland-Fahnen, Rasseln und schwarz-rot-goldener Bemalung im Gesicht. Sogar der erst sechs Monate alte Andy Gade wurde von Papa Olaf traditionell als jüngster Fan ausstaffiert.

„Es ist schön, dass sich die Leute zu solch einem Ereignis treffen. Es verleiht ein bisschen Kneipenatmosphäre und die Menschen genießen es. Es wird miteinander geredet und ab und zu dem Spielverlauf zugeschaut“, freute sich Gandow. Etwas enttäuscht waren die Zuschauer über das Spiel der deutschen Mannschaft. Erst als das Tor von Gomez in der 72. Minute per Kopfball geschossen wurde, kochte die Stimmung unter den Zuschauern. Ein gemeinsamer Freudenschrei ertönte. Endlich konnte Gandow seine Ratsche benutzen. Nun fieberten die rund 65 Gäste mit der deutschen Mannschaft bis zum Spielende mit. „Die Begeisterung für die Mannschaft schwappte bei diesem Spiel noch nicht bis in die Ukraine über“, scherzte Volkmar Peters. Am Spielende bekamen die Fußballer dann doch noch einen Applaus von den Zuschauern der Fanmeile in Buckau.

Anlässlich des Deutschen Wandertages gibt es am 22. Juni eine weitere Live-Übertragung. Wer genau dann als Sieger der Gruppe A gegen den Zweiten der Gruppe B spielt, steht noch nicht fest. In Buckau werden außerdem alle Spiele der deutschen Mannschaft sowie Halbfinale und Finale übertragen. (sz)

Zu Grunde gerichtet – MAZ 19.4.2008

 Zu Grunde gerichtet – MAZ 19.4.2008
Leserbrief zu „Die Kirche hat eigene Gesetze“, MAZ vom 1.4.2008

BUCKAU | Buckaus kirchliches Leben, Gottesdienste, Konzerte, Lesungen (unter anderem von meiner Mutter Eva Zeller 2006) und Führungen durch die Kirche, die für Jung und Alt eine Unterweisung in Bibelkunde bedeuteten, fröhliche Feste, an denen sich alle beteiligten, eine rege Dorfjugend, Scharen von Reise- und Wandergruppen, die in der Kirche und im Pfarrhaus Leib und Seele stärken durften…

Das alles gibt es nicht mehr. Ute Gandow, die der Buckauer Kirche wieder Leben eingehaucht hatte, hat sich damit angeblich „unwürdig“ verhalten.

Transparenz und Wahrhaftigkeit im Umgang mit Spenden und Kollekten sind für sie unverzichtbar.Was ist an der Einmischung in die eigenen Angelegenheiten unwürdig? Frau Gandow hat nur den verbrieften Auftrag einer Kirchenältesten ernst genommen. Dazu gehört auch das Recht, über die Verwendung der Finanzmittel vollständig unterrichtet zu werden und der Einblick in die Unterlagen – in anderen Landeskirchen alles eine Selbstverständlichkeit.

Ganz anders sehen dies anscheinend die Kirchenoberen in Magdeburg. Sie schließen Frau Gandow aus dem Gemeindekirchenrat aus und werfen ihr „unwürdiges Verhalten“ vor. Die beiden einzigen Fälle von Ausschluss wegen Unwürdigkeit in den letzten Jahren waren übrigens wegen Kindesmissbrauchs und Diebstahls. Frau Gandow wird mit Kriminellen verglichen, um sie auszuschließen und damit eine aufgeweckte Gemeinde lahm zu legen.

Meine geistlichen Wurzeln liegen in Buckau, Pfarrer Simon hat mich 1945 in Görzke getauft.Ich war jetzt sehr dankbar, dort wieder eine derart strahlende, lebendige Gemeinde anzutreffen. Sie ist umgebracht worden. Das ganze schreit zum Himmel.
Maren Rudorff,
Jörg Räder, Berlin.

Orgeleinweihung fällt aus – Neuer Aushang in Buckau

Heute morgen um 10.00 Uhr , Sonnabend vor Pfingsten,  ist im Schaukasten quer über den Gottesdienstplan geheftet:

Pfingstgottesdienst 16.00 Uhr Dretzen.

Damit ist einen Tag vor Pfingsten indirekt auch klargestellt:

Kein Abendmahlsgottesdienst in Buckau zu Pfingsten,
wie er im Amtsblatt angekündigt wurde.
Aber auch:
Keine Orgeleinweihung am Pfingstsonntag um 16.00 Uhr
wie es bis gerade eben noch auf dem ausgehängten Plan und dem Rundbrief an die Gemeindeglieder hieß.

Zu weit gegangen: Frank Bürstenbinder zum zweiten Baustopp

Märkische Allgemeine 19.05.2012

Zu weit gegangen

von Frank Bürstenbinder, MAZ

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12329815/60889
Frank Bürstenbinder über den zweiten Baustopp für die Buckauer Dorfkirche

Buckau erlebt eine Tragödie. Mit allen Mitteln geht die Untere Denkmalschutzbehörde gegen die Kirchengemeinde Buckau-Dretzen vor. Die muss hilflos mit ansehen, wie die Handwerker zum zweiten Mal den Hammer aus der Hand legen müssen. Denn das Gesetz ist auf der Seite von Dagmar Aehlich. Was sie nicht persönlich abnickt, ist für jeden Hausherren, Bauleiter und Architekten tabu. Deshalb sind die Bauarbeiten an der Kirche für den Landkreis illegal, mögen die Firmen auch noch so gute Arbeit abliefern. Doch geht der Denkmalschutz in diesem Fall wieder einmal zu weit. Ohne nach anderen Möglichkeiten der Einflussnahme zu suchen, wird ein sofortiger Baustopp verhängt. Erst musste der seit kurzem im Amt befindliche Pfarrer Thorsten Minuth ein Donnerwetter über sich ergehen lassen, dann durften die Handwerker ihre Sachen packen. Allein die Art und Weise, wie die Denkmalschützerin mit den Verantwortlichen in den Gemeinden kommuniziert, ist unakzeptabel. Sie selbst hat es in fast einem Jahr nicht geschafft, ihre Stellungnahme zu einem Gutachten der Restaurierung abzugeben. Worauf soll ein Bauherr noch warten? In Buckau sieht alles nach einer Retourkutsche für die Wackelsteg-Schlagzeilen 2009 aus. So weit darf Denkmalschutz nicht gehen.

Geisterbaustelle Dorfkirche Buckau MAZ 19.5.2011

Märkische Allgemeine 19.05.2012

Geisterbaustelle Buckau

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12329814/60889#

Landkreis stoppt zum zweiten Mal Bauarbeiten in der Kirche / Programm zum Wandertag muss ausfallen

von Frank Bürstenbinder, MAZ

BUCKAU – Risse durchziehen die Innenwände. Doch von den Maurern ist nichts zu sehen. Draußen am Ostgiebel mit der Fachwerkwand steht ein einsames Gerüst. Die Zimmerer haben eingepackt. Nicht besser erging es den Dachdeckern. Sie legten die Biberschwänze zur Seite. Planen müssen als Notdach herhalten. Auch der Orgelbauer hat keine Arbeit. Pfingsten sollte die Wiedereinweihung des Instrumentes sein. Stattdessen bleibt die Orgel in dicker Plastikfolie eingeschlagen. Buckau hat eine Geisterbaustelle.

Hinter der „Baueinstellungsverfügung“ durch die kreisliche Bauaufsichtsbehörde steckt wieder einmal Dagmar Aehlich. Die Dame von der Denkmalschutzbehörde wirft den Handwerkern vor, ohne ihre Erlaubnis eine Schwammsanierung mit Abbau von Mauerwerk und Putz durchgeführt zu haben. Einen „Ermessensspielraum“ wegen dieser „rechtswidrigen Zustände“ sieht der Landkreis nicht, heißt es in dem Bescheid vom 3. April 2012.

Für Bauleiter André Degenhardt vom Sanierungsbüro IBS ist der Baustopp bei offenem Dach „nicht nachvollziehbar“. Auf der Grundlage eines im April 2011 eingereichten Gutachtens zur Restauration wurde die Untere Denkmalschutzbehörde über alle Arbeitsschritte informiert. Die Protokolle der wöchentlichen Bauberatungen hat auch Aehlich erhalten. Sie selbst kam nie zu den Zusammenkünften. „Sondern erst, als sie die Baustelle stilllegen konnte“, beklagt sich Degenhardt. Der Bauleiter wirft der Denkmalschützerin vor, dass sie es in elf Monaten nicht geschafft habe, das Gutachten zu prüfen: „Leider wird nicht miteinander, sondern gegeneinander gearbeitet.“ Die fachliche Qualität der ausgeführten Arbeiten wird in dem Baustopp übrigens nicht angezweifelt.

Wann es weiter geht, ist unklar. Wohl nicht vor September, denn die Brutzeit der Fledermäuse, die im Gotteshaus ihre Kinderstube haben, hat begonnen. Dafür dringt schon wieder Regenwasser durch das nicht für die Dauer gedachte Foliendach.

Als „irre“ bezeichnet Thomas Gandow, Vorsitzender des Dorfkirchenvereins, den Baustopp. Weil der Landkreis die Muskeln spielen lässt, kann der Verein seine Pläne zur Bereicherung des Deutschen Wandertages im Juni zu den Akten legen. Konzerte, Kirchenführungen und Wandererandachten fallen aus. „Mit dem Baustopp werden Kirchengemeinde, Dorf und Öffentlichkeit mitbestraft und schikaniert durch ein weiteres Jahr sinnloser Aussperrung. Die Schäden werden größer und die Kosten steigen“, beklagte sich Vereinsvorsitzender Gandow bei Landrat Wolfgang Blasig. Doch der verspürt wenig Lust seine Denkmalschützerin zu bremsen. Dafür empfiehlt Blasig dem Verein die Einreichung eines Konzeptes, welches die Sicherheit von Besuchern gewährleistet, bei der Bauaufsichtsbehörde. Doch die gastfreundlichen Buckauer wollen Wanderern keinen Altar unter Plastik, abgedecktes Gestühl und eine verhüllte Orgel zeigen.

2011 hatte der Kreis den ersten Baustopp erlassen, weil Handwerker Risse freilegten, ohne dass Dagmar Aehlich vorher Ja sagte. Für Schlagzeilen in Buckau sorgte die Denkmalschützerin aber schon 2009, als sie gegen Ziesars Amtsdirektor Norbert Bartels ein Bußgeld anordnete. Die Buckauer hatten auf dem Spielplatz neben der Kirche einen Wackelsteg aufgestellt. Die Sache landete vor Gericht, wo der Kreis den Kürzeren zog (MAZ berichtete). (Von Frank Bürstenbinder)

Warum dieser Blog?

Auf diesen Seiten www.Tagebuch.Dorfkirche-Buckau.de werden wir in Zukunft alles dokumentieren, was mit der Dorfkirche Buckau zusammenhängt.
Sie finden hier laufende, aktuelle Informationen,
aber auch Dokumentationen über das, was geschehen ist.

Wir informieren damit

Nach und nach ergänzt wird eine Chronik unserer Dorfkirche und der Kirchengemeinde Buckau.
Auch der Pressespiegel von www.dorfkirche-buckau.de wird nach und nach hierher verlegt.

Mit diesem Tagebuch wollen wir unserer Kirchengemeinde und unserer Landeskirche, der EKM,  einen Dienst zu tun:

Wir hoffen, hiermit der Erhaltung und Belebung unserer Dorfkirche zu dienen.

Und wir hoffen, daß wir mit dieser Website, auf der wir endlich auch Fehlentwicklungen benennen, unsere Landeskirche dazu bewegen, das innerkirchliche Mobbing gegen Ehrenamtliche zu untersuchen und zu stoppen und die für den durch Mobbing begangenen Rechtsmißbrauch und Amtsmißbrauch verantwortlichen Personen zur Rechenschaft zu ziehen.
Wir hoffen, daß das an unserer Kirchengemeinde und uns geschehene Unrecht beseitigt wird und fordern die Rehabilitation und Wiedereinsetzung von Ute Gandow.

Begonnen haben wir diesen Blog am 1. Mai 2012.
Wir füllen ihn nach und nach auf, auch mit älteren Dokumenten.
Bearbeitungsstand: 9. Mai 2012

MAZ 01.04.2008 Kirche hat ihre eigenen Gesetze – Ältestenwahl: Klage von Ute Gandow abgewiesen

Quelle: Märkische Allgemeine, Brandenburger Kurier, 01.04.2008
Die Kirche hat ihre eigenen Gesetze
Ältestenwahl: Klage von Ute Gandow gegen Ausschluss abgewiesen / Richter empfehlen gütliche Einigung

Von CHRISTIAN JOHNSEN
BUCKAU/MAGDEBURG Das evangelische „Priestertum aller Gläubigen“ gilt nicht vor dem Kirchengericht. Dort können nur Pfarrer und Kirchenbeamte ihre Rechte einklagen, nicht aber Gemeindeglieder oder Älteste.

Das ist der Tenor des Urteils, mit dem am vergangenen Freitag in Magdeburg das Verwaltungsgericht der Föderation Evangelischer Kirchen
in Mitteldeutschland (EKM) die Klage der Buckauer Kirchenältesten Ute Gandow gegen ihren Ausschluss aus dem Gemeindekirchenrat als unzulässig abwies.
Die Frau des Berliner Beauftragen für Sekten- und Weltanschauungsfragen hatte den Umgang mit Gemeindebeiträgen und Kollekten im Kirchspiel beanstandet und mehr Transparenz gefordert.

Vor einem Jahr wurde sie deshalb durch Beschluss des Kreiskirchenrates Elbe-Fläming aus dem Gemeindekirchenrat Ziesar ausgeschlossen (MAZ berichtete).
Dagegen legte sie beim Kirchenamt der EKM Beschwerde ein.

Die wurde von Oberkirchenrat Madjera zurückgewiesen. Madjera selbst hatte ganz am Anfang dem Kirchenkreis geraten, die Älteste wegen Unwürdigkeit auszuschließen, wenn sie nicht freiwillig geht.
In seinem Nichtabhilfebescheid fügte der Kirchenbeamte dem noch die Rechtsfolge hinzu, dass Ute Gandow ihr passives Wahlrecht in der Kirche für alle Zeiten verliert, indem er ihren Ausschluss auf § 34 des neuen Gemeindekirchenratsgesetzes abstellte. Der war zwar noch nicht in Kraft, schreibt aber den Verlust der Wählbarkeit eindeutig vor.
Dieser Bescheid ist nicht anfechtbar, urteilten jetzt die Richter.

Nach dem Grundgesetz stehe zwar jedem, der in seinen Rechten verletzt werde, der Rechtsweg offen. Doch diese Generalklausel gelte nicht in der Kirche.
Der Staat gestatte den Kirchen, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Und der kirchliche Gesetzgeber, die Synode, habe Kirchengerichten nur einen begrenzten Kanon an Zuständigkeiten zugewiesen.
Klageberechtigt seien nur kirchliche Körperschaften und Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Einfache Mitarbeiter oder Mitglieder könnten das Gericht nur anrufen, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorsehe. Das sei hier nicht der Fall.
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Diskriminierung, wie sie der Anwalt der Klägerin vorgetragen hatte, müssten durch den Verfassungsgerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geprüft werden. Die Richter sahen keine Möglichkeit, ihm diese Frage zur Entscheidung vorzulegen, weil sie die kirchliche Grundordnung nicht für verletzt hielten. Sie ließen Revision zu, empfahlen aber den Parteien, sich vor der nächsten Instanz gütlich zu einigen.

Gandows Prozessvertreter kündigte den Gang vor die Zivilgerichte an, wenn die Kirche den Vorwurf der Unwürdigkeit nicht zurücknehme. Um Ute Gandow absetzen zu können, habe das Kirchenamt den unbestimmten Rechtsbegriff der „Unwürdigkeit“ großzügig ausgeweitet und die unbequeme Fragestellerin auf eine Ebene mit Kriminellen gesetzt.

Bisher war jede Einigung daran gescheitert, dass die Kirche Ute Gandow ihr Wahlrecht nur zurückgeben will, wenn sie gleichzeitig darauf verzichtet, es auszuüben.
Vor Gericht bot der Kirchenkreis jetzt an, sich öffentlich bei ihr zu
entschuldigen. Dagegen hätte sie nichts einzuwenden.

Doch auf ihr Wahlrecht will Ute Gandow dafür nicht verzichten:
„Als Christin kann ich verzeihen. Aber wenn ich nicht unwürdig bin, muss ich auch weiterhin unsere Dorfgemeinde Buckau vertreten können. Alles andere ist Unsinn.“

Die Hälfte der evangelischen Christen in Buckau hatte im Oktober ihren Wahlvorschlag unterschrieben. Die Ältestenwahl wurde daraufhin ausgesetzt, bis ihre Wählbarkeit geklärt ist.

MAZ 30.03.2007 Online-Leserbrief

Online-Leserbrief zu MAZ 24./25.03. : Kirchenkreis lässt Ute Gandow fallen / „Ich habe zuviel gefragt.“

Der Ausschluss einer ehrenamtlichen Kirchenältesten aus dem Gemeindekirchen-rat,die übrigens für unsere Buckauer Dorfkirche ca. 20.000 € in den letzten 7 Jahren an Spenden sammelte, ist ein weiterer Schritt des Superintendenten Schmidt, die kleinen Gemeinden arbeitsunfähig zu machen, obwohl die evange­lische Kirche unaufhörlich Mitglieder verliert. Es ist schlichtweg unverständlich und unglaublich.

Was hat Frau Ute Gandow getan? Sie lebt Demokratie durch freie Meinungsäußerung. Sie spricht direkt ohne Umwege und offen das aus, was die Menschen hier längst denken.

Ich bin dankbar für den pflichtbewußten Einsatz unserer Kirchenältesten Ute Gandow

  • für die Erhaltung unserer Dorfkirche (Kronleuchter, Altar, Türen, Taufengel, Orgel usw.),
  • zur Belebung unserer Kirchengemeinde (Festgottesdienste, Konzerte, Lesungen, Fanmeile, Trödelmärkte usw.),
  • zur Belebung unserer Region durch Tourismus (offene Kirche, Kirchenführungen) und
  • für Transparenz in den finanziellen Angelegenheiten unserer Kirchengemeinde und des Kirchspieles.

Superintendent Schmidt behauptet u. a., Frau Gandow sei Schuld daran, dass die Arbeitsfähigkeit des Gemeindekirchenrates nicht mehr gegeben sei. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Beleg dafür sind u. a. die vielen Beschlüsse des Gemeinde-kirchenrates, die Arbeiten, die infolge umgesetzt wurden, Projekte die von Frau Ute Gandow entwickelt und angeschoben wurden.

Unseren Vorwurf, kleine Kirchengemeinden kämen bei der Geldverteilung zu Gunsten einiger „Leuchttürme“ zu kurz, weist Superintendent Schmidt von sich, begründet aber nicht, weshalb,in dem von ihm geführten Kirchenkreis Elbe/Fläming, ein hervorragender ev. Kindergarten in Wusterwitz wegen dem fehlenden Geld für die Feuertreppe schließt,weshalb im 180 Seelendorf Dretzen (Durchschnittsalter 40 Jahre,viele Kinder!) ein Schul- u. Bethaus seit Jahren verfällt, während zur gleichen Zeit für eine fragwürdige und extreme Jugendgruppe in Genthin an die barocke Kirche ein Glas/Beton Neubau angebaut werden soll(Baukosten ca. 500000 €).Leider konnte Superintendent Schmidt auch bis heute nicht klar aufzeigen, wie er zu dem (gegenüber der MAZ) erklärten jährlichen Defizit von 4.000 € kommt, das uns angeblich erwartet, wenn wir uns als Kirchengemeinde Buckau/Dretzen wieder vom Kirchspiel Ziesar trennen. Offen bleibt in diesem Zusammenhang die Frage.: Warum musste unsere Kirchengemeinde einen Kredit zur provisorischen und mangelhaften Reparatur des Daches der Dorfkirche aufnehmen, obwohl sie durch den Verkauf des Buckauer Pfarrhauses über genügend Eigenmittel verfügt? 10.000 € davon stellten wir dem Dretzener Schul- und Bethaus zur Verfügung.
Viele Kirchenmitglieder aus Dretzen sprachen mich auch zum Verbleib ihrer Spenden vor 2005 für das Schul- und Bethaus an. Das kirchliche Verwaltungsamt Burg teilte mir einen Anfangskontostand des Spendenkontos von Null Euro mit.
Herr Schmidt erwähnte leider auch nicht, dass das kirchliche Verwaltungsamt Burg die vollständige Verwaltung unserer ca. 23 ha Pachtflächen übernommen hat. Unserer Kirchengemeinde wurde dadurch die Einnahmequelle und die Kontrolle über die Zahlen entzogen.Wir fordern -durch eine in den nächsten Tagen folgende Unterschriftensammlung- die sofortige Wiedereinsetzung unserer Buckauer Kirchenältesten, Ute Gandow, in ihre Rechte als Mitglied des Gemeindekirchenrats des Kirchspiels Ziesar.
Sylke Schmelzer,Kirchenälteste