Bundestagsabgeordnete in Buckauer Dorfkirche

Sonderprogramm könnte Buckau helfen
Voßhoff informiert sich über Dorfkirche
MAZ 16.2.2013
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12471342/61009/Vosshoff-informiert-sich-ueber-Dorfkirche-Sonderprogramm-koennte-Buckau.html

BUCKAU – Die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff (CDU) hat gestern die über 800 Jahre alte Buckauer Dorfkirche besucht. Nach den von zwei Baustopps unterbrochenen Sanierungsarbeiten machte sich die Politikerin ein Bild vom Gesamtzustand des Gotteshauses.

Zu sehen sind Bauschäden in der Decke vom Chor, direkt über den einzigartigen Schnitzaltar. „Wann die Schäden beseitigt werden, ist unklar“, sagte Thomas Gandow vom Förderverein bei einem Rundgang. Vom Kirchenkreis Elbe-Fläming sei kein Geld mehr zu erwarten. Wegen der von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgesprochenen Baustopps sei schon mehr Geld in die Kirche geflossen als geplant, so Gandow. Der Förderverein kümmert sich derzeit um die Überholung der Orgel, die Pfingstmontag mit einem Konzert wieder eingeweiht wird. Voßhoff sicherte den Buckauern Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes zu. Der Fonds wurde mit 30 Millionen Euro neu aufgelegt.

Die Bundestagsabgeordnete will sich auch dafür einsetzen, dass Geld aus dem Sonderprogramm in die Kirche nach Wenzlow fließt. Pfarrer Thorsten Minuth hat bereits einen Antrag gestellt. Zur aktuellen Diskussion über den in die Kritik geratenen Denkmalschutz im Westen Potsdam-Mittelmarks sagte Voßhoff: „Denkmalschützer sollten froh über jede regionale Initiative sein, die dem Erhalt baufälliger Schätze dient. Lieber sollten sich alle Seiten an einen Tisch setzen als sich gegenseitig Ordner zu füllen.“ (bür)

 

Orgelrestaurierung beginnt

14.12.2012
www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12440566/61009/Wertvolles-Instrument-wird-zur-Sanierung-teilweise-abgebaut-Neue.html
oder http://t.co/bJuxqxH4
In Buckau ist der Orgeldoktor

Wertvolles Instrument wird zur Sanierung teilweise abgebaut
Neue Prospektpfeifen wieder aus Zinn

BUCKAU – Karl Friedrich Böttcher (1820–1883) war der letzte bedeutende Orgelbaumeister Magdeburgs. 1864 hinterließ der Instrumentenbauer seine Spur auch in der Buckauer Dorfkirche. Freunde des 800 Jahre alten Gotteshauses sind jetzt erleichtert. Sieben Jahre währten die Bemühungen um eine Sanierung der in die Jahre gekommenen Orgel. 30 000 Euro wurden gesammelt.
In dieser Woche endlich konnten Mitarbeiter der Halberstädter Orgelbaufirma von Reinhard Hüfken anrücken, um mit der Zerlegung des Instrumentes zu beginnen. Einige Teile müssen in der Werkstatt von den Orgeldoktoren überholt werden. Andere Elemente, wie die Windläden, nehmen die Spezialisten im Frühjahr unter die Lupe. Sollten sich dabei Risse zeigen, können diese an Ort und Stelle ausgegossen werden.

„Längst nicht mehr alle Töne stimmen. Außerdem werden die Prospektpfeifen erneuert“, berichtet Thomas Gandow vom Förderverein, der sich 2009 in dem 250-Seelen-Ort gründete.
Doch das Engagement der Buckauer für ihre Dorfkirche reicht noch weiter zurück. Es begann mit einer 900-Euro-Kollekte bei der Wiedereinweihung des gotischen Schnitzaltars. Das war 2005. Dann rief der Heimatverein zur Restaurierung der wertvollen Orgel auf. So werden in den Prospekt, also in die Schauseite des Instrumentes, wieder Pfeifen aus Zinn eingesetzt.
Im Ersten Weltkrieg waren die Original-Pfeifen durch Exemplare aus Zinkblech ausgetauscht worden. Diese bleiben natürlich im Besitz der Kirche. Fördervereinsvorsitzender Gandow kann sich vorstellen, die gebrauchten Pfeifen an weitere Stifter zu veräußern. Das Gotteshaus hat noch einigen Restaurierungsbedarf.
Für Orgelbauer Matthias Godderidge steht fest: „Die Orgel wird wieder ein schönes Stück.“ Zusammen mit seinem Kollegen Christian Hellbach verstaute er nicht nur die Prospektpfeifen. Abgebaut wurde mit „Respekt vor alter Handwerkskunst“ Manual (Klaviatur) und Pedal (Fußhebel). „Es ist schon eine Ehre daran arbeiten zu dürfen“, meint Godderidge.

Eigentlich sollte die Buckauer Orgel schon zum Pfingstfest erklingen. Doch die vom Landkreis ausgesprochenen Baustopps verzögerten die Arbeiten am Dach der Kirche. So blieb die Orgel zwei Jahre unter Planen verhüllt.

„Wir sind jetzt um so dankbarer, dass die vielen Spendengelder endlich ihren eigentlichen Zweck erfüllen können“, so Gandow. Bei Orgelbaumeister Hüfken ist die Orgel in guten Händen. Der Halberstädter versteht sich besonders auf Böttcher-Orgeln, die in der Magdeburger Region und im Vorharz größere Verbreitung fanden. (Von Frank Bürstenbinder)

Jetzt über 70 Tage Stillstand durch Baustopp der UDB des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Der skandalöse Baustopp der UDB Potsdam-Mittelmark und seine Folgen:  Schwere Schäden für die Kirchengemeinde Buckau

Der u.a. am Brandenburger Denkmalgesetz §21 vorbei erlassene zweite schikanöse Baustopp innerhalb von zwei Jahren durch Frau Dr. Aehlich vom 3. April 2012 mit sofortigem Vollzug hat abzüglich der zur Gefahrenabwehr eingeschobenen Dachdeckung am Chor  (4 Tage vom 29.5.-1.6.) inzwischen zu einem Baustillstand von 71 Tagen in der Buckauer Kirche geführt.

Was wurde durch den schikanösen Baustopp bisher bewirkt:

  • Verzögerung der gesamten Baumaßnahmen um bisher 71 Tage
  • Regenschäden an der  Chordecke bis zum 29.5.
  • Ausfall der Gottesdienste zu Karfreitag, Ostern und Pfingsten
  • Verzögerung der Orgelrestaurierung
  • Ausfall der Orgeleinweihung zu Pfingsten
  • Ausfall von sechs Andachten während des Deutschen Wandertags
  • Ausfall von sechs meditativen Orgelmusiken zum Mittagsgebet während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall der Nacht der Offenen Kirche in der Johannisnacht 23. Juni – 24. Juni 2012 mit Stille, Orgelmusik und gregorianischem Stundengebet um 21.00 Uhr, 24.00 Uhr, 3.00 Uhr und 6.00 Uhr
  • Ausfall von drei Konzerten in Buckau während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall von 17 Tagen „Offene Kirche“ allein im Umkreis des Deutschen Wandertages.
  • Ausfall von 68 Führungen allein im Zusammenhang mit dem Deutschen Wandertag.

Der Baustopp wurde erlassen durch die Untere Denkmalbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark ohne Berücksichtigung der zum 112. Deutschen Wandertag geplanten Veranstaltungen und entgegen § 21 des Brandenburger Denkmalschutzgesetzes über „Denkmale, die der Religionsausübung dienen“, wo es heißt: „Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten“

– die Baueinstellungsverfügung war also

  • unverhältnismäßig und
  • zumindest grob rechtsfehlerhaft,
  • wenn nicht gar rechtswidrig.

Wie wird der Landkreis für die Schäden und Kosten durch die Bauverzögerungen und für die Spendenausfälle durch verhinderte Gottesdienstkollekten, Benefizkonzerte und Spenden bei den Führungen aufkommen?

Und wie werden die geistlichen Schäden,  die durch Mißachtung der religiösen Belange im Bescheid der UDB (§ 21 Brandenburger Denkmalschutzgesetz, Artikel 4,2 GG)  entstanden sind, wieder gut gemacht?

Thomas Gandow

 

Zu Grunde gerichtet – MAZ 19.4.2008

 Zu Grunde gerichtet – MAZ 19.4.2008
Leserbrief zu „Die Kirche hat eigene Gesetze“, MAZ vom 1.4.2008

BUCKAU | Buckaus kirchliches Leben, Gottesdienste, Konzerte, Lesungen (unter anderem von meiner Mutter Eva Zeller 2006) und Führungen durch die Kirche, die für Jung und Alt eine Unterweisung in Bibelkunde bedeuteten, fröhliche Feste, an denen sich alle beteiligten, eine rege Dorfjugend, Scharen von Reise- und Wandergruppen, die in der Kirche und im Pfarrhaus Leib und Seele stärken durften…

Das alles gibt es nicht mehr. Ute Gandow, die der Buckauer Kirche wieder Leben eingehaucht hatte, hat sich damit angeblich „unwürdig“ verhalten.

Transparenz und Wahrhaftigkeit im Umgang mit Spenden und Kollekten sind für sie unverzichtbar.Was ist an der Einmischung in die eigenen Angelegenheiten unwürdig? Frau Gandow hat nur den verbrieften Auftrag einer Kirchenältesten ernst genommen. Dazu gehört auch das Recht, über die Verwendung der Finanzmittel vollständig unterrichtet zu werden und der Einblick in die Unterlagen – in anderen Landeskirchen alles eine Selbstverständlichkeit.

Ganz anders sehen dies anscheinend die Kirchenoberen in Magdeburg. Sie schließen Frau Gandow aus dem Gemeindekirchenrat aus und werfen ihr „unwürdiges Verhalten“ vor. Die beiden einzigen Fälle von Ausschluss wegen Unwürdigkeit in den letzten Jahren waren übrigens wegen Kindesmissbrauchs und Diebstahls. Frau Gandow wird mit Kriminellen verglichen, um sie auszuschließen und damit eine aufgeweckte Gemeinde lahm zu legen.

Meine geistlichen Wurzeln liegen in Buckau, Pfarrer Simon hat mich 1945 in Görzke getauft.Ich war jetzt sehr dankbar, dort wieder eine derart strahlende, lebendige Gemeinde anzutreffen. Sie ist umgebracht worden. Das ganze schreit zum Himmel.
Maren Rudorff,
Jörg Räder, Berlin.

Warum dieser Blog?

Auf diesen Seiten www.Tagebuch.Dorfkirche-Buckau.de werden wir in Zukunft alles dokumentieren, was mit der Dorfkirche Buckau zusammenhängt.
Sie finden hier laufende, aktuelle Informationen,
aber auch Dokumentationen über das, was geschehen ist.

Wir informieren damit

Nach und nach ergänzt wird eine Chronik unserer Dorfkirche und der Kirchengemeinde Buckau.
Auch der Pressespiegel von www.dorfkirche-buckau.de wird nach und nach hierher verlegt.

Mit diesem Tagebuch wollen wir unserer Kirchengemeinde und unserer Landeskirche, der EKM,  einen Dienst zu tun:

Wir hoffen, hiermit der Erhaltung und Belebung unserer Dorfkirche zu dienen.

Und wir hoffen, daß wir mit dieser Website, auf der wir endlich auch Fehlentwicklungen benennen, unsere Landeskirche dazu bewegen, das innerkirchliche Mobbing gegen Ehrenamtliche zu untersuchen und zu stoppen und die für den durch Mobbing begangenen Rechtsmißbrauch und Amtsmißbrauch verantwortlichen Personen zur Rechenschaft zu ziehen.
Wir hoffen, daß das an unserer Kirchengemeinde und uns geschehene Unrecht beseitigt wird und fordern die Rehabilitation und Wiedereinsetzung von Ute Gandow.

Begonnen haben wir diesen Blog am 1. Mai 2012.
Wir füllen ihn nach und nach auf, auch mit älteren Dokumenten.
Bearbeitungsstand: 9. Mai 2012

MAZ 01.04.2008 Kirche hat ihre eigenen Gesetze – Ältestenwahl: Klage von Ute Gandow abgewiesen

Quelle: Märkische Allgemeine, Brandenburger Kurier, 01.04.2008
Die Kirche hat ihre eigenen Gesetze
Ältestenwahl: Klage von Ute Gandow gegen Ausschluss abgewiesen / Richter empfehlen gütliche Einigung

Von CHRISTIAN JOHNSEN
BUCKAU/MAGDEBURG Das evangelische „Priestertum aller Gläubigen“ gilt nicht vor dem Kirchengericht. Dort können nur Pfarrer und Kirchenbeamte ihre Rechte einklagen, nicht aber Gemeindeglieder oder Älteste.

Das ist der Tenor des Urteils, mit dem am vergangenen Freitag in Magdeburg das Verwaltungsgericht der Föderation Evangelischer Kirchen
in Mitteldeutschland (EKM) die Klage der Buckauer Kirchenältesten Ute Gandow gegen ihren Ausschluss aus dem Gemeindekirchenrat als unzulässig abwies.
Die Frau des Berliner Beauftragen für Sekten- und Weltanschauungsfragen hatte den Umgang mit Gemeindebeiträgen und Kollekten im Kirchspiel beanstandet und mehr Transparenz gefordert.

Vor einem Jahr wurde sie deshalb durch Beschluss des Kreiskirchenrates Elbe-Fläming aus dem Gemeindekirchenrat Ziesar ausgeschlossen (MAZ berichtete).
Dagegen legte sie beim Kirchenamt der EKM Beschwerde ein.

Die wurde von Oberkirchenrat Madjera zurückgewiesen. Madjera selbst hatte ganz am Anfang dem Kirchenkreis geraten, die Älteste wegen Unwürdigkeit auszuschließen, wenn sie nicht freiwillig geht.
In seinem Nichtabhilfebescheid fügte der Kirchenbeamte dem noch die Rechtsfolge hinzu, dass Ute Gandow ihr passives Wahlrecht in der Kirche für alle Zeiten verliert, indem er ihren Ausschluss auf § 34 des neuen Gemeindekirchenratsgesetzes abstellte. Der war zwar noch nicht in Kraft, schreibt aber den Verlust der Wählbarkeit eindeutig vor.
Dieser Bescheid ist nicht anfechtbar, urteilten jetzt die Richter.

Nach dem Grundgesetz stehe zwar jedem, der in seinen Rechten verletzt werde, der Rechtsweg offen. Doch diese Generalklausel gelte nicht in der Kirche.
Der Staat gestatte den Kirchen, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Und der kirchliche Gesetzgeber, die Synode, habe Kirchengerichten nur einen begrenzten Kanon an Zuständigkeiten zugewiesen.
Klageberechtigt seien nur kirchliche Körperschaften und Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Einfache Mitarbeiter oder Mitglieder könnten das Gericht nur anrufen, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorsehe. Das sei hier nicht der Fall.
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Diskriminierung, wie sie der Anwalt der Klägerin vorgetragen hatte, müssten durch den Verfassungsgerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geprüft werden. Die Richter sahen keine Möglichkeit, ihm diese Frage zur Entscheidung vorzulegen, weil sie die kirchliche Grundordnung nicht für verletzt hielten. Sie ließen Revision zu, empfahlen aber den Parteien, sich vor der nächsten Instanz gütlich zu einigen.

Gandows Prozessvertreter kündigte den Gang vor die Zivilgerichte an, wenn die Kirche den Vorwurf der Unwürdigkeit nicht zurücknehme. Um Ute Gandow absetzen zu können, habe das Kirchenamt den unbestimmten Rechtsbegriff der „Unwürdigkeit“ großzügig ausgeweitet und die unbequeme Fragestellerin auf eine Ebene mit Kriminellen gesetzt.

Bisher war jede Einigung daran gescheitert, dass die Kirche Ute Gandow ihr Wahlrecht nur zurückgeben will, wenn sie gleichzeitig darauf verzichtet, es auszuüben.
Vor Gericht bot der Kirchenkreis jetzt an, sich öffentlich bei ihr zu
entschuldigen. Dagegen hätte sie nichts einzuwenden.

Doch auf ihr Wahlrecht will Ute Gandow dafür nicht verzichten:
„Als Christin kann ich verzeihen. Aber wenn ich nicht unwürdig bin, muss ich auch weiterhin unsere Dorfgemeinde Buckau vertreten können. Alles andere ist Unsinn.“

Die Hälfte der evangelischen Christen in Buckau hatte im Oktober ihren Wahlvorschlag unterschrieben. Die Ältestenwahl wurde daraufhin ausgesetzt, bis ihre Wählbarkeit geklärt ist.

2006

 

27. Mai 2006
8.1.2006 1. Sonntag nach Epiphanias
9.00 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Rost
5.1.2006 Lesung aus unserer Buckauer Dorfchronik
um 18.30 Uhr im Gemeindehaus.
Dieser Abend mit über 30 Teilnehmern war der
Auftakt zu unserem bevorstehenden Dorfjubiläum.
Zunächst las Herr Jape aus der Dorfchronik, und
zwar aus den Aufzeichnungen des Lehrers Sens, vor.
Dabei ging es u.a. um die Erbfeindschaft zwischen Buckau und Pramsdorf am Ende des Dreissigjährigen Krieges und darum,
wie die Erbfeindschaft überwunden werden konnte.
Wodurch?
Natürlich durch die Liebe. Eine Liebesgeschichte wie Romeo und Julia zwischen der Tochter des Buckauer Erbschulzen und dem Sohn des Pramdorfer Erbschulzen.
Eine Besonderheit an diesem Abend war, dass wir uns vom Tonband Sprachproben anhörten, die vor ca. 40 Jahren in Buckau von einigen Bürgern mit der typischen Mundart (plattdeutsch) aufgenommen wurden.
Manches davon waren sehr witzige Geschichten von damals. Die jugendliche Sprecherin am Ende des Tonbands entpuppte sich unverkennbar als Hanni Lehmann;
die anderen Sprecher konnten wir nicht identifizieren.
Für kalte und heiße Getränke war gesorgt.
Die Einnahmen aus diesem Abend sollen unserer alten betagten Kirchenorgel zu Gute kommen. Das war ein sehr schöner Abend, zu dem die Buckauer Vereine eingeladen hatten.
1.1.2006 0.00 Uhr: Reinhold Eichelmann läutet das Neue Jahr ein.

2004

27.12.2004 1. Advents-Kirchenputz des Buckauer Heimatvereins
am Sonnabend vor dem 2. Advent 2004
21.11.2004 GOTTESDIENST IN BUCKAU
am Totensonntag 2004,
Erster Gottesdienstbesuch aus der Muna
06.10.2004 Besuch von Chefredakteur Winfried Müller von http://www.religio.de
„Befiehl du deine Wege, und was dein Herze kränkt
der allertreusten Pflege des der den Himmel lenkt“
03.10.2004 Abbau des Altarretabels mit der Muttergottes von Buckau
03.10.2004 Kaffeetafel und Imbiß zum Erntedankfest im Chorraum
Erster Besuch und Vorstellung unseres Entsendungspfarrerpaars

Claudia Katharina Rost und Johann-Christian Rost
03.10.2004 ERNTEDANKGOTTESDIENST IN BUCKAU 2004.
Predigt Pfr. Thomas Gandow, Orgel: Dr. Walter Lantzsch