Bundestagsabgeordnete in Buckauer Dorfkirche

Sonderprogramm könnte Buckau helfen
Voßhoff informiert sich über Dorfkirche
MAZ 16.2.2013
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12471342/61009/Vosshoff-informiert-sich-ueber-Dorfkirche-Sonderprogramm-koennte-Buckau.html

BUCKAU – Die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff (CDU) hat gestern die über 800 Jahre alte Buckauer Dorfkirche besucht. Nach den von zwei Baustopps unterbrochenen Sanierungsarbeiten machte sich die Politikerin ein Bild vom Gesamtzustand des Gotteshauses.

Zu sehen sind Bauschäden in der Decke vom Chor, direkt über den einzigartigen Schnitzaltar. „Wann die Schäden beseitigt werden, ist unklar“, sagte Thomas Gandow vom Förderverein bei einem Rundgang. Vom Kirchenkreis Elbe-Fläming sei kein Geld mehr zu erwarten. Wegen der von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgesprochenen Baustopps sei schon mehr Geld in die Kirche geflossen als geplant, so Gandow. Der Förderverein kümmert sich derzeit um die Überholung der Orgel, die Pfingstmontag mit einem Konzert wieder eingeweiht wird. Voßhoff sicherte den Buckauern Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes zu. Der Fonds wurde mit 30 Millionen Euro neu aufgelegt.

Die Bundestagsabgeordnete will sich auch dafür einsetzen, dass Geld aus dem Sonderprogramm in die Kirche nach Wenzlow fließt. Pfarrer Thorsten Minuth hat bereits einen Antrag gestellt. Zur aktuellen Diskussion über den in die Kritik geratenen Denkmalschutz im Westen Potsdam-Mittelmarks sagte Voßhoff: „Denkmalschützer sollten froh über jede regionale Initiative sein, die dem Erhalt baufälliger Schätze dient. Lieber sollten sich alle Seiten an einen Tisch setzen als sich gegenseitig Ordner zu füllen.“ (bür)

 

Sakristeidach wird abgedeckt

Kurzmitteilung

Am 457. Tag der Unbenutzbarkeit unserer Kirche wird endlich die Sakristei abgedeckt und hoffentlich noch in dieser Woche bei gutem Wetter neu eingedeckt.

Endlich sind nun auch Chor und Apsis neu gedeckt.

Die lange Verzögerung wurde durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark im Jahre 2011 und im April-Mai 2012 verursacht.

436 Tage Kirche durch Baustopps unbenutzbar gemacht

Behinderung religiöser Belange durch UDB
Mißachtung von § 21 Denkmalschutzgesetz

Seit nunmehr 436 Tagen, seit 26.4.2011, ist unsere Dorfkirche Buckau durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark unbenutzbar.

Die Baustopps haben dazu geführt, daß die Bauarbeiten inzwischen seit fast 400 Tagen  ohne irgend einen Fortschritt stillgestanden haben, wenn man die 4 Tage der dringend erforderlichen Chordachdeckung und den Monat März abzieht, in denen aber noch nicht im Kirchenschiff weitergearbeitet wurde.

Kein Wunder, daß die Handwerker inzwischen auf anderen Baustellen arbeiten und die Bauleitung Schwierigkeiten hat, die Bauarbeiten wieder in Gang zu setzen.

Gottesdienste und Andachten in der Kirche, auch die „Offene Kirche“ werden so seit über einem Jahr durch Eingriffe einer staatlichen Behörde verhindert
– zweiundzwanzig Jahre nach der Wende  und unter Mißachtung des Vertrages zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg (Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg)  vom 8. November 1996,
wonach die Dorfkirche Buckau als kirchliches Kulturdenkmal zu behandeln ist
und unter Verletzung von §  21 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz − BbgDSchG) in der Fassung vom 24. Mai 2004, der bei einem kirchlichen Kulturdenkmal dem Denkmalschutz ausdrücklich die Berücksichtigung religiöser Belange vorschreibt.

Die damit erfolgte Verhinderung von Gottesdiensten, Andachten und sonstigem kirchlichem Leben in der Kirche – bei uns vor allem in Gestalt von „Offener Kirche“, geistlichen Konzerten und Gemeindebesuchen – macht die in Artikel 4,2 Grundgesetz ausdrücklich geschützte Religionsausübung unmöglich.

Nur einmal konnte die Gemeinde ihre eigene Kirche benutzen und darin Gottesdienst feiern: am 24.12. zur Christvesper auf Verantwortung und Eigeninitiative des damals zuständigen Pfarrers Alpermann.

Vom Landkreis wird neuerdings sogar behauptet, das Betreten der Kirche sei verboten.

Am nächsten Montag, 9. Juli, sollen die Bauarbeiten vielleicht weitergehen.

Zustand der Kirche nach totalem BaustoppWie unter diesen Umständen die Orgel noch im Sommer 2012 restauriert werden soll, ist unklar. Jedenfalls wird sie wohl nicht bis zum Erntedankfest fertig sein. Ob sie zu Weihnachten wieder erklingen wird?

Wann hier überhaupt wieder Gottesdienst gefeiert werden kann, ist  ungewiß.

 

Jetzt über 70 Tage Stillstand durch Baustopp der UDB des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Der skandalöse Baustopp der UDB Potsdam-Mittelmark und seine Folgen:  Schwere Schäden für die Kirchengemeinde Buckau

Der u.a. am Brandenburger Denkmalgesetz §21 vorbei erlassene zweite schikanöse Baustopp innerhalb von zwei Jahren durch Frau Dr. Aehlich vom 3. April 2012 mit sofortigem Vollzug hat abzüglich der zur Gefahrenabwehr eingeschobenen Dachdeckung am Chor  (4 Tage vom 29.5.-1.6.) inzwischen zu einem Baustillstand von 71 Tagen in der Buckauer Kirche geführt.

Was wurde durch den schikanösen Baustopp bisher bewirkt:

  • Verzögerung der gesamten Baumaßnahmen um bisher 71 Tage
  • Regenschäden an der  Chordecke bis zum 29.5.
  • Ausfall der Gottesdienste zu Karfreitag, Ostern und Pfingsten
  • Verzögerung der Orgelrestaurierung
  • Ausfall der Orgeleinweihung zu Pfingsten
  • Ausfall von sechs Andachten während des Deutschen Wandertags
  • Ausfall von sechs meditativen Orgelmusiken zum Mittagsgebet während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall der Nacht der Offenen Kirche in der Johannisnacht 23. Juni – 24. Juni 2012 mit Stille, Orgelmusik und gregorianischem Stundengebet um 21.00 Uhr, 24.00 Uhr, 3.00 Uhr und 6.00 Uhr
  • Ausfall von drei Konzerten in Buckau während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall von 17 Tagen „Offene Kirche“ allein im Umkreis des Deutschen Wandertages.
  • Ausfall von 68 Führungen allein im Zusammenhang mit dem Deutschen Wandertag.

Der Baustopp wurde erlassen durch die Untere Denkmalbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark ohne Berücksichtigung der zum 112. Deutschen Wandertag geplanten Veranstaltungen und entgegen § 21 des Brandenburger Denkmalschutzgesetzes über „Denkmale, die der Religionsausübung dienen“, wo es heißt: „Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten“

– die Baueinstellungsverfügung war also

  • unverhältnismäßig und
  • zumindest grob rechtsfehlerhaft,
  • wenn nicht gar rechtswidrig.

Wie wird der Landkreis für die Schäden und Kosten durch die Bauverzögerungen und für die Spendenausfälle durch verhinderte Gottesdienstkollekten, Benefizkonzerte und Spenden bei den Führungen aufkommen?

Und wie werden die geistlichen Schäden,  die durch Mißachtung der religiösen Belange im Bescheid der UDB (§ 21 Brandenburger Denkmalschutzgesetz, Artikel 4,2 GG)  entstanden sind, wieder gut gemacht?

Thomas Gandow

 

Kreis hebt Baustopp in Buckau auf – MAZ 14.6.2012

Kreis hebt Baustopp in Buckau auf

Sanierung der Kirche kann weitergehen

BUCKAU | Die im April nach einem Baustopp abgerückten Handwerker können zur Buckauer Dorfkirche zurückkehren und die Sanierungsarbeiten fortsetzen. Das hat Landkreis-Sprecher Kai-Uwe Schwinzert dem Landkurier mitgeteilt. So sei in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde nunmehr die Aufrechterhaltung der Baueinstellungsverfügung nicht mehr fachlich geboten und erforderlich, heißt es auf eine Anfrage der MAZ von der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Diese hatte am 3. April auf Veranlassung der eigenen Denkmalschützer einen Baustopp ausgesprochen. Damals hieß es noch, dass der Landkreis keinen Ermessensspielraum sehe. Bauleiter André Degenhardt wurde vorgeworfen, vor Arbeitsbeginn notwendige Unterschriften von der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht eingeholt zu haben.

Nach der Berichterstattung in der MAZ über die „Geisterbaustelle Buckau“ und einem Lokaltermin mit dem Landesamt für Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde ist die Begründung für den Baustopp wie ein Kartenhaus zusammengefallen.

Bauleiter Degenhardt zeigte sich gestern erleichtert: „Wir nehmen die Fäden wieder auf und organisieren jetzt die Fortsetzung der Arbeiten.“ Das ist nicht ganz einfach. Insbesondere die Dachdecker, die noch weitere Teile der alten Ziegel aufnehmen und ersetzen müssen, haben zahlreiche andere Aufträge. Die Maurer und der Restaurator werden Risse im Innern schließen. Von den Zimmerleuten sind noch Restarbeiten zu erledigen.

Unklar ist derzeit, wer die Mehrkosten für die Bauunterbrechung bezahlt. Allein das ungenutzte Gerüst an der Kirche kostet viel Geld. Superintendentin Ute Mertens in Burg war gestern wegen der Teilnahme an einer Tagung nicht erreichbar.

Aufatmen auch beim Buckauer Kirchenförderverein. Vorsitzender Thomas Gandow hofft nun auf eine zeitnahe Wiederaufnahme der Arbeiten. Für die geplanten Veranstaltungen zum Deutschen Wandertag ist es allerdings zu spät. Deshalb wird das am 23. Juni um 18.15 Uhr vorgesehene Chor-, Orchester- und Orgelkonzert mit der Kirchengemeinde Berlin-Frohnau in die Wiesenburger Kirche verlegt. Die für Pfingsten geplante Wiedereinweihung der Buckauer Orgel musste bereits ausfallen. (bür)

BAUSTOPPVERFÜGUNG GEFALLEN Eilmeldung

BAUSTOPPVERFÜGUNG am 12. Juni aufgehoben
Wie wir aus gewohnt zuverlässiger Quelle erfahren haben, ist mit Datum von heute, 12. Juni, der unnötige und in meinen Augen schikanöse totale Baustopp der UDB an der Kirche in Buckau vom 3. bzw. 5. April nach 2 Monaten und sieben Tagen endlich gefallen.

Leider können wir die Zeit des Baustopps, in der meines Wissens nur Papier hin und her geschoben wurde, nicht zurückdrehen.

Deshalb mußten alle – über 100 geplanten – Veranstaltungen und Angebote für den Deutschen Wandertag  abgesagt, ein Konzert mit der Frohnauer Kantorei am 23.6. nach Wiesenburg verlegt werden.

Nur ein Teil des finanziellen Schadens ist, daß wir  auch in diesem Jahr keine Spenden von Touristen erhalten werden. Was der Baustopp die Kirche und die Baufirmen gekostet hat, müsste einmal beziffert werden.

Größer ist der Image-Schaden für den Landkreis, dessen Einsatz für die Rettung der Veranstaltungen zum Wandertag nicht zu spüren war.

Auch unserer sowieso schon angeschlagenen und benachteiligten Gemeinde hat die Monate, ja Jahre lange faktische Schließung unserer Kirche durch die UDB weiteren schweren Schaden zugefügt.

Besonders schlimm ist aber die im totalen Baustopp zum Ausdruck kommende Mißachtung von § 21 BbgDSchG durch den Landkreis:
„Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten.“

Anderthalb Jahre bisher konnte die Kirche nicht bestimmungsgemäß für Gottesdienst und persönliche Andacht genutzt werden.

Jetzt besteht aber Hoffnung, daß die Bauarbeiten in unserer Kirche bis zum Herbst  soweit abgeschlossen werden können, daß unsere Kirche dann wieder bestimmungsgemäß benutzt werden kann.

Denn unsere Kirche ist viel mehr als ein Denkmal:
„Wie heilig ist diese Stätte!
Hier ist nichts anderes als Gottes Haus,
und hier ist die Pforte des
Himmels.“ 1. Mose 28,17.
Das war passenderweise die Herrnhuter „Tageslosung“ am Tag der Baubegehung am 30. Mai 2012 mit Frau Superintendentin Mertens, Herrn Dr. Drachenberg vom BLDAM,  Frau Bugenhagen – BLDAM, Frau Noll-Minor – BLDAM, Frau Storch – BLDAM, Frau Krüger vom Kirchlichen Bauamt, Herrn Nisse von der Bauleitung Büro ibs, Frau Lenz – LO-Bau, Herr Drott – Restaurator und Herr Schmidt – Fa. Oehnaland.
Ich nahm als Vertreter des Dorfkirchenvereins an der Begehung teil.

War es ein Zufall, daß niemand vom Landkreis oder der Baubehörde des Landkreises mit dabei war?

Um so herzlicher mein Dank an alle, die sich aktiv  für unsere Kirche im Sinne von § 21 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz,  Artikel 4,2 Grundgesetz und 1. Mose 28,17 stark gemacht haben.

Ein besonderer Dank geht an die MAZ und Herrn Bürstenbinder für seinen Artikel, der den Bann gebrochen hat.

Thomas Gandow

Bewegung in Buckau – MAZ 12. Juni 2012

Kurzmitteilung

KURZ UND KNAPP

Bewegung in Buckau

BUCKAU | In die Sache mit dem Baustopp an der Buckauer Dorfkirche kommt weiter Bewegung. Nachdem die Dachdecker ihre Arbeit wieder aufnehmen durften (MAZ berichtete) deutet sich eine Fortsetzung der Restaurierung an. Entscheidend war das Ergebnis eines Lokaltermins der oberen Denkmalschutzbehörde in Buckau. Laut Protokoll gibt es an den Landkreis die Empfehlung, die Fortsetzung der Arbeit zu gestatten. Das hat Kreis-Sprecher  Kai-Uwe Schwinzert dem Landkurier bestätigt. „Im Protokoll ergeben sich keine Fragen, die einer Wiederaufnahme der Sanierung entgegenstehen würden. Wir stimmen uns gerade mit dem Landesdenkmalamt ab“, so Schwinzert. Offiziell muß der Baustopp von der Bauaufsichtsbehörde aufgehoben werden.  bür

Geht doch: Dacharbeiten MAZ 29.5.2012

SEITENBLICK
MAZ Mittwoch, 30 Mai 2012

Es rührt sich wieder was
Auf der Buckauer Kirche ist seit gestern endlich wieder Bewegung. Drei Mitarbeiter der Firma Thinius Dachbau aus Körba nehmen die alten Dachlatten über der Sakristei heraus, erneuern sie und werden in etwa einer Woche auch mit dem Decken des Daches fertig sein.  FOTO: HSCU

 

Geht doch: Chordach Buckau wird gedeckt

Kurzmitteilung

Heute morgen kurz nach 7.00  Uhr haben die Arbeiten am Chordach in Buckau wieder begonnen.

Herzlichen Dank an alle, die sich mit uns  für die Aufhebung des totalen Baustopps einsetzen.

Bitte bemühen Sie sich weiter um die vollständige Aufhebung des Baustopps an der Buckauer Dorfkirche

Der Baustopp muß auch für den Kircheninnenraum und die Orgel aufgehoben werden, damit die Arbeiten im Sommer weitergehen und abgeschlossen werden können, denn unter 8 Grad Celsius dürfen keine Putzarbeiten gemacht werden.

Pfingsten hat es mit der Orgeleinweihung nicht geklappt.
Eine Orgeleinweihung im Advent wäre ein schönes Ziel.

Orgeleinweihung fällt aus – Neuer Aushang in Buckau

Heute morgen um 10.00 Uhr , Sonnabend vor Pfingsten,  ist im Schaukasten quer über den Gottesdienstplan geheftet:

Pfingstgottesdienst 16.00 Uhr Dretzen.

Damit ist einen Tag vor Pfingsten indirekt auch klargestellt:

Kein Abendmahlsgottesdienst in Buckau zu Pfingsten,
wie er im Amtsblatt angekündigt wurde.
Aber auch:
Keine Orgeleinweihung am Pfingstsonntag um 16.00 Uhr
wie es bis gerade eben noch auf dem ausgehängten Plan und dem Rundbrief an die Gemeindeglieder hieß.