436 Tage Kirche durch Baustopps unbenutzbar gemacht

Behinderung religiöser Belange durch UDB
Mißachtung von § 21 Denkmalschutzgesetz

Seit nunmehr 436 Tagen, seit 26.4.2011, ist unsere Dorfkirche Buckau durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark unbenutzbar.

Die Baustopps haben dazu geführt, daß die Bauarbeiten inzwischen seit fast 400 Tagen  ohne irgend einen Fortschritt stillgestanden haben, wenn man die 4 Tage der dringend erforderlichen Chordachdeckung und den Monat März abzieht, in denen aber noch nicht im Kirchenschiff weitergearbeitet wurde.

Kein Wunder, daß die Handwerker inzwischen auf anderen Baustellen arbeiten und die Bauleitung Schwierigkeiten hat, die Bauarbeiten wieder in Gang zu setzen.

Gottesdienste und Andachten in der Kirche, auch die „Offene Kirche“ werden so seit über einem Jahr durch Eingriffe einer staatlichen Behörde verhindert
– zweiundzwanzig Jahre nach der Wende  und unter Mißachtung des Vertrages zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg (Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg)  vom 8. November 1996,
wonach die Dorfkirche Buckau als kirchliches Kulturdenkmal zu behandeln ist
und unter Verletzung von §  21 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz − BbgDSchG) in der Fassung vom 24. Mai 2004, der bei einem kirchlichen Kulturdenkmal dem Denkmalschutz ausdrücklich die Berücksichtigung religiöser Belange vorschreibt.

Die damit erfolgte Verhinderung von Gottesdiensten, Andachten und sonstigem kirchlichem Leben in der Kirche – bei uns vor allem in Gestalt von „Offener Kirche“, geistlichen Konzerten und Gemeindebesuchen – macht die in Artikel 4,2 Grundgesetz ausdrücklich geschützte Religionsausübung unmöglich.

Nur einmal konnte die Gemeinde ihre eigene Kirche benutzen und darin Gottesdienst feiern: am 24.12. zur Christvesper auf Verantwortung und Eigeninitiative des damals zuständigen Pfarrers Alpermann.

Vom Landkreis wird neuerdings sogar behauptet, das Betreten der Kirche sei verboten.

Am nächsten Montag, 9. Juli, sollen die Bauarbeiten vielleicht weitergehen.

Zustand der Kirche nach totalem BaustoppWie unter diesen Umständen die Orgel noch im Sommer 2012 restauriert werden soll, ist unklar. Jedenfalls wird sie wohl nicht bis zum Erntedankfest fertig sein. Ob sie zu Weihnachten wieder erklingen wird?

Wann hier überhaupt wieder Gottesdienst gefeiert werden kann, ist  ungewiß.

 

BAUSTOPPVERFÜGUNG GEFALLEN Eilmeldung

BAUSTOPPVERFÜGUNG am 12. Juni aufgehoben
Wie wir aus gewohnt zuverlässiger Quelle erfahren haben, ist mit Datum von heute, 12. Juni, der unnötige und in meinen Augen schikanöse totale Baustopp der UDB an der Kirche in Buckau vom 3. bzw. 5. April nach 2 Monaten und sieben Tagen endlich gefallen.

Leider können wir die Zeit des Baustopps, in der meines Wissens nur Papier hin und her geschoben wurde, nicht zurückdrehen.

Deshalb mußten alle – über 100 geplanten – Veranstaltungen und Angebote für den Deutschen Wandertag  abgesagt, ein Konzert mit der Frohnauer Kantorei am 23.6. nach Wiesenburg verlegt werden.

Nur ein Teil des finanziellen Schadens ist, daß wir  auch in diesem Jahr keine Spenden von Touristen erhalten werden. Was der Baustopp die Kirche und die Baufirmen gekostet hat, müsste einmal beziffert werden.

Größer ist der Image-Schaden für den Landkreis, dessen Einsatz für die Rettung der Veranstaltungen zum Wandertag nicht zu spüren war.

Auch unserer sowieso schon angeschlagenen und benachteiligten Gemeinde hat die Monate, ja Jahre lange faktische Schließung unserer Kirche durch die UDB weiteren schweren Schaden zugefügt.

Besonders schlimm ist aber die im totalen Baustopp zum Ausdruck kommende Mißachtung von § 21 BbgDSchG durch den Landkreis:
„Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten.“

Anderthalb Jahre bisher konnte die Kirche nicht bestimmungsgemäß für Gottesdienst und persönliche Andacht genutzt werden.

Jetzt besteht aber Hoffnung, daß die Bauarbeiten in unserer Kirche bis zum Herbst  soweit abgeschlossen werden können, daß unsere Kirche dann wieder bestimmungsgemäß benutzt werden kann.

Denn unsere Kirche ist viel mehr als ein Denkmal:
„Wie heilig ist diese Stätte!
Hier ist nichts anderes als Gottes Haus,
und hier ist die Pforte des
Himmels.“ 1. Mose 28,17.
Das war passenderweise die Herrnhuter „Tageslosung“ am Tag der Baubegehung am 30. Mai 2012 mit Frau Superintendentin Mertens, Herrn Dr. Drachenberg vom BLDAM,  Frau Bugenhagen – BLDAM, Frau Noll-Minor – BLDAM, Frau Storch – BLDAM, Frau Krüger vom Kirchlichen Bauamt, Herrn Nisse von der Bauleitung Büro ibs, Frau Lenz – LO-Bau, Herr Drott – Restaurator und Herr Schmidt – Fa. Oehnaland.
Ich nahm als Vertreter des Dorfkirchenvereins an der Begehung teil.

War es ein Zufall, daß niemand vom Landkreis oder der Baubehörde des Landkreises mit dabei war?

Um so herzlicher mein Dank an alle, die sich aktiv  für unsere Kirche im Sinne von § 21 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz,  Artikel 4,2 Grundgesetz und 1. Mose 28,17 stark gemacht haben.

Ein besonderer Dank geht an die MAZ und Herrn Bürstenbinder für seinen Artikel, der den Bann gebrochen hat.

Thomas Gandow

Orgeleinweihung fällt aus – Neuer Aushang in Buckau

Heute morgen um 10.00 Uhr , Sonnabend vor Pfingsten,  ist im Schaukasten quer über den Gottesdienstplan geheftet:

Pfingstgottesdienst 16.00 Uhr Dretzen.

Damit ist einen Tag vor Pfingsten indirekt auch klargestellt:

Kein Abendmahlsgottesdienst in Buckau zu Pfingsten,
wie er im Amtsblatt angekündigt wurde.
Aber auch:
Keine Orgeleinweihung am Pfingstsonntag um 16.00 Uhr
wie es bis gerade eben noch auf dem ausgehängten Plan und dem Rundbrief an die Gemeindeglieder hieß.