Bundestagsabgeordnete in Buckauer Dorfkirche

Sonderprogramm könnte Buckau helfen
Voßhoff informiert sich über Dorfkirche
MAZ 16.2.2013
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12471342/61009/Vosshoff-informiert-sich-ueber-Dorfkirche-Sonderprogramm-koennte-Buckau.html

BUCKAU – Die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff (CDU) hat gestern die über 800 Jahre alte Buckauer Dorfkirche besucht. Nach den von zwei Baustopps unterbrochenen Sanierungsarbeiten machte sich die Politikerin ein Bild vom Gesamtzustand des Gotteshauses.

Zu sehen sind Bauschäden in der Decke vom Chor, direkt über den einzigartigen Schnitzaltar. „Wann die Schäden beseitigt werden, ist unklar“, sagte Thomas Gandow vom Förderverein bei einem Rundgang. Vom Kirchenkreis Elbe-Fläming sei kein Geld mehr zu erwarten. Wegen der von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgesprochenen Baustopps sei schon mehr Geld in die Kirche geflossen als geplant, so Gandow. Der Förderverein kümmert sich derzeit um die Überholung der Orgel, die Pfingstmontag mit einem Konzert wieder eingeweiht wird. Voßhoff sicherte den Buckauern Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes zu. Der Fonds wurde mit 30 Millionen Euro neu aufgelegt.

Die Bundestagsabgeordnete will sich auch dafür einsetzen, dass Geld aus dem Sonderprogramm in die Kirche nach Wenzlow fließt. Pfarrer Thorsten Minuth hat bereits einen Antrag gestellt. Zur aktuellen Diskussion über den in die Kritik geratenen Denkmalschutz im Westen Potsdam-Mittelmarks sagte Voßhoff: „Denkmalschützer sollten froh über jede regionale Initiative sein, die dem Erhalt baufälliger Schätze dient. Lieber sollten sich alle Seiten an einen Tisch setzen als sich gegenseitig Ordner zu füllen.“ (bür)

 

Orgelrestaurierung beginnt

14.12.2012
www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12440566/61009/Wertvolles-Instrument-wird-zur-Sanierung-teilweise-abgebaut-Neue.html
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In Buckau ist der Orgeldoktor

Wertvolles Instrument wird zur Sanierung teilweise abgebaut
Neue Prospektpfeifen wieder aus Zinn

BUCKAU – Karl Friedrich Böttcher (1820–1883) war der letzte bedeutende Orgelbaumeister Magdeburgs. 1864 hinterließ der Instrumentenbauer seine Spur auch in der Buckauer Dorfkirche. Freunde des 800 Jahre alten Gotteshauses sind jetzt erleichtert. Sieben Jahre währten die Bemühungen um eine Sanierung der in die Jahre gekommenen Orgel. 30 000 Euro wurden gesammelt.
In dieser Woche endlich konnten Mitarbeiter der Halberstädter Orgelbaufirma von Reinhard Hüfken anrücken, um mit der Zerlegung des Instrumentes zu beginnen. Einige Teile müssen in der Werkstatt von den Orgeldoktoren überholt werden. Andere Elemente, wie die Windläden, nehmen die Spezialisten im Frühjahr unter die Lupe. Sollten sich dabei Risse zeigen, können diese an Ort und Stelle ausgegossen werden.

„Längst nicht mehr alle Töne stimmen. Außerdem werden die Prospektpfeifen erneuert“, berichtet Thomas Gandow vom Förderverein, der sich 2009 in dem 250-Seelen-Ort gründete.
Doch das Engagement der Buckauer für ihre Dorfkirche reicht noch weiter zurück. Es begann mit einer 900-Euro-Kollekte bei der Wiedereinweihung des gotischen Schnitzaltars. Das war 2005. Dann rief der Heimatverein zur Restaurierung der wertvollen Orgel auf. So werden in den Prospekt, also in die Schauseite des Instrumentes, wieder Pfeifen aus Zinn eingesetzt.
Im Ersten Weltkrieg waren die Original-Pfeifen durch Exemplare aus Zinkblech ausgetauscht worden. Diese bleiben natürlich im Besitz der Kirche. Fördervereinsvorsitzender Gandow kann sich vorstellen, die gebrauchten Pfeifen an weitere Stifter zu veräußern. Das Gotteshaus hat noch einigen Restaurierungsbedarf.
Für Orgelbauer Matthias Godderidge steht fest: „Die Orgel wird wieder ein schönes Stück.“ Zusammen mit seinem Kollegen Christian Hellbach verstaute er nicht nur die Prospektpfeifen. Abgebaut wurde mit „Respekt vor alter Handwerkskunst“ Manual (Klaviatur) und Pedal (Fußhebel). „Es ist schon eine Ehre daran arbeiten zu dürfen“, meint Godderidge.

Eigentlich sollte die Buckauer Orgel schon zum Pfingstfest erklingen. Doch die vom Landkreis ausgesprochenen Baustopps verzögerten die Arbeiten am Dach der Kirche. So blieb die Orgel zwei Jahre unter Planen verhüllt.

„Wir sind jetzt um so dankbarer, dass die vielen Spendengelder endlich ihren eigentlichen Zweck erfüllen können“, so Gandow. Bei Orgelbaumeister Hüfken ist die Orgel in guten Händen. Der Halberstädter versteht sich besonders auf Böttcher-Orgeln, die in der Magdeburger Region und im Vorharz größere Verbreitung fanden. (Von Frank Bürstenbinder)

436 Tage Kirche durch Baustopps unbenutzbar gemacht

Behinderung religiöser Belange durch UDB
Mißachtung von § 21 Denkmalschutzgesetz

Seit nunmehr 436 Tagen, seit 26.4.2011, ist unsere Dorfkirche Buckau durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark unbenutzbar.

Die Baustopps haben dazu geführt, daß die Bauarbeiten inzwischen seit fast 400 Tagen  ohne irgend einen Fortschritt stillgestanden haben, wenn man die 4 Tage der dringend erforderlichen Chordachdeckung und den Monat März abzieht, in denen aber noch nicht im Kirchenschiff weitergearbeitet wurde.

Kein Wunder, daß die Handwerker inzwischen auf anderen Baustellen arbeiten und die Bauleitung Schwierigkeiten hat, die Bauarbeiten wieder in Gang zu setzen.

Gottesdienste und Andachten in der Kirche, auch die „Offene Kirche“ werden so seit über einem Jahr durch Eingriffe einer staatlichen Behörde verhindert
– zweiundzwanzig Jahre nach der Wende  und unter Mißachtung des Vertrages zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg (Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg)  vom 8. November 1996,
wonach die Dorfkirche Buckau als kirchliches Kulturdenkmal zu behandeln ist
und unter Verletzung von §  21 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz − BbgDSchG) in der Fassung vom 24. Mai 2004, der bei einem kirchlichen Kulturdenkmal dem Denkmalschutz ausdrücklich die Berücksichtigung religiöser Belange vorschreibt.

Die damit erfolgte Verhinderung von Gottesdiensten, Andachten und sonstigem kirchlichem Leben in der Kirche – bei uns vor allem in Gestalt von „Offener Kirche“, geistlichen Konzerten und Gemeindebesuchen – macht die in Artikel 4,2 Grundgesetz ausdrücklich geschützte Religionsausübung unmöglich.

Nur einmal konnte die Gemeinde ihre eigene Kirche benutzen und darin Gottesdienst feiern: am 24.12. zur Christvesper auf Verantwortung und Eigeninitiative des damals zuständigen Pfarrers Alpermann.

Vom Landkreis wird neuerdings sogar behauptet, das Betreten der Kirche sei verboten.

Am nächsten Montag, 9. Juli, sollen die Bauarbeiten vielleicht weitergehen.

Zustand der Kirche nach totalem BaustoppWie unter diesen Umständen die Orgel noch im Sommer 2012 restauriert werden soll, ist unklar. Jedenfalls wird sie wohl nicht bis zum Erntedankfest fertig sein. Ob sie zu Weihnachten wieder erklingen wird?

Wann hier überhaupt wieder Gottesdienst gefeiert werden kann, ist  ungewiß.

 

Jetzt über 70 Tage Stillstand durch Baustopp der UDB des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Der skandalöse Baustopp der UDB Potsdam-Mittelmark und seine Folgen:  Schwere Schäden für die Kirchengemeinde Buckau

Der u.a. am Brandenburger Denkmalgesetz §21 vorbei erlassene zweite schikanöse Baustopp innerhalb von zwei Jahren durch Frau Dr. Aehlich vom 3. April 2012 mit sofortigem Vollzug hat abzüglich der zur Gefahrenabwehr eingeschobenen Dachdeckung am Chor  (4 Tage vom 29.5.-1.6.) inzwischen zu einem Baustillstand von 71 Tagen in der Buckauer Kirche geführt.

Was wurde durch den schikanösen Baustopp bisher bewirkt:

  • Verzögerung der gesamten Baumaßnahmen um bisher 71 Tage
  • Regenschäden an der  Chordecke bis zum 29.5.
  • Ausfall der Gottesdienste zu Karfreitag, Ostern und Pfingsten
  • Verzögerung der Orgelrestaurierung
  • Ausfall der Orgeleinweihung zu Pfingsten
  • Ausfall von sechs Andachten während des Deutschen Wandertags
  • Ausfall von sechs meditativen Orgelmusiken zum Mittagsgebet während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall der Nacht der Offenen Kirche in der Johannisnacht 23. Juni – 24. Juni 2012 mit Stille, Orgelmusik und gregorianischem Stundengebet um 21.00 Uhr, 24.00 Uhr, 3.00 Uhr und 6.00 Uhr
  • Ausfall von drei Konzerten in Buckau während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall von 17 Tagen „Offene Kirche“ allein im Umkreis des Deutschen Wandertages.
  • Ausfall von 68 Führungen allein im Zusammenhang mit dem Deutschen Wandertag.

Der Baustopp wurde erlassen durch die Untere Denkmalbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark ohne Berücksichtigung der zum 112. Deutschen Wandertag geplanten Veranstaltungen und entgegen § 21 des Brandenburger Denkmalschutzgesetzes über „Denkmale, die der Religionsausübung dienen“, wo es heißt: „Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten“

– die Baueinstellungsverfügung war also

  • unverhältnismäßig und
  • zumindest grob rechtsfehlerhaft,
  • wenn nicht gar rechtswidrig.

Wie wird der Landkreis für die Schäden und Kosten durch die Bauverzögerungen und für die Spendenausfälle durch verhinderte Gottesdienstkollekten, Benefizkonzerte und Spenden bei den Führungen aufkommen?

Und wie werden die geistlichen Schäden,  die durch Mißachtung der religiösen Belange im Bescheid der UDB (§ 21 Brandenburger Denkmalschutzgesetz, Artikel 4,2 GG)  entstanden sind, wieder gut gemacht?

Thomas Gandow

 

Kreis hebt Baustopp in Buckau auf – MAZ 14.6.2012

Kreis hebt Baustopp in Buckau auf

Sanierung der Kirche kann weitergehen

BUCKAU | Die im April nach einem Baustopp abgerückten Handwerker können zur Buckauer Dorfkirche zurückkehren und die Sanierungsarbeiten fortsetzen. Das hat Landkreis-Sprecher Kai-Uwe Schwinzert dem Landkurier mitgeteilt. So sei in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde nunmehr die Aufrechterhaltung der Baueinstellungsverfügung nicht mehr fachlich geboten und erforderlich, heißt es auf eine Anfrage der MAZ von der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Diese hatte am 3. April auf Veranlassung der eigenen Denkmalschützer einen Baustopp ausgesprochen. Damals hieß es noch, dass der Landkreis keinen Ermessensspielraum sehe. Bauleiter André Degenhardt wurde vorgeworfen, vor Arbeitsbeginn notwendige Unterschriften von der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht eingeholt zu haben.

Nach der Berichterstattung in der MAZ über die „Geisterbaustelle Buckau“ und einem Lokaltermin mit dem Landesamt für Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde ist die Begründung für den Baustopp wie ein Kartenhaus zusammengefallen.

Bauleiter Degenhardt zeigte sich gestern erleichtert: „Wir nehmen die Fäden wieder auf und organisieren jetzt die Fortsetzung der Arbeiten.“ Das ist nicht ganz einfach. Insbesondere die Dachdecker, die noch weitere Teile der alten Ziegel aufnehmen und ersetzen müssen, haben zahlreiche andere Aufträge. Die Maurer und der Restaurator werden Risse im Innern schließen. Von den Zimmerleuten sind noch Restarbeiten zu erledigen.

Unklar ist derzeit, wer die Mehrkosten für die Bauunterbrechung bezahlt. Allein das ungenutzte Gerüst an der Kirche kostet viel Geld. Superintendentin Ute Mertens in Burg war gestern wegen der Teilnahme an einer Tagung nicht erreichbar.

Aufatmen auch beim Buckauer Kirchenförderverein. Vorsitzender Thomas Gandow hofft nun auf eine zeitnahe Wiederaufnahme der Arbeiten. Für die geplanten Veranstaltungen zum Deutschen Wandertag ist es allerdings zu spät. Deshalb wird das am 23. Juni um 18.15 Uhr vorgesehene Chor-, Orchester- und Orgelkonzert mit der Kirchengemeinde Berlin-Frohnau in die Wiesenburger Kirche verlegt. Die für Pfingsten geplante Wiedereinweihung der Buckauer Orgel musste bereits ausfallen. (bür)

Geht doch: Chordach Buckau wird gedeckt

Kurzmitteilung

Heute morgen kurz nach 7.00  Uhr haben die Arbeiten am Chordach in Buckau wieder begonnen.

Herzlichen Dank an alle, die sich mit uns  für die Aufhebung des totalen Baustopps einsetzen.

Bitte bemühen Sie sich weiter um die vollständige Aufhebung des Baustopps an der Buckauer Dorfkirche

Der Baustopp muß auch für den Kircheninnenraum und die Orgel aufgehoben werden, damit die Arbeiten im Sommer weitergehen und abgeschlossen werden können, denn unter 8 Grad Celsius dürfen keine Putzarbeiten gemacht werden.

Pfingsten hat es mit der Orgeleinweihung nicht geklappt.
Eine Orgeleinweihung im Advent wäre ein schönes Ziel.

Orgeleinweihung fällt aus – Neuer Aushang in Buckau

Heute morgen um 10.00 Uhr , Sonnabend vor Pfingsten,  ist im Schaukasten quer über den Gottesdienstplan geheftet:

Pfingstgottesdienst 16.00 Uhr Dretzen.

Damit ist einen Tag vor Pfingsten indirekt auch klargestellt:

Kein Abendmahlsgottesdienst in Buckau zu Pfingsten,
wie er im Amtsblatt angekündigt wurde.
Aber auch:
Keine Orgeleinweihung am Pfingstsonntag um 16.00 Uhr
wie es bis gerade eben noch auf dem ausgehängten Plan und dem Rundbrief an die Gemeindeglieder hieß.

Teilweise Aufhebung des totalen Baustopps- MAZ sei Dank

Mit Datum vom 23.5. wird der totale Baustopp nun zum Teil aufgehoben.
Presseberichte vom 19. Mai und Interventionen von verschiedener Seite haben dazu geführt, daß ersteinmal wenigstens das Dach fertig gedeckt werden kann.

Das Dach über dem Chor kann fertiggedeckt werden, so bald die Dachdeckerfirma wieder umdisponieren kann, also vermutlich ab 29.5.,  Dienstag nach Pfingsten. Wann auch das Dach der Apsis gedeckt wird, wird sich später herausstellen.

Ob der bisherige totale Baustopp nun auch für andere Bereiche der Kirche, die nichts mit der Ostwand des Chores zu tun haben, (Chor innen, Putz Schiff, Turmhäuser, Orgel) aufgehoben wird, wird sich noch zeigen.

Wenigstens werden durch die notwendige Dacheindeckung ernsthafte Schädigungen des Dachstuhls von 1730, der Chordecke und des wertvollen gotischen Flügelaltars verhindert.

In dem Bescheid war ursprünglich die Einstellung aller Bauarbeiten auf dem gesamten Kirchengrundstück angeordnet worden, um die Fortsetzung der Ausführung des „Bauvorhabens“ sofort zu stoppen und damit  zu verhindern, daß „vollendete Tatsachen“ geschaffen würden.

Es ergeht folgender

B E S C H E I D

Az-Nr.: 01611 – 11 – 10

  1. Die Einstellung der Bauarbeiten auf o. g. Grundstück wird nach Zustellung angeordnet.
  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1. dieses Bescheides wird gemäß § 80 Abs.2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet…

…..

Die Anordnung des Sofortvollzugs ist deshalb gerechtfertigt, weil allein durch sie der Gefahr begegnet werden kann, dass während der Ausschöpfung von Rechtsmitteln, die ihrerseits aufschiebende Wirkung haben, die Ausführung des Bauvorhabens fortgesetzt wird und damit vollendete Tatsachen geschaffen werden. Aus diesen Gründen ist daher die sofortige Vollziehung der Baueinstellung anzuordnen.

Geisterbaustelle Dorfkirche Buckau MAZ 19.5.2011

Märkische Allgemeine 19.05.2012

Geisterbaustelle Buckau

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12329814/60889#

Landkreis stoppt zum zweiten Mal Bauarbeiten in der Kirche / Programm zum Wandertag muss ausfallen

von Frank Bürstenbinder, MAZ

BUCKAU – Risse durchziehen die Innenwände. Doch von den Maurern ist nichts zu sehen. Draußen am Ostgiebel mit der Fachwerkwand steht ein einsames Gerüst. Die Zimmerer haben eingepackt. Nicht besser erging es den Dachdeckern. Sie legten die Biberschwänze zur Seite. Planen müssen als Notdach herhalten. Auch der Orgelbauer hat keine Arbeit. Pfingsten sollte die Wiedereinweihung des Instrumentes sein. Stattdessen bleibt die Orgel in dicker Plastikfolie eingeschlagen. Buckau hat eine Geisterbaustelle.

Hinter der „Baueinstellungsverfügung“ durch die kreisliche Bauaufsichtsbehörde steckt wieder einmal Dagmar Aehlich. Die Dame von der Denkmalschutzbehörde wirft den Handwerkern vor, ohne ihre Erlaubnis eine Schwammsanierung mit Abbau von Mauerwerk und Putz durchgeführt zu haben. Einen „Ermessensspielraum“ wegen dieser „rechtswidrigen Zustände“ sieht der Landkreis nicht, heißt es in dem Bescheid vom 3. April 2012.

Für Bauleiter André Degenhardt vom Sanierungsbüro IBS ist der Baustopp bei offenem Dach „nicht nachvollziehbar“. Auf der Grundlage eines im April 2011 eingereichten Gutachtens zur Restauration wurde die Untere Denkmalschutzbehörde über alle Arbeitsschritte informiert. Die Protokolle der wöchentlichen Bauberatungen hat auch Aehlich erhalten. Sie selbst kam nie zu den Zusammenkünften. „Sondern erst, als sie die Baustelle stilllegen konnte“, beklagt sich Degenhardt. Der Bauleiter wirft der Denkmalschützerin vor, dass sie es in elf Monaten nicht geschafft habe, das Gutachten zu prüfen: „Leider wird nicht miteinander, sondern gegeneinander gearbeitet.“ Die fachliche Qualität der ausgeführten Arbeiten wird in dem Baustopp übrigens nicht angezweifelt.

Wann es weiter geht, ist unklar. Wohl nicht vor September, denn die Brutzeit der Fledermäuse, die im Gotteshaus ihre Kinderstube haben, hat begonnen. Dafür dringt schon wieder Regenwasser durch das nicht für die Dauer gedachte Foliendach.

Als „irre“ bezeichnet Thomas Gandow, Vorsitzender des Dorfkirchenvereins, den Baustopp. Weil der Landkreis die Muskeln spielen lässt, kann der Verein seine Pläne zur Bereicherung des Deutschen Wandertages im Juni zu den Akten legen. Konzerte, Kirchenführungen und Wandererandachten fallen aus. „Mit dem Baustopp werden Kirchengemeinde, Dorf und Öffentlichkeit mitbestraft und schikaniert durch ein weiteres Jahr sinnloser Aussperrung. Die Schäden werden größer und die Kosten steigen“, beklagte sich Vereinsvorsitzender Gandow bei Landrat Wolfgang Blasig. Doch der verspürt wenig Lust seine Denkmalschützerin zu bremsen. Dafür empfiehlt Blasig dem Verein die Einreichung eines Konzeptes, welches die Sicherheit von Besuchern gewährleistet, bei der Bauaufsichtsbehörde. Doch die gastfreundlichen Buckauer wollen Wanderern keinen Altar unter Plastik, abgedecktes Gestühl und eine verhüllte Orgel zeigen.

2011 hatte der Kreis den ersten Baustopp erlassen, weil Handwerker Risse freilegten, ohne dass Dagmar Aehlich vorher Ja sagte. Für Schlagzeilen in Buckau sorgte die Denkmalschützerin aber schon 2009, als sie gegen Ziesars Amtsdirektor Norbert Bartels ein Bußgeld anordnete. Die Buckauer hatten auf dem Spielplatz neben der Kirche einen Wackelsteg aufgestellt. Die Sache landete vor Gericht, wo der Kreis den Kürzeren zog (MAZ berichtete). (Von Frank Bürstenbinder)

Warum dieser Blog?

Auf diesen Seiten www.Tagebuch.Dorfkirche-Buckau.de werden wir in Zukunft alles dokumentieren, was mit der Dorfkirche Buckau zusammenhängt.
Sie finden hier laufende, aktuelle Informationen,
aber auch Dokumentationen über das, was geschehen ist.

Wir informieren damit

Nach und nach ergänzt wird eine Chronik unserer Dorfkirche und der Kirchengemeinde Buckau.
Auch der Pressespiegel von www.dorfkirche-buckau.de wird nach und nach hierher verlegt.

Mit diesem Tagebuch wollen wir unserer Kirchengemeinde und unserer Landeskirche, der EKM,  einen Dienst zu tun:

Wir hoffen, hiermit der Erhaltung und Belebung unserer Dorfkirche zu dienen.

Und wir hoffen, daß wir mit dieser Website, auf der wir endlich auch Fehlentwicklungen benennen, unsere Landeskirche dazu bewegen, das innerkirchliche Mobbing gegen Ehrenamtliche zu untersuchen und zu stoppen und die für den durch Mobbing begangenen Rechtsmißbrauch und Amtsmißbrauch verantwortlichen Personen zur Rechenschaft zu ziehen.
Wir hoffen, daß das an unserer Kirchengemeinde und uns geschehene Unrecht beseitigt wird und fordern die Rehabilitation und Wiedereinsetzung von Ute Gandow.

Begonnen haben wir diesen Blog am 1. Mai 2012.
Wir füllen ihn nach und nach auf, auch mit älteren Dokumenten.
Bearbeitungsstand: 9. Mai 2012