436 Tage Kirche durch Baustopps unbenutzbar gemacht

Behinderung religiöser Belange durch UDB
Mißachtung von § 21 Denkmalschutzgesetz

Seit nunmehr 436 Tagen, seit 26.4.2011, ist unsere Dorfkirche Buckau durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark unbenutzbar.

Die Baustopps haben dazu geführt, daß die Bauarbeiten inzwischen seit fast 400 Tagen  ohne irgend einen Fortschritt stillgestanden haben, wenn man die 4 Tage der dringend erforderlichen Chordachdeckung und den Monat März abzieht, in denen aber noch nicht im Kirchenschiff weitergearbeitet wurde.

Kein Wunder, daß die Handwerker inzwischen auf anderen Baustellen arbeiten und die Bauleitung Schwierigkeiten hat, die Bauarbeiten wieder in Gang zu setzen.

Gottesdienste und Andachten in der Kirche, auch die „Offene Kirche“ werden so seit über einem Jahr durch Eingriffe einer staatlichen Behörde verhindert
– zweiundzwanzig Jahre nach der Wende  und unter Mißachtung des Vertrages zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg (Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg)  vom 8. November 1996,
wonach die Dorfkirche Buckau als kirchliches Kulturdenkmal zu behandeln ist
und unter Verletzung von §  21 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz − BbgDSchG) in der Fassung vom 24. Mai 2004, der bei einem kirchlichen Kulturdenkmal dem Denkmalschutz ausdrücklich die Berücksichtigung religiöser Belange vorschreibt.

Die damit erfolgte Verhinderung von Gottesdiensten, Andachten und sonstigem kirchlichem Leben in der Kirche – bei uns vor allem in Gestalt von „Offener Kirche“, geistlichen Konzerten und Gemeindebesuchen – macht die in Artikel 4,2 Grundgesetz ausdrücklich geschützte Religionsausübung unmöglich.

Nur einmal konnte die Gemeinde ihre eigene Kirche benutzen und darin Gottesdienst feiern: am 24.12. zur Christvesper auf Verantwortung und Eigeninitiative des damals zuständigen Pfarrers Alpermann.

Vom Landkreis wird neuerdings sogar behauptet, das Betreten der Kirche sei verboten.

Am nächsten Montag, 9. Juli, sollen die Bauarbeiten vielleicht weitergehen.

Zustand der Kirche nach totalem BaustoppWie unter diesen Umständen die Orgel noch im Sommer 2012 restauriert werden soll, ist unklar. Jedenfalls wird sie wohl nicht bis zum Erntedankfest fertig sein. Ob sie zu Weihnachten wieder erklingen wird?

Wann hier überhaupt wieder Gottesdienst gefeiert werden kann, ist  ungewiß.

 

Jetzt über 70 Tage Stillstand durch Baustopp der UDB des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Der skandalöse Baustopp der UDB Potsdam-Mittelmark und seine Folgen:  Schwere Schäden für die Kirchengemeinde Buckau

Der u.a. am Brandenburger Denkmalgesetz §21 vorbei erlassene zweite schikanöse Baustopp innerhalb von zwei Jahren durch Frau Dr. Aehlich vom 3. April 2012 mit sofortigem Vollzug hat abzüglich der zur Gefahrenabwehr eingeschobenen Dachdeckung am Chor  (4 Tage vom 29.5.-1.6.) inzwischen zu einem Baustillstand von 71 Tagen in der Buckauer Kirche geführt.

Was wurde durch den schikanösen Baustopp bisher bewirkt:

  • Verzögerung der gesamten Baumaßnahmen um bisher 71 Tage
  • Regenschäden an der  Chordecke bis zum 29.5.
  • Ausfall der Gottesdienste zu Karfreitag, Ostern und Pfingsten
  • Verzögerung der Orgelrestaurierung
  • Ausfall der Orgeleinweihung zu Pfingsten
  • Ausfall von sechs Andachten während des Deutschen Wandertags
  • Ausfall von sechs meditativen Orgelmusiken zum Mittagsgebet während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall der Nacht der Offenen Kirche in der Johannisnacht 23. Juni – 24. Juni 2012 mit Stille, Orgelmusik und gregorianischem Stundengebet um 21.00 Uhr, 24.00 Uhr, 3.00 Uhr und 6.00 Uhr
  • Ausfall von drei Konzerten in Buckau während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall von 17 Tagen „Offene Kirche“ allein im Umkreis des Deutschen Wandertages.
  • Ausfall von 68 Führungen allein im Zusammenhang mit dem Deutschen Wandertag.

Der Baustopp wurde erlassen durch die Untere Denkmalbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark ohne Berücksichtigung der zum 112. Deutschen Wandertag geplanten Veranstaltungen und entgegen § 21 des Brandenburger Denkmalschutzgesetzes über „Denkmale, die der Religionsausübung dienen“, wo es heißt: „Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten“

– die Baueinstellungsverfügung war also

  • unverhältnismäßig und
  • zumindest grob rechtsfehlerhaft,
  • wenn nicht gar rechtswidrig.

Wie wird der Landkreis für die Schäden und Kosten durch die Bauverzögerungen und für die Spendenausfälle durch verhinderte Gottesdienstkollekten, Benefizkonzerte und Spenden bei den Führungen aufkommen?

Und wie werden die geistlichen Schäden,  die durch Mißachtung der religiösen Belange im Bescheid der UDB (§ 21 Brandenburger Denkmalschutzgesetz, Artikel 4,2 GG)  entstanden sind, wieder gut gemacht?

Thomas Gandow

 

Kreis hebt Baustopp in Buckau auf – MAZ 14.6.2012

Kreis hebt Baustopp in Buckau auf

Sanierung der Kirche kann weitergehen

BUCKAU | Die im April nach einem Baustopp abgerückten Handwerker können zur Buckauer Dorfkirche zurückkehren und die Sanierungsarbeiten fortsetzen. Das hat Landkreis-Sprecher Kai-Uwe Schwinzert dem Landkurier mitgeteilt. So sei in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde nunmehr die Aufrechterhaltung der Baueinstellungsverfügung nicht mehr fachlich geboten und erforderlich, heißt es auf eine Anfrage der MAZ von der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Diese hatte am 3. April auf Veranlassung der eigenen Denkmalschützer einen Baustopp ausgesprochen. Damals hieß es noch, dass der Landkreis keinen Ermessensspielraum sehe. Bauleiter André Degenhardt wurde vorgeworfen, vor Arbeitsbeginn notwendige Unterschriften von der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht eingeholt zu haben.

Nach der Berichterstattung in der MAZ über die „Geisterbaustelle Buckau“ und einem Lokaltermin mit dem Landesamt für Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde ist die Begründung für den Baustopp wie ein Kartenhaus zusammengefallen.

Bauleiter Degenhardt zeigte sich gestern erleichtert: „Wir nehmen die Fäden wieder auf und organisieren jetzt die Fortsetzung der Arbeiten.“ Das ist nicht ganz einfach. Insbesondere die Dachdecker, die noch weitere Teile der alten Ziegel aufnehmen und ersetzen müssen, haben zahlreiche andere Aufträge. Die Maurer und der Restaurator werden Risse im Innern schließen. Von den Zimmerleuten sind noch Restarbeiten zu erledigen.

Unklar ist derzeit, wer die Mehrkosten für die Bauunterbrechung bezahlt. Allein das ungenutzte Gerüst an der Kirche kostet viel Geld. Superintendentin Ute Mertens in Burg war gestern wegen der Teilnahme an einer Tagung nicht erreichbar.

Aufatmen auch beim Buckauer Kirchenförderverein. Vorsitzender Thomas Gandow hofft nun auf eine zeitnahe Wiederaufnahme der Arbeiten. Für die geplanten Veranstaltungen zum Deutschen Wandertag ist es allerdings zu spät. Deshalb wird das am 23. Juni um 18.15 Uhr vorgesehene Chor-, Orchester- und Orgelkonzert mit der Kirchengemeinde Berlin-Frohnau in die Wiesenburger Kirche verlegt. Die für Pfingsten geplante Wiedereinweihung der Buckauer Orgel musste bereits ausfallen. (bür)

BAUSTOPPVERFÜGUNG GEFALLEN Eilmeldung

BAUSTOPPVERFÜGUNG am 12. Juni aufgehoben
Wie wir aus gewohnt zuverlässiger Quelle erfahren haben, ist mit Datum von heute, 12. Juni, der unnötige und in meinen Augen schikanöse totale Baustopp der UDB an der Kirche in Buckau vom 3. bzw. 5. April nach 2 Monaten und sieben Tagen endlich gefallen.

Leider können wir die Zeit des Baustopps, in der meines Wissens nur Papier hin und her geschoben wurde, nicht zurückdrehen.

Deshalb mußten alle – über 100 geplanten – Veranstaltungen und Angebote für den Deutschen Wandertag  abgesagt, ein Konzert mit der Frohnauer Kantorei am 23.6. nach Wiesenburg verlegt werden.

Nur ein Teil des finanziellen Schadens ist, daß wir  auch in diesem Jahr keine Spenden von Touristen erhalten werden. Was der Baustopp die Kirche und die Baufirmen gekostet hat, müsste einmal beziffert werden.

Größer ist der Image-Schaden für den Landkreis, dessen Einsatz für die Rettung der Veranstaltungen zum Wandertag nicht zu spüren war.

Auch unserer sowieso schon angeschlagenen und benachteiligten Gemeinde hat die Monate, ja Jahre lange faktische Schließung unserer Kirche durch die UDB weiteren schweren Schaden zugefügt.

Besonders schlimm ist aber die im totalen Baustopp zum Ausdruck kommende Mißachtung von § 21 BbgDSchG durch den Landkreis:
„Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten.“

Anderthalb Jahre bisher konnte die Kirche nicht bestimmungsgemäß für Gottesdienst und persönliche Andacht genutzt werden.

Jetzt besteht aber Hoffnung, daß die Bauarbeiten in unserer Kirche bis zum Herbst  soweit abgeschlossen werden können, daß unsere Kirche dann wieder bestimmungsgemäß benutzt werden kann.

Denn unsere Kirche ist viel mehr als ein Denkmal:
„Wie heilig ist diese Stätte!
Hier ist nichts anderes als Gottes Haus,
und hier ist die Pforte des
Himmels.“ 1. Mose 28,17.
Das war passenderweise die Herrnhuter „Tageslosung“ am Tag der Baubegehung am 30. Mai 2012 mit Frau Superintendentin Mertens, Herrn Dr. Drachenberg vom BLDAM,  Frau Bugenhagen – BLDAM, Frau Noll-Minor – BLDAM, Frau Storch – BLDAM, Frau Krüger vom Kirchlichen Bauamt, Herrn Nisse von der Bauleitung Büro ibs, Frau Lenz – LO-Bau, Herr Drott – Restaurator und Herr Schmidt – Fa. Oehnaland.
Ich nahm als Vertreter des Dorfkirchenvereins an der Begehung teil.

War es ein Zufall, daß niemand vom Landkreis oder der Baubehörde des Landkreises mit dabei war?

Um so herzlicher mein Dank an alle, die sich aktiv  für unsere Kirche im Sinne von § 21 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz,  Artikel 4,2 Grundgesetz und 1. Mose 28,17 stark gemacht haben.

Ein besonderer Dank geht an die MAZ und Herrn Bürstenbinder für seinen Artikel, der den Bann gebrochen hat.

Thomas Gandow

Bewegung in Buckau – MAZ 12. Juni 2012

Kurzmitteilung

KURZ UND KNAPP

Bewegung in Buckau

BUCKAU | In die Sache mit dem Baustopp an der Buckauer Dorfkirche kommt weiter Bewegung. Nachdem die Dachdecker ihre Arbeit wieder aufnehmen durften (MAZ berichtete) deutet sich eine Fortsetzung der Restaurierung an. Entscheidend war das Ergebnis eines Lokaltermins der oberen Denkmalschutzbehörde in Buckau. Laut Protokoll gibt es an den Landkreis die Empfehlung, die Fortsetzung der Arbeit zu gestatten. Das hat Kreis-Sprecher  Kai-Uwe Schwinzert dem Landkurier bestätigt. „Im Protokoll ergeben sich keine Fragen, die einer Wiederaufnahme der Sanierung entgegenstehen würden. Wir stimmen uns gerade mit dem Landesdenkmalamt ab“, so Schwinzert. Offiziell muß der Baustopp von der Bauaufsichtsbehörde aufgehoben werden.  bür

Geht doch: Chordach Buckau wird gedeckt

Kurzmitteilung

Heute morgen kurz nach 7.00  Uhr haben die Arbeiten am Chordach in Buckau wieder begonnen.

Herzlichen Dank an alle, die sich mit uns  für die Aufhebung des totalen Baustopps einsetzen.

Bitte bemühen Sie sich weiter um die vollständige Aufhebung des Baustopps an der Buckauer Dorfkirche

Der Baustopp muß auch für den Kircheninnenraum und die Orgel aufgehoben werden, damit die Arbeiten im Sommer weitergehen und abgeschlossen werden können, denn unter 8 Grad Celsius dürfen keine Putzarbeiten gemacht werden.

Pfingsten hat es mit der Orgeleinweihung nicht geklappt.
Eine Orgeleinweihung im Advent wäre ein schönes Ziel.

Dachdecker dürfen weitermachen -MAZ zum Baustopp 26.05.2012

Baustopp
Dachdecker dürfen weitermachen
MAZ vom 26. Mai 2012

BUCKAU | Nach der Berichterstattung über die „Geisterbaustelle“ kommt Bewegung in die Sanierung der Buckauer Dorfkirche. Wie die Kreisverwaltung in einer Reaktion auf den vorige Woche erschienenen Beitrag mitteilt, können die Restarbeiten zur Eindeckung des Kirchendaches fortgesetzt werde. Diese seien vom Baustopp nicht betroffen, teilte Pressesprecher Kai-Uwe Schwinzert mit. Mit dieser „Klarstellung“ wolle man „weitere Missverständnisse“ vermeiden.

Die Dachdecker werden nach Pfingsten auf die Baustelle zurückkehren und die restlichen 130 Quadratmeter mit Biberschwänzen eindecken. Zu der von der unteren Bauaufsichtsbehörde ausgestellten Baueinstellungsverfügung sagt der Landkreis, dies sei auf Initiative der Landesdenkmalschutzbehörde geschehen.

Wann der Baustopp für die weitere Sanierung aufgehoben wird, ist noch unklar. Vize-Landrat Christian Stein kann sich aber zum Wandertag eine „offene Baustelle“ für Gäste vorstellen.  bür (Frank Bürstenbinder)

 

Teilweise Aufhebung des totalen Baustopps- MAZ sei Dank

Mit Datum vom 23.5. wird der totale Baustopp nun zum Teil aufgehoben.
Presseberichte vom 19. Mai und Interventionen von verschiedener Seite haben dazu geführt, daß ersteinmal wenigstens das Dach fertig gedeckt werden kann.

Das Dach über dem Chor kann fertiggedeckt werden, so bald die Dachdeckerfirma wieder umdisponieren kann, also vermutlich ab 29.5.,  Dienstag nach Pfingsten. Wann auch das Dach der Apsis gedeckt wird, wird sich später herausstellen.

Ob der bisherige totale Baustopp nun auch für andere Bereiche der Kirche, die nichts mit der Ostwand des Chores zu tun haben, (Chor innen, Putz Schiff, Turmhäuser, Orgel) aufgehoben wird, wird sich noch zeigen.

Wenigstens werden durch die notwendige Dacheindeckung ernsthafte Schädigungen des Dachstuhls von 1730, der Chordecke und des wertvollen gotischen Flügelaltars verhindert.

In dem Bescheid war ursprünglich die Einstellung aller Bauarbeiten auf dem gesamten Kirchengrundstück angeordnet worden, um die Fortsetzung der Ausführung des „Bauvorhabens“ sofort zu stoppen und damit  zu verhindern, daß „vollendete Tatsachen“ geschaffen würden.

Es ergeht folgender

B E S C H E I D

Az-Nr.: 01611 – 11 – 10

  1. Die Einstellung der Bauarbeiten auf o. g. Grundstück wird nach Zustellung angeordnet.
  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1. dieses Bescheides wird gemäß § 80 Abs.2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet…

…..

Die Anordnung des Sofortvollzugs ist deshalb gerechtfertigt, weil allein durch sie der Gefahr begegnet werden kann, dass während der Ausschöpfung von Rechtsmitteln, die ihrerseits aufschiebende Wirkung haben, die Ausführung des Bauvorhabens fortgesetzt wird und damit vollendete Tatsachen geschaffen werden. Aus diesen Gründen ist daher die sofortige Vollziehung der Baueinstellung anzuordnen.

Zu weit gegangen: Frank Bürstenbinder zum zweiten Baustopp

Märkische Allgemeine 19.05.2012

Zu weit gegangen

von Frank Bürstenbinder, MAZ

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12329815/60889
Frank Bürstenbinder über den zweiten Baustopp für die Buckauer Dorfkirche

Buckau erlebt eine Tragödie. Mit allen Mitteln geht die Untere Denkmalschutzbehörde gegen die Kirchengemeinde Buckau-Dretzen vor. Die muss hilflos mit ansehen, wie die Handwerker zum zweiten Mal den Hammer aus der Hand legen müssen. Denn das Gesetz ist auf der Seite von Dagmar Aehlich. Was sie nicht persönlich abnickt, ist für jeden Hausherren, Bauleiter und Architekten tabu. Deshalb sind die Bauarbeiten an der Kirche für den Landkreis illegal, mögen die Firmen auch noch so gute Arbeit abliefern. Doch geht der Denkmalschutz in diesem Fall wieder einmal zu weit. Ohne nach anderen Möglichkeiten der Einflussnahme zu suchen, wird ein sofortiger Baustopp verhängt. Erst musste der seit kurzem im Amt befindliche Pfarrer Thorsten Minuth ein Donnerwetter über sich ergehen lassen, dann durften die Handwerker ihre Sachen packen. Allein die Art und Weise, wie die Denkmalschützerin mit den Verantwortlichen in den Gemeinden kommuniziert, ist unakzeptabel. Sie selbst hat es in fast einem Jahr nicht geschafft, ihre Stellungnahme zu einem Gutachten der Restaurierung abzugeben. Worauf soll ein Bauherr noch warten? In Buckau sieht alles nach einer Retourkutsche für die Wackelsteg-Schlagzeilen 2009 aus. So weit darf Denkmalschutz nicht gehen.