Bundestagsabgeordnete in Buckauer Dorfkirche

Sonderprogramm könnte Buckau helfen
Voßhoff informiert sich über Dorfkirche
MAZ 16.2.2013
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12471342/61009/Vosshoff-informiert-sich-ueber-Dorfkirche-Sonderprogramm-koennte-Buckau.html

BUCKAU – Die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff (CDU) hat gestern die über 800 Jahre alte Buckauer Dorfkirche besucht. Nach den von zwei Baustopps unterbrochenen Sanierungsarbeiten machte sich die Politikerin ein Bild vom Gesamtzustand des Gotteshauses.

Zu sehen sind Bauschäden in der Decke vom Chor, direkt über den einzigartigen Schnitzaltar. „Wann die Schäden beseitigt werden, ist unklar“, sagte Thomas Gandow vom Förderverein bei einem Rundgang. Vom Kirchenkreis Elbe-Fläming sei kein Geld mehr zu erwarten. Wegen der von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgesprochenen Baustopps sei schon mehr Geld in die Kirche geflossen als geplant, so Gandow. Der Förderverein kümmert sich derzeit um die Überholung der Orgel, die Pfingstmontag mit einem Konzert wieder eingeweiht wird. Voßhoff sicherte den Buckauern Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes zu. Der Fonds wurde mit 30 Millionen Euro neu aufgelegt.

Die Bundestagsabgeordnete will sich auch dafür einsetzen, dass Geld aus dem Sonderprogramm in die Kirche nach Wenzlow fließt. Pfarrer Thorsten Minuth hat bereits einen Antrag gestellt. Zur aktuellen Diskussion über den in die Kritik geratenen Denkmalschutz im Westen Potsdam-Mittelmarks sagte Voßhoff: „Denkmalschützer sollten froh über jede regionale Initiative sein, die dem Erhalt baufälliger Schätze dient. Lieber sollten sich alle Seiten an einen Tisch setzen als sich gegenseitig Ordner zu füllen.“ (bür)

 

Sakristeidach wird abgedeckt

Kurzmitteilung

Am 457. Tag der Unbenutzbarkeit unserer Kirche wird endlich die Sakristei abgedeckt und hoffentlich noch in dieser Woche bei gutem Wetter neu eingedeckt.

Endlich sind nun auch Chor und Apsis neu gedeckt.

Die lange Verzögerung wurde durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark im Jahre 2011 und im April-Mai 2012 verursacht.

436 Tage Kirche durch Baustopps unbenutzbar gemacht

Behinderung religiöser Belange durch UDB
Mißachtung von § 21 Denkmalschutzgesetz

Seit nunmehr 436 Tagen, seit 26.4.2011, ist unsere Dorfkirche Buckau durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark unbenutzbar.

Die Baustopps haben dazu geführt, daß die Bauarbeiten inzwischen seit fast 400 Tagen  ohne irgend einen Fortschritt stillgestanden haben, wenn man die 4 Tage der dringend erforderlichen Chordachdeckung und den Monat März abzieht, in denen aber noch nicht im Kirchenschiff weitergearbeitet wurde.

Kein Wunder, daß die Handwerker inzwischen auf anderen Baustellen arbeiten und die Bauleitung Schwierigkeiten hat, die Bauarbeiten wieder in Gang zu setzen.

Gottesdienste und Andachten in der Kirche, auch die „Offene Kirche“ werden so seit über einem Jahr durch Eingriffe einer staatlichen Behörde verhindert
– zweiundzwanzig Jahre nach der Wende  und unter Mißachtung des Vertrages zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg (Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg)  vom 8. November 1996,
wonach die Dorfkirche Buckau als kirchliches Kulturdenkmal zu behandeln ist
und unter Verletzung von §  21 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz − BbgDSchG) in der Fassung vom 24. Mai 2004, der bei einem kirchlichen Kulturdenkmal dem Denkmalschutz ausdrücklich die Berücksichtigung religiöser Belange vorschreibt.

Die damit erfolgte Verhinderung von Gottesdiensten, Andachten und sonstigem kirchlichem Leben in der Kirche – bei uns vor allem in Gestalt von „Offener Kirche“, geistlichen Konzerten und Gemeindebesuchen – macht die in Artikel 4,2 Grundgesetz ausdrücklich geschützte Religionsausübung unmöglich.

Nur einmal konnte die Gemeinde ihre eigene Kirche benutzen und darin Gottesdienst feiern: am 24.12. zur Christvesper auf Verantwortung und Eigeninitiative des damals zuständigen Pfarrers Alpermann.

Vom Landkreis wird neuerdings sogar behauptet, das Betreten der Kirche sei verboten.

Am nächsten Montag, 9. Juli, sollen die Bauarbeiten vielleicht weitergehen.

Zustand der Kirche nach totalem BaustoppWie unter diesen Umständen die Orgel noch im Sommer 2012 restauriert werden soll, ist unklar. Jedenfalls wird sie wohl nicht bis zum Erntedankfest fertig sein. Ob sie zu Weihnachten wieder erklingen wird?

Wann hier überhaupt wieder Gottesdienst gefeiert werden kann, ist  ungewiß.

 

Jetzt über 70 Tage Stillstand durch Baustopp der UDB des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Der skandalöse Baustopp der UDB Potsdam-Mittelmark und seine Folgen:  Schwere Schäden für die Kirchengemeinde Buckau

Der u.a. am Brandenburger Denkmalgesetz §21 vorbei erlassene zweite schikanöse Baustopp innerhalb von zwei Jahren durch Frau Dr. Aehlich vom 3. April 2012 mit sofortigem Vollzug hat abzüglich der zur Gefahrenabwehr eingeschobenen Dachdeckung am Chor  (4 Tage vom 29.5.-1.6.) inzwischen zu einem Baustillstand von 71 Tagen in der Buckauer Kirche geführt.

Was wurde durch den schikanösen Baustopp bisher bewirkt:

  • Verzögerung der gesamten Baumaßnahmen um bisher 71 Tage
  • Regenschäden an der  Chordecke bis zum 29.5.
  • Ausfall der Gottesdienste zu Karfreitag, Ostern und Pfingsten
  • Verzögerung der Orgelrestaurierung
  • Ausfall der Orgeleinweihung zu Pfingsten
  • Ausfall von sechs Andachten während des Deutschen Wandertags
  • Ausfall von sechs meditativen Orgelmusiken zum Mittagsgebet während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall der Nacht der Offenen Kirche in der Johannisnacht 23. Juni – 24. Juni 2012 mit Stille, Orgelmusik und gregorianischem Stundengebet um 21.00 Uhr, 24.00 Uhr, 3.00 Uhr und 6.00 Uhr
  • Ausfall von drei Konzerten in Buckau während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall von 17 Tagen „Offene Kirche“ allein im Umkreis des Deutschen Wandertages.
  • Ausfall von 68 Führungen allein im Zusammenhang mit dem Deutschen Wandertag.

Der Baustopp wurde erlassen durch die Untere Denkmalbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark ohne Berücksichtigung der zum 112. Deutschen Wandertag geplanten Veranstaltungen und entgegen § 21 des Brandenburger Denkmalschutzgesetzes über „Denkmale, die der Religionsausübung dienen“, wo es heißt: „Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten“

– die Baueinstellungsverfügung war also

  • unverhältnismäßig und
  • zumindest grob rechtsfehlerhaft,
  • wenn nicht gar rechtswidrig.

Wie wird der Landkreis für die Schäden und Kosten durch die Bauverzögerungen und für die Spendenausfälle durch verhinderte Gottesdienstkollekten, Benefizkonzerte und Spenden bei den Führungen aufkommen?

Und wie werden die geistlichen Schäden,  die durch Mißachtung der religiösen Belange im Bescheid der UDB (§ 21 Brandenburger Denkmalschutzgesetz, Artikel 4,2 GG)  entstanden sind, wieder gut gemacht?

Thomas Gandow

 

Schwarzer Schimmel in der Buckauer Sakristei

Auch das noch:
Schwarzer Schimmel in der Buckauer Sakristei

Bei einem Ortstermin mußte ich gestern, am 12. Juni 2012 in der sonst verschlossenen und seit Monaten nicht belüfteten Sakristei in Buckau feststellen, daß der alte Nässeschaden im Winkel links über der Sakristeitür (östlicher Anschluß an den Chor) wieder sichtbar ist.

Auf der Westseite neben der Kanzeltür  am Übergang von der Wand zur Decke  ein großer schwarzer Schimmelfleck, ebenso  etwas kleiner an der  Decke.

Vom schwarzen Schimmel kommt wohl jetzt auch der typische muffige Geruch in der Sakristei, den es früher dort nicht gab.

Im Internet heißt es über die von schwarzem Schimmel verursachten Schäden: Der Schimmel könne ähnlich wie der Hausschwamm Holz befallen.
„Schimmelpilze verfügen über einen sehr komplexen Stoffwechsel, der es ihnen ermöglicht, eine Vielzahl von Nährstoffen zu verwerten. Es existiert kaum ein organischer Nährstoff, der unter geeigneten Bedingungen (ausreichende Feuchtigkeit, Sauerstoff, pH-Wert etc.) nicht von einer oder mehreren Schimmelpilz-Arten genutzt werden kann. Aufgrund dieser Fähigkeit besiedeln Schimmelpilze die unterschiedlichsten Standorte und können zu Materialzerstörern werden, da sie Bausubstanzen, Kunstwerke und vor allem Lebensmittel angreifen. Dabei erfolgt der Angriff das Materials entweder direkt durch Enzyme, welche vom Pilz ausgeschieden werden oder aber durch andere Ausscheidungsprodukte des pilzlichen Stoffwechsels, welche als Endprodukte einer Nährstoffverwertung anfallen. Durch diese materialzerstörenden Eigenschaften der Schimmelpilze werden viele historische Gebäude oder Kunstgegenstände angegriffen, was aufwendige Restaurationsarbeiten nach sich zieht. (…)
Im folgenden werden einige Beispiele für Materialzerstörung durch Schimmelpilze gegeben:

Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, daß durch

  • Vernachlässigung unserer Kirche
  • Verschleppung und Verzögerung der Beseitigung von Schäden,
  • fehlende regelmäßige Begehung,
  • Aussperrung der Gemeinde
  • und damit Verhinderung örtlicher Fürsorge

Schäden entstehen müssen (z.B. durch fehlendes Lüften)
und dann erst erkannt werden, wenn sie groß und kostspielig geworden sind.

So eine kostbare, große Kirche mit ihren wertvollen Kunstschätzen braucht viele verantwortungsbewußte, engagierte Menschen am Ort, die ihre Kirche lieben und denen es von den „Verwaltern“, „Pflegern“ und „Schützern“  „erlaubt“ und ermöglicht wird,  sich ständig und selbständig, verantwortungsvoll und aufmerksam um ihre eigene Kirche zu kümmern.

Thomas Gandow