436 Tage Kirche durch Baustopps unbenutzbar gemacht

Behinderung religiöser Belange durch UDB
Mißachtung von § 21 Denkmalschutzgesetz

Seit nunmehr 436 Tagen, seit 26.4.2011, ist unsere Dorfkirche Buckau durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark unbenutzbar.

Die Baustopps haben dazu geführt, daß die Bauarbeiten inzwischen seit fast 400 Tagen  ohne irgend einen Fortschritt stillgestanden haben, wenn man die 4 Tage der dringend erforderlichen Chordachdeckung und den Monat März abzieht, in denen aber noch nicht im Kirchenschiff weitergearbeitet wurde.

Kein Wunder, daß die Handwerker inzwischen auf anderen Baustellen arbeiten und die Bauleitung Schwierigkeiten hat, die Bauarbeiten wieder in Gang zu setzen.

Gottesdienste und Andachten in der Kirche, auch die „Offene Kirche“ werden so seit über einem Jahr durch Eingriffe einer staatlichen Behörde verhindert
– zweiundzwanzig Jahre nach der Wende  und unter Mißachtung des Vertrages zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg (Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg)  vom 8. November 1996,
wonach die Dorfkirche Buckau als kirchliches Kulturdenkmal zu behandeln ist
und unter Verletzung von §  21 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz − BbgDSchG) in der Fassung vom 24. Mai 2004, der bei einem kirchlichen Kulturdenkmal dem Denkmalschutz ausdrücklich die Berücksichtigung religiöser Belange vorschreibt.

Die damit erfolgte Verhinderung von Gottesdiensten, Andachten und sonstigem kirchlichem Leben in der Kirche – bei uns vor allem in Gestalt von „Offener Kirche“, geistlichen Konzerten und Gemeindebesuchen – macht die in Artikel 4,2 Grundgesetz ausdrücklich geschützte Religionsausübung unmöglich.

Nur einmal konnte die Gemeinde ihre eigene Kirche benutzen und darin Gottesdienst feiern: am 24.12. zur Christvesper auf Verantwortung und Eigeninitiative des damals zuständigen Pfarrers Alpermann.

Vom Landkreis wird neuerdings sogar behauptet, das Betreten der Kirche sei verboten.

Am nächsten Montag, 9. Juli, sollen die Bauarbeiten vielleicht weitergehen.

Zustand der Kirche nach totalem BaustoppWie unter diesen Umständen die Orgel noch im Sommer 2012 restauriert werden soll, ist unklar. Jedenfalls wird sie wohl nicht bis zum Erntedankfest fertig sein. Ob sie zu Weihnachten wieder erklingen wird?

Wann hier überhaupt wieder Gottesdienst gefeiert werden kann, ist  ungewiß.

 

Kreis hebt Baustopp in Buckau auf – MAZ 14.6.2012

Kreis hebt Baustopp in Buckau auf

Sanierung der Kirche kann weitergehen

BUCKAU | Die im April nach einem Baustopp abgerückten Handwerker können zur Buckauer Dorfkirche zurückkehren und die Sanierungsarbeiten fortsetzen. Das hat Landkreis-Sprecher Kai-Uwe Schwinzert dem Landkurier mitgeteilt. So sei in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde nunmehr die Aufrechterhaltung der Baueinstellungsverfügung nicht mehr fachlich geboten und erforderlich, heißt es auf eine Anfrage der MAZ von der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Diese hatte am 3. April auf Veranlassung der eigenen Denkmalschützer einen Baustopp ausgesprochen. Damals hieß es noch, dass der Landkreis keinen Ermessensspielraum sehe. Bauleiter André Degenhardt wurde vorgeworfen, vor Arbeitsbeginn notwendige Unterschriften von der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht eingeholt zu haben.

Nach der Berichterstattung in der MAZ über die „Geisterbaustelle Buckau“ und einem Lokaltermin mit dem Landesamt für Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde ist die Begründung für den Baustopp wie ein Kartenhaus zusammengefallen.

Bauleiter Degenhardt zeigte sich gestern erleichtert: „Wir nehmen die Fäden wieder auf und organisieren jetzt die Fortsetzung der Arbeiten.“ Das ist nicht ganz einfach. Insbesondere die Dachdecker, die noch weitere Teile der alten Ziegel aufnehmen und ersetzen müssen, haben zahlreiche andere Aufträge. Die Maurer und der Restaurator werden Risse im Innern schließen. Von den Zimmerleuten sind noch Restarbeiten zu erledigen.

Unklar ist derzeit, wer die Mehrkosten für die Bauunterbrechung bezahlt. Allein das ungenutzte Gerüst an der Kirche kostet viel Geld. Superintendentin Ute Mertens in Burg war gestern wegen der Teilnahme an einer Tagung nicht erreichbar.

Aufatmen auch beim Buckauer Kirchenförderverein. Vorsitzender Thomas Gandow hofft nun auf eine zeitnahe Wiederaufnahme der Arbeiten. Für die geplanten Veranstaltungen zum Deutschen Wandertag ist es allerdings zu spät. Deshalb wird das am 23. Juni um 18.15 Uhr vorgesehene Chor-, Orchester- und Orgelkonzert mit der Kirchengemeinde Berlin-Frohnau in die Wiesenburger Kirche verlegt. Die für Pfingsten geplante Wiedereinweihung der Buckauer Orgel musste bereits ausfallen. (bür)

Geisterbaustelle Dorfkirche Buckau MAZ 19.5.2011

Märkische Allgemeine 19.05.2012

Geisterbaustelle Buckau

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12329814/60889#

Landkreis stoppt zum zweiten Mal Bauarbeiten in der Kirche / Programm zum Wandertag muss ausfallen

von Frank Bürstenbinder, MAZ

BUCKAU – Risse durchziehen die Innenwände. Doch von den Maurern ist nichts zu sehen. Draußen am Ostgiebel mit der Fachwerkwand steht ein einsames Gerüst. Die Zimmerer haben eingepackt. Nicht besser erging es den Dachdeckern. Sie legten die Biberschwänze zur Seite. Planen müssen als Notdach herhalten. Auch der Orgelbauer hat keine Arbeit. Pfingsten sollte die Wiedereinweihung des Instrumentes sein. Stattdessen bleibt die Orgel in dicker Plastikfolie eingeschlagen. Buckau hat eine Geisterbaustelle.

Hinter der „Baueinstellungsverfügung“ durch die kreisliche Bauaufsichtsbehörde steckt wieder einmal Dagmar Aehlich. Die Dame von der Denkmalschutzbehörde wirft den Handwerkern vor, ohne ihre Erlaubnis eine Schwammsanierung mit Abbau von Mauerwerk und Putz durchgeführt zu haben. Einen „Ermessensspielraum“ wegen dieser „rechtswidrigen Zustände“ sieht der Landkreis nicht, heißt es in dem Bescheid vom 3. April 2012.

Für Bauleiter André Degenhardt vom Sanierungsbüro IBS ist der Baustopp bei offenem Dach „nicht nachvollziehbar“. Auf der Grundlage eines im April 2011 eingereichten Gutachtens zur Restauration wurde die Untere Denkmalschutzbehörde über alle Arbeitsschritte informiert. Die Protokolle der wöchentlichen Bauberatungen hat auch Aehlich erhalten. Sie selbst kam nie zu den Zusammenkünften. „Sondern erst, als sie die Baustelle stilllegen konnte“, beklagt sich Degenhardt. Der Bauleiter wirft der Denkmalschützerin vor, dass sie es in elf Monaten nicht geschafft habe, das Gutachten zu prüfen: „Leider wird nicht miteinander, sondern gegeneinander gearbeitet.“ Die fachliche Qualität der ausgeführten Arbeiten wird in dem Baustopp übrigens nicht angezweifelt.

Wann es weiter geht, ist unklar. Wohl nicht vor September, denn die Brutzeit der Fledermäuse, die im Gotteshaus ihre Kinderstube haben, hat begonnen. Dafür dringt schon wieder Regenwasser durch das nicht für die Dauer gedachte Foliendach.

Als „irre“ bezeichnet Thomas Gandow, Vorsitzender des Dorfkirchenvereins, den Baustopp. Weil der Landkreis die Muskeln spielen lässt, kann der Verein seine Pläne zur Bereicherung des Deutschen Wandertages im Juni zu den Akten legen. Konzerte, Kirchenführungen und Wandererandachten fallen aus. „Mit dem Baustopp werden Kirchengemeinde, Dorf und Öffentlichkeit mitbestraft und schikaniert durch ein weiteres Jahr sinnloser Aussperrung. Die Schäden werden größer und die Kosten steigen“, beklagte sich Vereinsvorsitzender Gandow bei Landrat Wolfgang Blasig. Doch der verspürt wenig Lust seine Denkmalschützerin zu bremsen. Dafür empfiehlt Blasig dem Verein die Einreichung eines Konzeptes, welches die Sicherheit von Besuchern gewährleistet, bei der Bauaufsichtsbehörde. Doch die gastfreundlichen Buckauer wollen Wanderern keinen Altar unter Plastik, abgedecktes Gestühl und eine verhüllte Orgel zeigen.

2011 hatte der Kreis den ersten Baustopp erlassen, weil Handwerker Risse freilegten, ohne dass Dagmar Aehlich vorher Ja sagte. Für Schlagzeilen in Buckau sorgte die Denkmalschützerin aber schon 2009, als sie gegen Ziesars Amtsdirektor Norbert Bartels ein Bußgeld anordnete. Die Buckauer hatten auf dem Spielplatz neben der Kirche einen Wackelsteg aufgestellt. Die Sache landete vor Gericht, wo der Kreis den Kürzeren zog (MAZ berichtete). (Von Frank Bürstenbinder)