Kreis hebt Baustopp in Buckau auf – MAZ 14.6.2012

Kreis hebt Baustopp in Buckau auf

Sanierung der Kirche kann weitergehen

BUCKAU | Die im April nach einem Baustopp abgerückten Handwerker können zur Buckauer Dorfkirche zurückkehren und die Sanierungsarbeiten fortsetzen. Das hat Landkreis-Sprecher Kai-Uwe Schwinzert dem Landkurier mitgeteilt. So sei in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde nunmehr die Aufrechterhaltung der Baueinstellungsverfügung nicht mehr fachlich geboten und erforderlich, heißt es auf eine Anfrage der MAZ von der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Diese hatte am 3. April auf Veranlassung der eigenen Denkmalschützer einen Baustopp ausgesprochen. Damals hieß es noch, dass der Landkreis keinen Ermessensspielraum sehe. Bauleiter André Degenhardt wurde vorgeworfen, vor Arbeitsbeginn notwendige Unterschriften von der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht eingeholt zu haben.

Nach der Berichterstattung in der MAZ über die „Geisterbaustelle Buckau“ und einem Lokaltermin mit dem Landesamt für Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde ist die Begründung für den Baustopp wie ein Kartenhaus zusammengefallen.

Bauleiter Degenhardt zeigte sich gestern erleichtert: „Wir nehmen die Fäden wieder auf und organisieren jetzt die Fortsetzung der Arbeiten.“ Das ist nicht ganz einfach. Insbesondere die Dachdecker, die noch weitere Teile der alten Ziegel aufnehmen und ersetzen müssen, haben zahlreiche andere Aufträge. Die Maurer und der Restaurator werden Risse im Innern schließen. Von den Zimmerleuten sind noch Restarbeiten zu erledigen.

Unklar ist derzeit, wer die Mehrkosten für die Bauunterbrechung bezahlt. Allein das ungenutzte Gerüst an der Kirche kostet viel Geld. Superintendentin Ute Mertens in Burg war gestern wegen der Teilnahme an einer Tagung nicht erreichbar.

Aufatmen auch beim Buckauer Kirchenförderverein. Vorsitzender Thomas Gandow hofft nun auf eine zeitnahe Wiederaufnahme der Arbeiten. Für die geplanten Veranstaltungen zum Deutschen Wandertag ist es allerdings zu spät. Deshalb wird das am 23. Juni um 18.15 Uhr vorgesehene Chor-, Orchester- und Orgelkonzert mit der Kirchengemeinde Berlin-Frohnau in die Wiesenburger Kirche verlegt. Die für Pfingsten geplante Wiedereinweihung der Buckauer Orgel musste bereits ausfallen. (bür)

BAUSTOPPVERFÜGUNG GEFALLEN Eilmeldung

BAUSTOPPVERFÜGUNG am 12. Juni aufgehoben
Wie wir aus gewohnt zuverlässiger Quelle erfahren haben, ist mit Datum von heute, 12. Juni, der unnötige und in meinen Augen schikanöse totale Baustopp der UDB an der Kirche in Buckau vom 3. bzw. 5. April nach 2 Monaten und sieben Tagen endlich gefallen.

Leider können wir die Zeit des Baustopps, in der meines Wissens nur Papier hin und her geschoben wurde, nicht zurückdrehen.

Deshalb mußten alle – über 100 geplanten – Veranstaltungen und Angebote für den Deutschen Wandertag  abgesagt, ein Konzert mit der Frohnauer Kantorei am 23.6. nach Wiesenburg verlegt werden.

Nur ein Teil des finanziellen Schadens ist, daß wir  auch in diesem Jahr keine Spenden von Touristen erhalten werden. Was der Baustopp die Kirche und die Baufirmen gekostet hat, müsste einmal beziffert werden.

Größer ist der Image-Schaden für den Landkreis, dessen Einsatz für die Rettung der Veranstaltungen zum Wandertag nicht zu spüren war.

Auch unserer sowieso schon angeschlagenen und benachteiligten Gemeinde hat die Monate, ja Jahre lange faktische Schließung unserer Kirche durch die UDB weiteren schweren Schaden zugefügt.

Besonders schlimm ist aber die im totalen Baustopp zum Ausdruck kommende Mißachtung von § 21 BbgDSchG durch den Landkreis:
„Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten.“

Anderthalb Jahre bisher konnte die Kirche nicht bestimmungsgemäß für Gottesdienst und persönliche Andacht genutzt werden.

Jetzt besteht aber Hoffnung, daß die Bauarbeiten in unserer Kirche bis zum Herbst  soweit abgeschlossen werden können, daß unsere Kirche dann wieder bestimmungsgemäß benutzt werden kann.

Denn unsere Kirche ist viel mehr als ein Denkmal:
„Wie heilig ist diese Stätte!
Hier ist nichts anderes als Gottes Haus,
und hier ist die Pforte des
Himmels.“ 1. Mose 28,17.
Das war passenderweise die Herrnhuter „Tageslosung“ am Tag der Baubegehung am 30. Mai 2012 mit Frau Superintendentin Mertens, Herrn Dr. Drachenberg vom BLDAM,  Frau Bugenhagen – BLDAM, Frau Noll-Minor – BLDAM, Frau Storch – BLDAM, Frau Krüger vom Kirchlichen Bauamt, Herrn Nisse von der Bauleitung Büro ibs, Frau Lenz – LO-Bau, Herr Drott – Restaurator und Herr Schmidt – Fa. Oehnaland.
Ich nahm als Vertreter des Dorfkirchenvereins an der Begehung teil.

War es ein Zufall, daß niemand vom Landkreis oder der Baubehörde des Landkreises mit dabei war?

Um so herzlicher mein Dank an alle, die sich aktiv  für unsere Kirche im Sinne von § 21 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz,  Artikel 4,2 Grundgesetz und 1. Mose 28,17 stark gemacht haben.

Ein besonderer Dank geht an die MAZ und Herrn Bürstenbinder für seinen Artikel, der den Bann gebrochen hat.

Thomas Gandow