Bundestagsabgeordnete in Buckauer Dorfkirche

Sonderprogramm könnte Buckau helfen
Voßhoff informiert sich über Dorfkirche
MAZ 16.2.2013
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12471342/61009/Vosshoff-informiert-sich-ueber-Dorfkirche-Sonderprogramm-koennte-Buckau.html

BUCKAU – Die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff (CDU) hat gestern die über 800 Jahre alte Buckauer Dorfkirche besucht. Nach den von zwei Baustopps unterbrochenen Sanierungsarbeiten machte sich die Politikerin ein Bild vom Gesamtzustand des Gotteshauses.

Zu sehen sind Bauschäden in der Decke vom Chor, direkt über den einzigartigen Schnitzaltar. „Wann die Schäden beseitigt werden, ist unklar“, sagte Thomas Gandow vom Förderverein bei einem Rundgang. Vom Kirchenkreis Elbe-Fläming sei kein Geld mehr zu erwarten. Wegen der von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgesprochenen Baustopps sei schon mehr Geld in die Kirche geflossen als geplant, so Gandow. Der Förderverein kümmert sich derzeit um die Überholung der Orgel, die Pfingstmontag mit einem Konzert wieder eingeweiht wird. Voßhoff sicherte den Buckauern Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes zu. Der Fonds wurde mit 30 Millionen Euro neu aufgelegt.

Die Bundestagsabgeordnete will sich auch dafür einsetzen, dass Geld aus dem Sonderprogramm in die Kirche nach Wenzlow fließt. Pfarrer Thorsten Minuth hat bereits einen Antrag gestellt. Zur aktuellen Diskussion über den in die Kritik geratenen Denkmalschutz im Westen Potsdam-Mittelmarks sagte Voßhoff: „Denkmalschützer sollten froh über jede regionale Initiative sein, die dem Erhalt baufälliger Schätze dient. Lieber sollten sich alle Seiten an einen Tisch setzen als sich gegenseitig Ordner zu füllen.“ (bür)

 

Ein Gedanke zu “Bundestagsabgeordnete in Buckauer Dorfkirche

  1. Wann macht der Landkreis den von der UDB angerichteten Schaden wieder gut?
    Kommentar von Thomas Gandow

    Die Baustopps in den Jahren 2011 und 2012 wurden erlassen durch die Untere Denkmalbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark entgegen § 21 des Brandenburger Denkmalschutzgesetzes über „Denkmale, die der Religionsausübung dienen“, wo es heißt: „Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten“

    Zwei Jahre wurde die religiöse Nutzung durch die schikanösen Baustopps der UDB verhindert.
    Volle Schadensbeseitigung wurde dadurch extrem behindert.

    Die Baueinstellungsverfügungen waren also

    unverhältnismäßig und
    zumindest grob rechtsfehlerhaft,
    wenn nicht gar rechtswidrig.

    Wesentliche Schäden wurden wegen der Baustopps nicht beseitigt:
    Das betrifft insbesondere den Zustand der maroden Decke über dem Chor und damit über dem wertvollen gotischen Schnitzaltar aber auch schlimme Putzschäden an der Nordwand von Chor und Schiff und an der Südwand des Schiffs über der Empore.

    Zwei Jahre war die Kirche unbenutzbar, standen Gerüste aber auch u.a. genau an den Stellen, die NICHT gemacht wurden!

    Wie wird der Landkreis für die Schäden und Kosten durch die schikanösen Baustopps und Bauverzögerungen und für die Spendenausfälle durch verhinderte Gottesdienstkollekten, Benefizkonzerte und Spenden bei den Führungen aufkommen?

    Und wie werden vom Landkreis und seiner UDB die geistlichen Schäden, die durch Mißachtung der religiösen Belange im Bescheid der UDB (§ 21 Brandenburger Denkmalschutzgesetz, Artikel 4,2 GG) entstanden sind, wieder gut gemacht?

    Thomas Gandow