Bundestagsabgeordnete in Buckauer Dorfkirche

Sonderprogramm könnte Buckau helfen
Voßhoff informiert sich über Dorfkirche
MAZ 16.2.2013
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12471342/61009/Vosshoff-informiert-sich-ueber-Dorfkirche-Sonderprogramm-koennte-Buckau.html

BUCKAU – Die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff (CDU) hat gestern die über 800 Jahre alte Buckauer Dorfkirche besucht. Nach den von zwei Baustopps unterbrochenen Sanierungsarbeiten machte sich die Politikerin ein Bild vom Gesamtzustand des Gotteshauses.

Zu sehen sind Bauschäden in der Decke vom Chor, direkt über den einzigartigen Schnitzaltar. „Wann die Schäden beseitigt werden, ist unklar“, sagte Thomas Gandow vom Förderverein bei einem Rundgang. Vom Kirchenkreis Elbe-Fläming sei kein Geld mehr zu erwarten. Wegen der von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgesprochenen Baustopps sei schon mehr Geld in die Kirche geflossen als geplant, so Gandow. Der Förderverein kümmert sich derzeit um die Überholung der Orgel, die Pfingstmontag mit einem Konzert wieder eingeweiht wird. Voßhoff sicherte den Buckauern Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes zu. Der Fonds wurde mit 30 Millionen Euro neu aufgelegt.

Die Bundestagsabgeordnete will sich auch dafür einsetzen, dass Geld aus dem Sonderprogramm in die Kirche nach Wenzlow fließt. Pfarrer Thorsten Minuth hat bereits einen Antrag gestellt. Zur aktuellen Diskussion über den in die Kritik geratenen Denkmalschutz im Westen Potsdam-Mittelmarks sagte Voßhoff: „Denkmalschützer sollten froh über jede regionale Initiative sein, die dem Erhalt baufälliger Schätze dient. Lieber sollten sich alle Seiten an einen Tisch setzen als sich gegenseitig Ordner zu füllen.“ (bür)

 

Sakristeidach wird abgedeckt

Kurzmitteilung

Am 457. Tag der Unbenutzbarkeit unserer Kirche wird endlich die Sakristei abgedeckt und hoffentlich noch in dieser Woche bei gutem Wetter neu eingedeckt.

Endlich sind nun auch Chor und Apsis neu gedeckt.

Die lange Verzögerung wurde durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark im Jahre 2011 und im April-Mai 2012 verursacht.

436 Tage Kirche durch Baustopps unbenutzbar gemacht

Behinderung religiöser Belange durch UDB
Mißachtung von § 21 Denkmalschutzgesetz

Seit nunmehr 436 Tagen, seit 26.4.2011, ist unsere Dorfkirche Buckau durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark unbenutzbar.

Die Baustopps haben dazu geführt, daß die Bauarbeiten inzwischen seit fast 400 Tagen  ohne irgend einen Fortschritt stillgestanden haben, wenn man die 4 Tage der dringend erforderlichen Chordachdeckung und den Monat März abzieht, in denen aber noch nicht im Kirchenschiff weitergearbeitet wurde.

Kein Wunder, daß die Handwerker inzwischen auf anderen Baustellen arbeiten und die Bauleitung Schwierigkeiten hat, die Bauarbeiten wieder in Gang zu setzen.

Gottesdienste und Andachten in der Kirche, auch die „Offene Kirche“ werden so seit über einem Jahr durch Eingriffe einer staatlichen Behörde verhindert
– zweiundzwanzig Jahre nach der Wende  und unter Mißachtung des Vertrages zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg (Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg)  vom 8. November 1996,
wonach die Dorfkirche Buckau als kirchliches Kulturdenkmal zu behandeln ist
und unter Verletzung von §  21 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz − BbgDSchG) in der Fassung vom 24. Mai 2004, der bei einem kirchlichen Kulturdenkmal dem Denkmalschutz ausdrücklich die Berücksichtigung religiöser Belange vorschreibt.

Die damit erfolgte Verhinderung von Gottesdiensten, Andachten und sonstigem kirchlichem Leben in der Kirche – bei uns vor allem in Gestalt von „Offener Kirche“, geistlichen Konzerten und Gemeindebesuchen – macht die in Artikel 4,2 Grundgesetz ausdrücklich geschützte Religionsausübung unmöglich.

Nur einmal konnte die Gemeinde ihre eigene Kirche benutzen und darin Gottesdienst feiern: am 24.12. zur Christvesper auf Verantwortung und Eigeninitiative des damals zuständigen Pfarrers Alpermann.

Vom Landkreis wird neuerdings sogar behauptet, das Betreten der Kirche sei verboten.

Am nächsten Montag, 9. Juli, sollen die Bauarbeiten vielleicht weitergehen.

Zustand der Kirche nach totalem BaustoppWie unter diesen Umständen die Orgel noch im Sommer 2012 restauriert werden soll, ist unklar. Jedenfalls wird sie wohl nicht bis zum Erntedankfest fertig sein. Ob sie zu Weihnachten wieder erklingen wird?

Wann hier überhaupt wieder Gottesdienst gefeiert werden kann, ist  ungewiß.

 

Jetzt über 70 Tage Stillstand durch Baustopp der UDB des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Der skandalöse Baustopp der UDB Potsdam-Mittelmark und seine Folgen:  Schwere Schäden für die Kirchengemeinde Buckau

Der u.a. am Brandenburger Denkmalgesetz §21 vorbei erlassene zweite schikanöse Baustopp innerhalb von zwei Jahren durch Frau Dr. Aehlich vom 3. April 2012 mit sofortigem Vollzug hat abzüglich der zur Gefahrenabwehr eingeschobenen Dachdeckung am Chor  (4 Tage vom 29.5.-1.6.) inzwischen zu einem Baustillstand von 71 Tagen in der Buckauer Kirche geführt.

Was wurde durch den schikanösen Baustopp bisher bewirkt:

  • Verzögerung der gesamten Baumaßnahmen um bisher 71 Tage
  • Regenschäden an der  Chordecke bis zum 29.5.
  • Ausfall der Gottesdienste zu Karfreitag, Ostern und Pfingsten
  • Verzögerung der Orgelrestaurierung
  • Ausfall der Orgeleinweihung zu Pfingsten
  • Ausfall von sechs Andachten während des Deutschen Wandertags
  • Ausfall von sechs meditativen Orgelmusiken zum Mittagsgebet während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall der Nacht der Offenen Kirche in der Johannisnacht 23. Juni – 24. Juni 2012 mit Stille, Orgelmusik und gregorianischem Stundengebet um 21.00 Uhr, 24.00 Uhr, 3.00 Uhr und 6.00 Uhr
  • Ausfall von drei Konzerten in Buckau während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall von 17 Tagen „Offene Kirche“ allein im Umkreis des Deutschen Wandertages.
  • Ausfall von 68 Führungen allein im Zusammenhang mit dem Deutschen Wandertag.

Der Baustopp wurde erlassen durch die Untere Denkmalbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark ohne Berücksichtigung der zum 112. Deutschen Wandertag geplanten Veranstaltungen und entgegen § 21 des Brandenburger Denkmalschutzgesetzes über „Denkmale, die der Religionsausübung dienen“, wo es heißt: „Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten“

– die Baueinstellungsverfügung war also

  • unverhältnismäßig und
  • zumindest grob rechtsfehlerhaft,
  • wenn nicht gar rechtswidrig.

Wie wird der Landkreis für die Schäden und Kosten durch die Bauverzögerungen und für die Spendenausfälle durch verhinderte Gottesdienstkollekten, Benefizkonzerte und Spenden bei den Führungen aufkommen?

Und wie werden die geistlichen Schäden,  die durch Mißachtung der religiösen Belange im Bescheid der UDB (§ 21 Brandenburger Denkmalschutzgesetz, Artikel 4,2 GG)  entstanden sind, wieder gut gemacht?

Thomas Gandow

 

Zu weit gegangen: Frank Bürstenbinder zum zweiten Baustopp

Märkische Allgemeine 19.05.2012

Zu weit gegangen

von Frank Bürstenbinder, MAZ

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12329815/60889
Frank Bürstenbinder über den zweiten Baustopp für die Buckauer Dorfkirche

Buckau erlebt eine Tragödie. Mit allen Mitteln geht die Untere Denkmalschutzbehörde gegen die Kirchengemeinde Buckau-Dretzen vor. Die muss hilflos mit ansehen, wie die Handwerker zum zweiten Mal den Hammer aus der Hand legen müssen. Denn das Gesetz ist auf der Seite von Dagmar Aehlich. Was sie nicht persönlich abnickt, ist für jeden Hausherren, Bauleiter und Architekten tabu. Deshalb sind die Bauarbeiten an der Kirche für den Landkreis illegal, mögen die Firmen auch noch so gute Arbeit abliefern. Doch geht der Denkmalschutz in diesem Fall wieder einmal zu weit. Ohne nach anderen Möglichkeiten der Einflussnahme zu suchen, wird ein sofortiger Baustopp verhängt. Erst musste der seit kurzem im Amt befindliche Pfarrer Thorsten Minuth ein Donnerwetter über sich ergehen lassen, dann durften die Handwerker ihre Sachen packen. Allein die Art und Weise, wie die Denkmalschützerin mit den Verantwortlichen in den Gemeinden kommuniziert, ist unakzeptabel. Sie selbst hat es in fast einem Jahr nicht geschafft, ihre Stellungnahme zu einem Gutachten der Restaurierung abzugeben. Worauf soll ein Bauherr noch warten? In Buckau sieht alles nach einer Retourkutsche für die Wackelsteg-Schlagzeilen 2009 aus. So weit darf Denkmalschutz nicht gehen.

Geisterbaustelle Dorfkirche Buckau MAZ 19.5.2011

Märkische Allgemeine 19.05.2012

Geisterbaustelle Buckau

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12329814/60889#

Landkreis stoppt zum zweiten Mal Bauarbeiten in der Kirche / Programm zum Wandertag muss ausfallen

von Frank Bürstenbinder, MAZ

BUCKAU – Risse durchziehen die Innenwände. Doch von den Maurern ist nichts zu sehen. Draußen am Ostgiebel mit der Fachwerkwand steht ein einsames Gerüst. Die Zimmerer haben eingepackt. Nicht besser erging es den Dachdeckern. Sie legten die Biberschwänze zur Seite. Planen müssen als Notdach herhalten. Auch der Orgelbauer hat keine Arbeit. Pfingsten sollte die Wiedereinweihung des Instrumentes sein. Stattdessen bleibt die Orgel in dicker Plastikfolie eingeschlagen. Buckau hat eine Geisterbaustelle.

Hinter der „Baueinstellungsverfügung“ durch die kreisliche Bauaufsichtsbehörde steckt wieder einmal Dagmar Aehlich. Die Dame von der Denkmalschutzbehörde wirft den Handwerkern vor, ohne ihre Erlaubnis eine Schwammsanierung mit Abbau von Mauerwerk und Putz durchgeführt zu haben. Einen „Ermessensspielraum“ wegen dieser „rechtswidrigen Zustände“ sieht der Landkreis nicht, heißt es in dem Bescheid vom 3. April 2012.

Für Bauleiter André Degenhardt vom Sanierungsbüro IBS ist der Baustopp bei offenem Dach „nicht nachvollziehbar“. Auf der Grundlage eines im April 2011 eingereichten Gutachtens zur Restauration wurde die Untere Denkmalschutzbehörde über alle Arbeitsschritte informiert. Die Protokolle der wöchentlichen Bauberatungen hat auch Aehlich erhalten. Sie selbst kam nie zu den Zusammenkünften. „Sondern erst, als sie die Baustelle stilllegen konnte“, beklagt sich Degenhardt. Der Bauleiter wirft der Denkmalschützerin vor, dass sie es in elf Monaten nicht geschafft habe, das Gutachten zu prüfen: „Leider wird nicht miteinander, sondern gegeneinander gearbeitet.“ Die fachliche Qualität der ausgeführten Arbeiten wird in dem Baustopp übrigens nicht angezweifelt.

Wann es weiter geht, ist unklar. Wohl nicht vor September, denn die Brutzeit der Fledermäuse, die im Gotteshaus ihre Kinderstube haben, hat begonnen. Dafür dringt schon wieder Regenwasser durch das nicht für die Dauer gedachte Foliendach.

Als „irre“ bezeichnet Thomas Gandow, Vorsitzender des Dorfkirchenvereins, den Baustopp. Weil der Landkreis die Muskeln spielen lässt, kann der Verein seine Pläne zur Bereicherung des Deutschen Wandertages im Juni zu den Akten legen. Konzerte, Kirchenführungen und Wandererandachten fallen aus. „Mit dem Baustopp werden Kirchengemeinde, Dorf und Öffentlichkeit mitbestraft und schikaniert durch ein weiteres Jahr sinnloser Aussperrung. Die Schäden werden größer und die Kosten steigen“, beklagte sich Vereinsvorsitzender Gandow bei Landrat Wolfgang Blasig. Doch der verspürt wenig Lust seine Denkmalschützerin zu bremsen. Dafür empfiehlt Blasig dem Verein die Einreichung eines Konzeptes, welches die Sicherheit von Besuchern gewährleistet, bei der Bauaufsichtsbehörde. Doch die gastfreundlichen Buckauer wollen Wanderern keinen Altar unter Plastik, abgedecktes Gestühl und eine verhüllte Orgel zeigen.

2011 hatte der Kreis den ersten Baustopp erlassen, weil Handwerker Risse freilegten, ohne dass Dagmar Aehlich vorher Ja sagte. Für Schlagzeilen in Buckau sorgte die Denkmalschützerin aber schon 2009, als sie gegen Ziesars Amtsdirektor Norbert Bartels ein Bußgeld anordnete. Die Buckauer hatten auf dem Spielplatz neben der Kirche einen Wackelsteg aufgestellt. Die Sache landete vor Gericht, wo der Kreis den Kürzeren zog (MAZ berichtete). (Von Frank Bürstenbinder)

Absage Konzert Frohnauer Kantorei am 23. Juni zum Deutschen Wandertag 2012

Baustopp blockiert Wandertags-Veranstaltung am 23.6.2012

Für den Deutschen Wandertag haben wir verschiedene Veranstaltungen und Konzerte geplant. Sie sind im Programm des 112. Dt. Wandertages aufgeführt.
Dazu gehörte auch ein Konzert am 23. Juni 2012 mit der Frohnauer Kantorei. Das sind ca. 100 Sängerinnen und Sänger aus dem Norden Berlins, die mit 25 Musikern des Frohnauer Kammerorchesters nach Buckau kommen wollten.

Das  Konzertprogramm, ausgerichtet auf den Deutschen Wandertag, war  so geplant:
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Samstag, 23. Juni 2012, 17 Uhr, Buckau/Fläming

Sommerkonzert

J. Brahms: Motette „Schaffe in mir, Gott, ein reines Herz“ op. 29 Nr. 2
F. Mendelssohn Bartholdy: „Lieder im Freien zu singen“ op. 59,
„Jauchzet dem Herrn, alle Welt“
J. Pachelbel: „Gott ist unser Zuversicht“ für Doppelchor. u.a.
sowie Orchesterwerke von Dvorak u.a.
Mitwirkende: Frohnauer Kantorei, Frohnauer Kammerorchester
Leitung: Jörg Walter
Eintritt: frei
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Das Konzert von
Frohnauer Kantorei  und Frohnauer Kammerorchester
in der Dorfkirche Buckau
muß leider ausfallen –

wegen eines totalen Baustopps durch die UDB (Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

„Bei der Vorortbesichtigung am 03.04.2012 sprach Frau Dr. Aehlich gegenüber Herrn Pfarrer Minuth den sofortigen Baustopp zur Weiterführung der Arbeiten aus, der gleichzeitig als Anhörung gewertet wird.“ Quelle: Bescheid zur Baueinstellung vom 5.4.2012

Nach vergeblichen Appellen an den zuständigen Landrat Blasig vom Landkreis Potsdam-Mittelmark haben wir daher
alle Veranstaltungen zum Deutschen Wandertag 2012
in der Buckauer Kirche abgesagt.

Und so sieht es in der Kirche nach Stopp aller Baumaßnahmen aus:Zustand der Kirche nach totalem BaustopFoto: Thomas Gandow 5.5.2012