Bundestagsabgeordnete in Buckauer Dorfkirche

Sonderprogramm könnte Buckau helfen
Voßhoff informiert sich über Dorfkirche
MAZ 16.2.2013
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12471342/61009/Vosshoff-informiert-sich-ueber-Dorfkirche-Sonderprogramm-koennte-Buckau.html

BUCKAU – Die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff (CDU) hat gestern die über 800 Jahre alte Buckauer Dorfkirche besucht. Nach den von zwei Baustopps unterbrochenen Sanierungsarbeiten machte sich die Politikerin ein Bild vom Gesamtzustand des Gotteshauses.

Zu sehen sind Bauschäden in der Decke vom Chor, direkt über den einzigartigen Schnitzaltar. „Wann die Schäden beseitigt werden, ist unklar“, sagte Thomas Gandow vom Förderverein bei einem Rundgang. Vom Kirchenkreis Elbe-Fläming sei kein Geld mehr zu erwarten. Wegen der von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgesprochenen Baustopps sei schon mehr Geld in die Kirche geflossen als geplant, so Gandow. Der Förderverein kümmert sich derzeit um die Überholung der Orgel, die Pfingstmontag mit einem Konzert wieder eingeweiht wird. Voßhoff sicherte den Buckauern Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes zu. Der Fonds wurde mit 30 Millionen Euro neu aufgelegt.

Die Bundestagsabgeordnete will sich auch dafür einsetzen, dass Geld aus dem Sonderprogramm in die Kirche nach Wenzlow fließt. Pfarrer Thorsten Minuth hat bereits einen Antrag gestellt. Zur aktuellen Diskussion über den in die Kritik geratenen Denkmalschutz im Westen Potsdam-Mittelmarks sagte Voßhoff: „Denkmalschützer sollten froh über jede regionale Initiative sein, die dem Erhalt baufälliger Schätze dient. Lieber sollten sich alle Seiten an einen Tisch setzen als sich gegenseitig Ordner zu füllen.“ (bür)

 

Jetzt über 70 Tage Stillstand durch Baustopp der UDB des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Der skandalöse Baustopp der UDB Potsdam-Mittelmark und seine Folgen:  Schwere Schäden für die Kirchengemeinde Buckau

Der u.a. am Brandenburger Denkmalgesetz §21 vorbei erlassene zweite schikanöse Baustopp innerhalb von zwei Jahren durch Frau Dr. Aehlich vom 3. April 2012 mit sofortigem Vollzug hat abzüglich der zur Gefahrenabwehr eingeschobenen Dachdeckung am Chor  (4 Tage vom 29.5.-1.6.) inzwischen zu einem Baustillstand von 71 Tagen in der Buckauer Kirche geführt.

Was wurde durch den schikanösen Baustopp bisher bewirkt:

  • Verzögerung der gesamten Baumaßnahmen um bisher 71 Tage
  • Regenschäden an der  Chordecke bis zum 29.5.
  • Ausfall der Gottesdienste zu Karfreitag, Ostern und Pfingsten
  • Verzögerung der Orgelrestaurierung
  • Ausfall der Orgeleinweihung zu Pfingsten
  • Ausfall von sechs Andachten während des Deutschen Wandertags
  • Ausfall von sechs meditativen Orgelmusiken zum Mittagsgebet während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall der Nacht der Offenen Kirche in der Johannisnacht 23. Juni – 24. Juni 2012 mit Stille, Orgelmusik und gregorianischem Stundengebet um 21.00 Uhr, 24.00 Uhr, 3.00 Uhr und 6.00 Uhr
  • Ausfall von drei Konzerten in Buckau während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall von 17 Tagen „Offene Kirche“ allein im Umkreis des Deutschen Wandertages.
  • Ausfall von 68 Führungen allein im Zusammenhang mit dem Deutschen Wandertag.

Der Baustopp wurde erlassen durch die Untere Denkmalbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark ohne Berücksichtigung der zum 112. Deutschen Wandertag geplanten Veranstaltungen und entgegen § 21 des Brandenburger Denkmalschutzgesetzes über „Denkmale, die der Religionsausübung dienen“, wo es heißt: „Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten“

– die Baueinstellungsverfügung war also

  • unverhältnismäßig und
  • zumindest grob rechtsfehlerhaft,
  • wenn nicht gar rechtswidrig.

Wie wird der Landkreis für die Schäden und Kosten durch die Bauverzögerungen und für die Spendenausfälle durch verhinderte Gottesdienstkollekten, Benefizkonzerte und Spenden bei den Führungen aufkommen?

Und wie werden die geistlichen Schäden,  die durch Mißachtung der religiösen Belange im Bescheid der UDB (§ 21 Brandenburger Denkmalschutzgesetz, Artikel 4,2 GG)  entstanden sind, wieder gut gemacht?

Thomas Gandow

 

Teilweise Aufhebung des totalen Baustopps- MAZ sei Dank

Mit Datum vom 23.5. wird der totale Baustopp nun zum Teil aufgehoben.
Presseberichte vom 19. Mai und Interventionen von verschiedener Seite haben dazu geführt, daß ersteinmal wenigstens das Dach fertig gedeckt werden kann.

Das Dach über dem Chor kann fertiggedeckt werden, so bald die Dachdeckerfirma wieder umdisponieren kann, also vermutlich ab 29.5.,  Dienstag nach Pfingsten. Wann auch das Dach der Apsis gedeckt wird, wird sich später herausstellen.

Ob der bisherige totale Baustopp nun auch für andere Bereiche der Kirche, die nichts mit der Ostwand des Chores zu tun haben, (Chor innen, Putz Schiff, Turmhäuser, Orgel) aufgehoben wird, wird sich noch zeigen.

Wenigstens werden durch die notwendige Dacheindeckung ernsthafte Schädigungen des Dachstuhls von 1730, der Chordecke und des wertvollen gotischen Flügelaltars verhindert.

In dem Bescheid war ursprünglich die Einstellung aller Bauarbeiten auf dem gesamten Kirchengrundstück angeordnet worden, um die Fortsetzung der Ausführung des „Bauvorhabens“ sofort zu stoppen und damit  zu verhindern, daß „vollendete Tatsachen“ geschaffen würden.

Es ergeht folgender

B E S C H E I D

Az-Nr.: 01611 – 11 – 10

  1. Die Einstellung der Bauarbeiten auf o. g. Grundstück wird nach Zustellung angeordnet.
  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1. dieses Bescheides wird gemäß § 80 Abs.2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet…

…..

Die Anordnung des Sofortvollzugs ist deshalb gerechtfertigt, weil allein durch sie der Gefahr begegnet werden kann, dass während der Ausschöpfung von Rechtsmitteln, die ihrerseits aufschiebende Wirkung haben, die Ausführung des Bauvorhabens fortgesetzt wird und damit vollendete Tatsachen geschaffen werden. Aus diesen Gründen ist daher die sofortige Vollziehung der Baueinstellung anzuordnen.

Neuer Regen am 15.5.: Denk mal! Schutz?

Kurzmitteilung

Wind und Regen am 15.5. haben zu neuen Nässeflecken auf der Decke des Chores geführt. (Dachstuhl dort von 1730)
Die behelfsmäßige Plastikplane ist für den nun schon monatelangen, von der UDB Potsdam-Mittelmark  verhängten Baustopp  nicht vorgesehen und nicht ausreichend.
Der Baustopp der UDB Potsdam-Mittelmark verhindert nicht nur die in Buckau geplanten Konzerte und Veranstaltungen  für den Deutschen Wandertag, sondern auch die fachgerechte Dachdeckung zum Schutz vor weiteren Schäden. Fotos vom 16.5.2012:

Die Plane haben wir vor Jahren auf Ratschlag von Frau Meussling vor allem gegen Staub und Dreck auf den Dachboden über dem Altar gelegt. Nach dem Baustopp der UDB steht nun Wasser darauf:

 

Baustopp kann zu neuen Schäden führen

Kurzmitteilung

6.5.2012
Neues zum Baustopp:
Beim Läuten aus Anlaß einer kirchlichen Beerdigung am Sonnabend, 5.5. konnte ich Kirche und Dachboden von innen sehen.

Positiv festzustellen ist, daß die Decke geschlossen ist und daher im Innenraum der Kirche, also in Schiff, Chor und Apsis alle Arbeiten vorgenommen werden können, ohne die Fledermäuse zu beeinträchtigen.
Wieso ein Baustopp sich also auf Innenraum und Orgel erstrecken sollte, ist nicht einleuchtend.

Sehr  kritisch ist aber die durch den Baustopp verursachte Situation des  Daches über Chor und Apsis:

Die behelfsmäßige Abdeckung des Dachstuhls von 1730 mit einer Plane, die nur für kurzfristige Arbeitsunterbrechung gedacht ist,
hält schon jetzt dem starken Regenfall ( am Freitag 40 l/qm) nicht stand.
Schon jetzt regnete es an mind. 5 Stellen durch.

Eine von mind 5 nassen Stellen

Es entstanden nasse Flecken auf der alten Holzbalkendecke des Chores fast über unserem wertvollen Altar (direkt über dem Altar haben wir Buckauer vor ein paar Jahren auf Ratschlag von Maria Meussling eine Plane ausgelegt, die man am unteren Bildrand erkennen kann).
Es ist absurd, daß durch einen Baustopp des DenkmalSCHUTZES neue Schäden an unserer alten Kirche entstehen.