Bundestagsabgeordnete in Buckauer Dorfkirche

Sonderprogramm könnte Buckau helfen
Voßhoff informiert sich über Dorfkirche
MAZ 16.2.2013
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12471342/61009/Vosshoff-informiert-sich-ueber-Dorfkirche-Sonderprogramm-koennte-Buckau.html

BUCKAU – Die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff (CDU) hat gestern die über 800 Jahre alte Buckauer Dorfkirche besucht. Nach den von zwei Baustopps unterbrochenen Sanierungsarbeiten machte sich die Politikerin ein Bild vom Gesamtzustand des Gotteshauses.

Zu sehen sind Bauschäden in der Decke vom Chor, direkt über den einzigartigen Schnitzaltar. „Wann die Schäden beseitigt werden, ist unklar“, sagte Thomas Gandow vom Förderverein bei einem Rundgang. Vom Kirchenkreis Elbe-Fläming sei kein Geld mehr zu erwarten. Wegen der von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgesprochenen Baustopps sei schon mehr Geld in die Kirche geflossen als geplant, so Gandow. Der Förderverein kümmert sich derzeit um die Überholung der Orgel, die Pfingstmontag mit einem Konzert wieder eingeweiht wird. Voßhoff sicherte den Buckauern Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes zu. Der Fonds wurde mit 30 Millionen Euro neu aufgelegt.

Die Bundestagsabgeordnete will sich auch dafür einsetzen, dass Geld aus dem Sonderprogramm in die Kirche nach Wenzlow fließt. Pfarrer Thorsten Minuth hat bereits einen Antrag gestellt. Zur aktuellen Diskussion über den in die Kritik geratenen Denkmalschutz im Westen Potsdam-Mittelmarks sagte Voßhoff: „Denkmalschützer sollten froh über jede regionale Initiative sein, die dem Erhalt baufälliger Schätze dient. Lieber sollten sich alle Seiten an einen Tisch setzen als sich gegenseitig Ordner zu füllen.“ (bür)

 

Sakristeidach wird abgedeckt

Kurzmitteilung

Am 457. Tag der Unbenutzbarkeit unserer Kirche wird endlich die Sakristei abgedeckt und hoffentlich noch in dieser Woche bei gutem Wetter neu eingedeckt.

Endlich sind nun auch Chor und Apsis neu gedeckt.

Die lange Verzögerung wurde durch zwei schikanöse Baustopps der UDB Potsdam-Mittelmark im Jahre 2011 und im April-Mai 2012 verursacht.

Jetzt über 70 Tage Stillstand durch Baustopp der UDB des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Der skandalöse Baustopp der UDB Potsdam-Mittelmark und seine Folgen:  Schwere Schäden für die Kirchengemeinde Buckau

Der u.a. am Brandenburger Denkmalgesetz §21 vorbei erlassene zweite schikanöse Baustopp innerhalb von zwei Jahren durch Frau Dr. Aehlich vom 3. April 2012 mit sofortigem Vollzug hat abzüglich der zur Gefahrenabwehr eingeschobenen Dachdeckung am Chor  (4 Tage vom 29.5.-1.6.) inzwischen zu einem Baustillstand von 71 Tagen in der Buckauer Kirche geführt.

Was wurde durch den schikanösen Baustopp bisher bewirkt:

  • Verzögerung der gesamten Baumaßnahmen um bisher 71 Tage
  • Regenschäden an der  Chordecke bis zum 29.5.
  • Ausfall der Gottesdienste zu Karfreitag, Ostern und Pfingsten
  • Verzögerung der Orgelrestaurierung
  • Ausfall der Orgeleinweihung zu Pfingsten
  • Ausfall von sechs Andachten während des Deutschen Wandertags
  • Ausfall von sechs meditativen Orgelmusiken zum Mittagsgebet während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall der Nacht der Offenen Kirche in der Johannisnacht 23. Juni – 24. Juni 2012 mit Stille, Orgelmusik und gregorianischem Stundengebet um 21.00 Uhr, 24.00 Uhr, 3.00 Uhr und 6.00 Uhr
  • Ausfall von drei Konzerten in Buckau während des Deutschen Wandertages
  • Ausfall von 17 Tagen „Offene Kirche“ allein im Umkreis des Deutschen Wandertages.
  • Ausfall von 68 Führungen allein im Zusammenhang mit dem Deutschen Wandertag.

Der Baustopp wurde erlassen durch die Untere Denkmalbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark ohne Berücksichtigung der zum 112. Deutschen Wandertag geplanten Veranstaltungen und entgegen § 21 des Brandenburger Denkmalschutzgesetzes über „Denkmale, die der Religionsausübung dienen“, wo es heißt: „Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten“

– die Baueinstellungsverfügung war also

  • unverhältnismäßig und
  • zumindest grob rechtsfehlerhaft,
  • wenn nicht gar rechtswidrig.

Wie wird der Landkreis für die Schäden und Kosten durch die Bauverzögerungen und für die Spendenausfälle durch verhinderte Gottesdienstkollekten, Benefizkonzerte und Spenden bei den Führungen aufkommen?

Und wie werden die geistlichen Schäden,  die durch Mißachtung der religiösen Belange im Bescheid der UDB (§ 21 Brandenburger Denkmalschutzgesetz, Artikel 4,2 GG)  entstanden sind, wieder gut gemacht?

Thomas Gandow

 

BAUSTOPPVERFÜGUNG GEFALLEN Eilmeldung

BAUSTOPPVERFÜGUNG am 12. Juni aufgehoben
Wie wir aus gewohnt zuverlässiger Quelle erfahren haben, ist mit Datum von heute, 12. Juni, der unnötige und in meinen Augen schikanöse totale Baustopp der UDB an der Kirche in Buckau vom 3. bzw. 5. April nach 2 Monaten und sieben Tagen endlich gefallen.

Leider können wir die Zeit des Baustopps, in der meines Wissens nur Papier hin und her geschoben wurde, nicht zurückdrehen.

Deshalb mußten alle – über 100 geplanten – Veranstaltungen und Angebote für den Deutschen Wandertag  abgesagt, ein Konzert mit der Frohnauer Kantorei am 23.6. nach Wiesenburg verlegt werden.

Nur ein Teil des finanziellen Schadens ist, daß wir  auch in diesem Jahr keine Spenden von Touristen erhalten werden. Was der Baustopp die Kirche und die Baufirmen gekostet hat, müsste einmal beziffert werden.

Größer ist der Image-Schaden für den Landkreis, dessen Einsatz für die Rettung der Veranstaltungen zum Wandertag nicht zu spüren war.

Auch unserer sowieso schon angeschlagenen und benachteiligten Gemeinde hat die Monate, ja Jahre lange faktische Schließung unserer Kirche durch die UDB weiteren schweren Schaden zugefügt.

Besonders schlimm ist aber die im totalen Baustopp zum Ausdruck kommende Mißachtung von § 21 BbgDSchG durch den Landkreis:
„Bei Entscheidungen über Denkmale, die der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten.“

Anderthalb Jahre bisher konnte die Kirche nicht bestimmungsgemäß für Gottesdienst und persönliche Andacht genutzt werden.

Jetzt besteht aber Hoffnung, daß die Bauarbeiten in unserer Kirche bis zum Herbst  soweit abgeschlossen werden können, daß unsere Kirche dann wieder bestimmungsgemäß benutzt werden kann.

Denn unsere Kirche ist viel mehr als ein Denkmal:
„Wie heilig ist diese Stätte!
Hier ist nichts anderes als Gottes Haus,
und hier ist die Pforte des
Himmels.“ 1. Mose 28,17.
Das war passenderweise die Herrnhuter „Tageslosung“ am Tag der Baubegehung am 30. Mai 2012 mit Frau Superintendentin Mertens, Herrn Dr. Drachenberg vom BLDAM,  Frau Bugenhagen – BLDAM, Frau Noll-Minor – BLDAM, Frau Storch – BLDAM, Frau Krüger vom Kirchlichen Bauamt, Herrn Nisse von der Bauleitung Büro ibs, Frau Lenz – LO-Bau, Herr Drott – Restaurator und Herr Schmidt – Fa. Oehnaland.
Ich nahm als Vertreter des Dorfkirchenvereins an der Begehung teil.

War es ein Zufall, daß niemand vom Landkreis oder der Baubehörde des Landkreises mit dabei war?

Um so herzlicher mein Dank an alle, die sich aktiv  für unsere Kirche im Sinne von § 21 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz,  Artikel 4,2 Grundgesetz und 1. Mose 28,17 stark gemacht haben.

Ein besonderer Dank geht an die MAZ und Herrn Bürstenbinder für seinen Artikel, der den Bann gebrochen hat.

Thomas Gandow

Geht doch: Chordach Buckau wird gedeckt

Kurzmitteilung

Heute morgen kurz nach 7.00  Uhr haben die Arbeiten am Chordach in Buckau wieder begonnen.

Herzlichen Dank an alle, die sich mit uns  für die Aufhebung des totalen Baustopps einsetzen.

Bitte bemühen Sie sich weiter um die vollständige Aufhebung des Baustopps an der Buckauer Dorfkirche

Der Baustopp muß auch für den Kircheninnenraum und die Orgel aufgehoben werden, damit die Arbeiten im Sommer weitergehen und abgeschlossen werden können, denn unter 8 Grad Celsius dürfen keine Putzarbeiten gemacht werden.

Pfingsten hat es mit der Orgeleinweihung nicht geklappt.
Eine Orgeleinweihung im Advent wäre ein schönes Ziel.

Dachdecker dürfen weitermachen -MAZ zum Baustopp 26.05.2012

Baustopp
Dachdecker dürfen weitermachen
MAZ vom 26. Mai 2012

BUCKAU | Nach der Berichterstattung über die „Geisterbaustelle“ kommt Bewegung in die Sanierung der Buckauer Dorfkirche. Wie die Kreisverwaltung in einer Reaktion auf den vorige Woche erschienenen Beitrag mitteilt, können die Restarbeiten zur Eindeckung des Kirchendaches fortgesetzt werde. Diese seien vom Baustopp nicht betroffen, teilte Pressesprecher Kai-Uwe Schwinzert mit. Mit dieser „Klarstellung“ wolle man „weitere Missverständnisse“ vermeiden.

Die Dachdecker werden nach Pfingsten auf die Baustelle zurückkehren und die restlichen 130 Quadratmeter mit Biberschwänzen eindecken. Zu der von der unteren Bauaufsichtsbehörde ausgestellten Baueinstellungsverfügung sagt der Landkreis, dies sei auf Initiative der Landesdenkmalschutzbehörde geschehen.

Wann der Baustopp für die weitere Sanierung aufgehoben wird, ist noch unklar. Vize-Landrat Christian Stein kann sich aber zum Wandertag eine „offene Baustelle“ für Gäste vorstellen.  bür (Frank Bürstenbinder)

 

Teilweise Aufhebung des totalen Baustopps- MAZ sei Dank

Mit Datum vom 23.5. wird der totale Baustopp nun zum Teil aufgehoben.
Presseberichte vom 19. Mai und Interventionen von verschiedener Seite haben dazu geführt, daß ersteinmal wenigstens das Dach fertig gedeckt werden kann.

Das Dach über dem Chor kann fertiggedeckt werden, so bald die Dachdeckerfirma wieder umdisponieren kann, also vermutlich ab 29.5.,  Dienstag nach Pfingsten. Wann auch das Dach der Apsis gedeckt wird, wird sich später herausstellen.

Ob der bisherige totale Baustopp nun auch für andere Bereiche der Kirche, die nichts mit der Ostwand des Chores zu tun haben, (Chor innen, Putz Schiff, Turmhäuser, Orgel) aufgehoben wird, wird sich noch zeigen.

Wenigstens werden durch die notwendige Dacheindeckung ernsthafte Schädigungen des Dachstuhls von 1730, der Chordecke und des wertvollen gotischen Flügelaltars verhindert.

In dem Bescheid war ursprünglich die Einstellung aller Bauarbeiten auf dem gesamten Kirchengrundstück angeordnet worden, um die Fortsetzung der Ausführung des „Bauvorhabens“ sofort zu stoppen und damit  zu verhindern, daß „vollendete Tatsachen“ geschaffen würden.

Es ergeht folgender

B E S C H E I D

Az-Nr.: 01611 – 11 – 10

  1. Die Einstellung der Bauarbeiten auf o. g. Grundstück wird nach Zustellung angeordnet.
  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1. dieses Bescheides wird gemäß § 80 Abs.2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet…

…..

Die Anordnung des Sofortvollzugs ist deshalb gerechtfertigt, weil allein durch sie der Gefahr begegnet werden kann, dass während der Ausschöpfung von Rechtsmitteln, die ihrerseits aufschiebende Wirkung haben, die Ausführung des Bauvorhabens fortgesetzt wird und damit vollendete Tatsachen geschaffen werden. Aus diesen Gründen ist daher die sofortige Vollziehung der Baueinstellung anzuordnen.

Geisterbaustelle Dorfkirche Buckau MAZ 19.5.2011

Märkische Allgemeine 19.05.2012

Geisterbaustelle Buckau

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12329814/60889#

Landkreis stoppt zum zweiten Mal Bauarbeiten in der Kirche / Programm zum Wandertag muss ausfallen

von Frank Bürstenbinder, MAZ

BUCKAU – Risse durchziehen die Innenwände. Doch von den Maurern ist nichts zu sehen. Draußen am Ostgiebel mit der Fachwerkwand steht ein einsames Gerüst. Die Zimmerer haben eingepackt. Nicht besser erging es den Dachdeckern. Sie legten die Biberschwänze zur Seite. Planen müssen als Notdach herhalten. Auch der Orgelbauer hat keine Arbeit. Pfingsten sollte die Wiedereinweihung des Instrumentes sein. Stattdessen bleibt die Orgel in dicker Plastikfolie eingeschlagen. Buckau hat eine Geisterbaustelle.

Hinter der „Baueinstellungsverfügung“ durch die kreisliche Bauaufsichtsbehörde steckt wieder einmal Dagmar Aehlich. Die Dame von der Denkmalschutzbehörde wirft den Handwerkern vor, ohne ihre Erlaubnis eine Schwammsanierung mit Abbau von Mauerwerk und Putz durchgeführt zu haben. Einen „Ermessensspielraum“ wegen dieser „rechtswidrigen Zustände“ sieht der Landkreis nicht, heißt es in dem Bescheid vom 3. April 2012.

Für Bauleiter André Degenhardt vom Sanierungsbüro IBS ist der Baustopp bei offenem Dach „nicht nachvollziehbar“. Auf der Grundlage eines im April 2011 eingereichten Gutachtens zur Restauration wurde die Untere Denkmalschutzbehörde über alle Arbeitsschritte informiert. Die Protokolle der wöchentlichen Bauberatungen hat auch Aehlich erhalten. Sie selbst kam nie zu den Zusammenkünften. „Sondern erst, als sie die Baustelle stilllegen konnte“, beklagt sich Degenhardt. Der Bauleiter wirft der Denkmalschützerin vor, dass sie es in elf Monaten nicht geschafft habe, das Gutachten zu prüfen: „Leider wird nicht miteinander, sondern gegeneinander gearbeitet.“ Die fachliche Qualität der ausgeführten Arbeiten wird in dem Baustopp übrigens nicht angezweifelt.

Wann es weiter geht, ist unklar. Wohl nicht vor September, denn die Brutzeit der Fledermäuse, die im Gotteshaus ihre Kinderstube haben, hat begonnen. Dafür dringt schon wieder Regenwasser durch das nicht für die Dauer gedachte Foliendach.

Als „irre“ bezeichnet Thomas Gandow, Vorsitzender des Dorfkirchenvereins, den Baustopp. Weil der Landkreis die Muskeln spielen lässt, kann der Verein seine Pläne zur Bereicherung des Deutschen Wandertages im Juni zu den Akten legen. Konzerte, Kirchenführungen und Wandererandachten fallen aus. „Mit dem Baustopp werden Kirchengemeinde, Dorf und Öffentlichkeit mitbestraft und schikaniert durch ein weiteres Jahr sinnloser Aussperrung. Die Schäden werden größer und die Kosten steigen“, beklagte sich Vereinsvorsitzender Gandow bei Landrat Wolfgang Blasig. Doch der verspürt wenig Lust seine Denkmalschützerin zu bremsen. Dafür empfiehlt Blasig dem Verein die Einreichung eines Konzeptes, welches die Sicherheit von Besuchern gewährleistet, bei der Bauaufsichtsbehörde. Doch die gastfreundlichen Buckauer wollen Wanderern keinen Altar unter Plastik, abgedecktes Gestühl und eine verhüllte Orgel zeigen.

2011 hatte der Kreis den ersten Baustopp erlassen, weil Handwerker Risse freilegten, ohne dass Dagmar Aehlich vorher Ja sagte. Für Schlagzeilen in Buckau sorgte die Denkmalschützerin aber schon 2009, als sie gegen Ziesars Amtsdirektor Norbert Bartels ein Bußgeld anordnete. Die Buckauer hatten auf dem Spielplatz neben der Kirche einen Wackelsteg aufgestellt. Die Sache landete vor Gericht, wo der Kreis den Kürzeren zog (MAZ berichtete). (Von Frank Bürstenbinder)

Neuer Regen am 15.5.: Denk mal! Schutz?

Kurzmitteilung

Wind und Regen am 15.5. haben zu neuen Nässeflecken auf der Decke des Chores geführt. (Dachstuhl dort von 1730)
Die behelfsmäßige Plastikplane ist für den nun schon monatelangen, von der UDB Potsdam-Mittelmark  verhängten Baustopp  nicht vorgesehen und nicht ausreichend.
Der Baustopp der UDB Potsdam-Mittelmark verhindert nicht nur die in Buckau geplanten Konzerte und Veranstaltungen  für den Deutschen Wandertag, sondern auch die fachgerechte Dachdeckung zum Schutz vor weiteren Schäden. Fotos vom 16.5.2012:

Die Plane haben wir vor Jahren auf Ratschlag von Frau Meussling vor allem gegen Staub und Dreck auf den Dachboden über dem Altar gelegt. Nach dem Baustopp der UDB steht nun Wasser darauf:

 

Baustopp kann zu neuen Schäden führen

Kurzmitteilung

6.5.2012
Neues zum Baustopp:
Beim Läuten aus Anlaß einer kirchlichen Beerdigung am Sonnabend, 5.5. konnte ich Kirche und Dachboden von innen sehen.

Positiv festzustellen ist, daß die Decke geschlossen ist und daher im Innenraum der Kirche, also in Schiff, Chor und Apsis alle Arbeiten vorgenommen werden können, ohne die Fledermäuse zu beeinträchtigen.
Wieso ein Baustopp sich also auf Innenraum und Orgel erstrecken sollte, ist nicht einleuchtend.

Sehr  kritisch ist aber die durch den Baustopp verursachte Situation des  Daches über Chor und Apsis:

Die behelfsmäßige Abdeckung des Dachstuhls von 1730 mit einer Plane, die nur für kurzfristige Arbeitsunterbrechung gedacht ist,
hält schon jetzt dem starken Regenfall ( am Freitag 40 l/qm) nicht stand.
Schon jetzt regnete es an mind. 5 Stellen durch.

Eine von mind 5 nassen Stellen

Es entstanden nasse Flecken auf der alten Holzbalkendecke des Chores fast über unserem wertvollen Altar (direkt über dem Altar haben wir Buckauer vor ein paar Jahren auf Ratschlag von Maria Meussling eine Plane ausgelegt, die man am unteren Bildrand erkennen kann).
Es ist absurd, daß durch einen Baustopp des DenkmalSCHUTZES neue Schäden an unserer alten Kirche entstehen.