Teilweise Aufhebung des totalen Baustopps- MAZ sei Dank

Mit Datum vom 23.5. wird der totale Baustopp nun zum Teil aufgehoben.
Presseberichte vom 19. Mai und Interventionen von verschiedener Seite haben dazu geführt, daß ersteinmal wenigstens das Dach fertig gedeckt werden kann.

Das Dach über dem Chor kann fertiggedeckt werden, so bald die Dachdeckerfirma wieder umdisponieren kann, also vermutlich ab 29.5.,  Dienstag nach Pfingsten. Wann auch das Dach der Apsis gedeckt wird, wird sich später herausstellen.

Ob der bisherige totale Baustopp nun auch für andere Bereiche der Kirche, die nichts mit der Ostwand des Chores zu tun haben, (Chor innen, Putz Schiff, Turmhäuser, Orgel) aufgehoben wird, wird sich noch zeigen.

Wenigstens werden durch die notwendige Dacheindeckung ernsthafte Schädigungen des Dachstuhls von 1730, der Chordecke und des wertvollen gotischen Flügelaltars verhindert.

In dem Bescheid war ursprünglich die Einstellung aller Bauarbeiten auf dem gesamten Kirchengrundstück angeordnet worden, um die Fortsetzung der Ausführung des „Bauvorhabens“ sofort zu stoppen und damit  zu verhindern, daß „vollendete Tatsachen“ geschaffen würden.

Es ergeht folgender

B E S C H E I D

Az-Nr.: 01611 – 11 – 10

  1. Die Einstellung der Bauarbeiten auf o. g. Grundstück wird nach Zustellung angeordnet.
  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1. dieses Bescheides wird gemäß § 80 Abs.2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet…

…..

Die Anordnung des Sofortvollzugs ist deshalb gerechtfertigt, weil allein durch sie der Gefahr begegnet werden kann, dass während der Ausschöpfung von Rechtsmitteln, die ihrerseits aufschiebende Wirkung haben, die Ausführung des Bauvorhabens fortgesetzt wird und damit vollendete Tatsachen geschaffen werden. Aus diesen Gründen ist daher die sofortige Vollziehung der Baueinstellung anzuordnen.

Zu weit gegangen: Frank Bürstenbinder zum zweiten Baustopp

Märkische Allgemeine 19.05.2012

Zu weit gegangen

von Frank Bürstenbinder, MAZ

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12329815/60889
Frank Bürstenbinder über den zweiten Baustopp für die Buckauer Dorfkirche

Buckau erlebt eine Tragödie. Mit allen Mitteln geht die Untere Denkmalschutzbehörde gegen die Kirchengemeinde Buckau-Dretzen vor. Die muss hilflos mit ansehen, wie die Handwerker zum zweiten Mal den Hammer aus der Hand legen müssen. Denn das Gesetz ist auf der Seite von Dagmar Aehlich. Was sie nicht persönlich abnickt, ist für jeden Hausherren, Bauleiter und Architekten tabu. Deshalb sind die Bauarbeiten an der Kirche für den Landkreis illegal, mögen die Firmen auch noch so gute Arbeit abliefern. Doch geht der Denkmalschutz in diesem Fall wieder einmal zu weit. Ohne nach anderen Möglichkeiten der Einflussnahme zu suchen, wird ein sofortiger Baustopp verhängt. Erst musste der seit kurzem im Amt befindliche Pfarrer Thorsten Minuth ein Donnerwetter über sich ergehen lassen, dann durften die Handwerker ihre Sachen packen. Allein die Art und Weise, wie die Denkmalschützerin mit den Verantwortlichen in den Gemeinden kommuniziert, ist unakzeptabel. Sie selbst hat es in fast einem Jahr nicht geschafft, ihre Stellungnahme zu einem Gutachten der Restaurierung abzugeben. Worauf soll ein Bauherr noch warten? In Buckau sieht alles nach einer Retourkutsche für die Wackelsteg-Schlagzeilen 2009 aus. So weit darf Denkmalschutz nicht gehen.