Geisterbaustelle Dorfkirche Buckau MAZ 19.5.2011

Märkische Allgemeine 19.05.2012

Geisterbaustelle Buckau

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12329814/60889#

Landkreis stoppt zum zweiten Mal Bauarbeiten in der Kirche / Programm zum Wandertag muss ausfallen

von Frank Bürstenbinder, MAZ

BUCKAU – Risse durchziehen die Innenwände. Doch von den Maurern ist nichts zu sehen. Draußen am Ostgiebel mit der Fachwerkwand steht ein einsames Gerüst. Die Zimmerer haben eingepackt. Nicht besser erging es den Dachdeckern. Sie legten die Biberschwänze zur Seite. Planen müssen als Notdach herhalten. Auch der Orgelbauer hat keine Arbeit. Pfingsten sollte die Wiedereinweihung des Instrumentes sein. Stattdessen bleibt die Orgel in dicker Plastikfolie eingeschlagen. Buckau hat eine Geisterbaustelle.

Hinter der „Baueinstellungsverfügung“ durch die kreisliche Bauaufsichtsbehörde steckt wieder einmal Dagmar Aehlich. Die Dame von der Denkmalschutzbehörde wirft den Handwerkern vor, ohne ihre Erlaubnis eine Schwammsanierung mit Abbau von Mauerwerk und Putz durchgeführt zu haben. Einen „Ermessensspielraum“ wegen dieser „rechtswidrigen Zustände“ sieht der Landkreis nicht, heißt es in dem Bescheid vom 3. April 2012.

Für Bauleiter André Degenhardt vom Sanierungsbüro IBS ist der Baustopp bei offenem Dach „nicht nachvollziehbar“. Auf der Grundlage eines im April 2011 eingereichten Gutachtens zur Restauration wurde die Untere Denkmalschutzbehörde über alle Arbeitsschritte informiert. Die Protokolle der wöchentlichen Bauberatungen hat auch Aehlich erhalten. Sie selbst kam nie zu den Zusammenkünften. „Sondern erst, als sie die Baustelle stilllegen konnte“, beklagt sich Degenhardt. Der Bauleiter wirft der Denkmalschützerin vor, dass sie es in elf Monaten nicht geschafft habe, das Gutachten zu prüfen: „Leider wird nicht miteinander, sondern gegeneinander gearbeitet.“ Die fachliche Qualität der ausgeführten Arbeiten wird in dem Baustopp übrigens nicht angezweifelt.

Wann es weiter geht, ist unklar. Wohl nicht vor September, denn die Brutzeit der Fledermäuse, die im Gotteshaus ihre Kinderstube haben, hat begonnen. Dafür dringt schon wieder Regenwasser durch das nicht für die Dauer gedachte Foliendach.

Als „irre“ bezeichnet Thomas Gandow, Vorsitzender des Dorfkirchenvereins, den Baustopp. Weil der Landkreis die Muskeln spielen lässt, kann der Verein seine Pläne zur Bereicherung des Deutschen Wandertages im Juni zu den Akten legen. Konzerte, Kirchenführungen und Wandererandachten fallen aus. „Mit dem Baustopp werden Kirchengemeinde, Dorf und Öffentlichkeit mitbestraft und schikaniert durch ein weiteres Jahr sinnloser Aussperrung. Die Schäden werden größer und die Kosten steigen“, beklagte sich Vereinsvorsitzender Gandow bei Landrat Wolfgang Blasig. Doch der verspürt wenig Lust seine Denkmalschützerin zu bremsen. Dafür empfiehlt Blasig dem Verein die Einreichung eines Konzeptes, welches die Sicherheit von Besuchern gewährleistet, bei der Bauaufsichtsbehörde. Doch die gastfreundlichen Buckauer wollen Wanderern keinen Altar unter Plastik, abgedecktes Gestühl und eine verhüllte Orgel zeigen.

2011 hatte der Kreis den ersten Baustopp erlassen, weil Handwerker Risse freilegten, ohne dass Dagmar Aehlich vorher Ja sagte. Für Schlagzeilen in Buckau sorgte die Denkmalschützerin aber schon 2009, als sie gegen Ziesars Amtsdirektor Norbert Bartels ein Bußgeld anordnete. Die Buckauer hatten auf dem Spielplatz neben der Kirche einen Wackelsteg aufgestellt. Die Sache landete vor Gericht, wo der Kreis den Kürzeren zog (MAZ berichtete). (Von Frank Bürstenbinder)

Taufengel werden restauriert MAZ 19.7.2011

19.07.2011

DENKMALPFLEGE: Brandenburger Barock

Taufengel werden restauriert

POTSDAM – Der Engel sieht erbärmlich aus. Die Flügel fehlen, die Arme auch, die Zehen sind verschwunden, der Blick ist trüb. Zwischen Müll und Bauschutt wurde die Skulptur 1950 gefunden, dann verschwand sie in der DDR in einem Museumsdepot. Nun wird der einst farbenfrohe hölzerne Taufengel aus der evangelischen Dorfkirche von Ringenwalde in der Uckermark restauriert. Und soll noch in diesem Jahr im Nachbarort eine neue Heimat bekommen.

Rund 150 solcher Engel gibt es in Brandenburg, etwa ebenso viele in Sachsen-Anhalt und auch einige in Mecklenburg-Vorpommern. Erst seit wenigen Jahren entdecken Kirchen und Denkmalpfleger die Kunstwerke wieder. Bunt bemalte Taufengel aus Holz waren im Barock modern: Sie schwebten in den Kirchen an Seilen unter der Decke und wurden zur Taufe heruntergelassen. Mit den Händen hielten die kindergroßen Skulpturen das Taufbecken.

„Das war ein rein protestantisches Phänomen“, sagt Bernd Janowski vom Förderkreis Alte Kirchen Berlin-Brandenburg. Im Norden und Osten Deutschlands waren sie im 18. Jahrhundert besonders verbreitet, bis weit hinein ins heutige Polen. Schöpfer waren einfache Dorftischler, aber auch seinerzeit bekannte Künstler wie Bernhard Heinrich Hattenkerell. Die Theatralik des Barock habe so Eingang in die evangelischen Kirchen gefunden, sagt Janowski.

Doch im 19. Jahrhundert wandelte sich der Kunstgeschmack, auf Barock folgte Klassizismus. Die Engel gerieten unter Kitschverdacht und wurden wieder aus den Kirchen entfernt. Dachböden und Schuppen waren fortan ihr neues Zuhause, die meisten vergaß man einfach.

„Es werden noch heute immer wieder welche gefunden“, erzählt Janowski. So wie vor ein paar Jahren im Pfarrhaus von Buckau in Brandenburg, wo ein Engel hinter einem Brennholzstapel lag. Oder in Groß Fredenwalde bei Templin. Auf dem Dorffriedhof wurde der Taufengel unter einem Holunderbusch entdeckt – mit blauen Flecken von den Beeren.

Vor fünf Jahren hat das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege ein Inventar der märkischen Tauf- engel vorgelegt. Viele der märkischen Barockskulpturen sind in schlechtem Zustand, heißt es darin. „Es gibt noch genügend Kandidaten“, erzählt Janowski, „ungefähr die Hälfte harrt noch der Restaurierung.“ Sieben Engel liegen derzeit im Landesamt für Denkmalpflege in Wünsdorf.

Zwischen 1500 und 10 000 Euro kann eine Restaurierung kosten, kalkuliert Werner Ziems, der im Landesamt für Kunstwerke aus Holz zuständig ist. Hauptaufgabe ist für den Denkmalpfleger keineswegs, den bunten Originalzustand wiederherzustellen. „Am wichtigsten ist die Sicherung.“

Vor zwei Jahren haben das Landesamt für Denkmalpflege, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Förderkreis Alte Kirchen die Spendenkampagne „Menschen helfen Engeln“ gestartet, um die Kunstwerke zu retten. Rund 37 000 Euro sind bislang zusammengekommen. Und einigen Engeln geht es dank menschlicher Hilfe bereits besser. So wie dem Taufengel von Wismar bei Strasburg in der Uckermark: „Total wurmstichig“ sei die Figur gewesen, sagt Janowski. „Man konnte das Holz zwischen den Fingern zerbröseln.“ Seit 2010 hängt er wieder in der Kirche. Der Engel mit den blauen Flecken aus Groß Fredenwalde hat es schon vor Start der Spendenkampagne geschafft und kann nun seit drei Jahren wieder seine Aufgabe erfüllen. Einen neuen Arm hat er bekommen und eine neue Taufschale. (Von Yvonne Jennerjahn, epd)

MAZ 01.04.2008 Kirche hat ihre eigenen Gesetze – Ältestenwahl: Klage von Ute Gandow abgewiesen

Quelle: Märkische Allgemeine, Brandenburger Kurier, 01.04.2008
Die Kirche hat ihre eigenen Gesetze
Ältestenwahl: Klage von Ute Gandow gegen Ausschluss abgewiesen / Richter empfehlen gütliche Einigung

Von CHRISTIAN JOHNSEN
BUCKAU/MAGDEBURG Das evangelische „Priestertum aller Gläubigen“ gilt nicht vor dem Kirchengericht. Dort können nur Pfarrer und Kirchenbeamte ihre Rechte einklagen, nicht aber Gemeindeglieder oder Älteste.

Das ist der Tenor des Urteils, mit dem am vergangenen Freitag in Magdeburg das Verwaltungsgericht der Föderation Evangelischer Kirchen
in Mitteldeutschland (EKM) die Klage der Buckauer Kirchenältesten Ute Gandow gegen ihren Ausschluss aus dem Gemeindekirchenrat als unzulässig abwies.
Die Frau des Berliner Beauftragen für Sekten- und Weltanschauungsfragen hatte den Umgang mit Gemeindebeiträgen und Kollekten im Kirchspiel beanstandet und mehr Transparenz gefordert.

Vor einem Jahr wurde sie deshalb durch Beschluss des Kreiskirchenrates Elbe-Fläming aus dem Gemeindekirchenrat Ziesar ausgeschlossen (MAZ berichtete).
Dagegen legte sie beim Kirchenamt der EKM Beschwerde ein.

Die wurde von Oberkirchenrat Madjera zurückgewiesen. Madjera selbst hatte ganz am Anfang dem Kirchenkreis geraten, die Älteste wegen Unwürdigkeit auszuschließen, wenn sie nicht freiwillig geht.
In seinem Nichtabhilfebescheid fügte der Kirchenbeamte dem noch die Rechtsfolge hinzu, dass Ute Gandow ihr passives Wahlrecht in der Kirche für alle Zeiten verliert, indem er ihren Ausschluss auf § 34 des neuen Gemeindekirchenratsgesetzes abstellte. Der war zwar noch nicht in Kraft, schreibt aber den Verlust der Wählbarkeit eindeutig vor.
Dieser Bescheid ist nicht anfechtbar, urteilten jetzt die Richter.

Nach dem Grundgesetz stehe zwar jedem, der in seinen Rechten verletzt werde, der Rechtsweg offen. Doch diese Generalklausel gelte nicht in der Kirche.
Der Staat gestatte den Kirchen, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Und der kirchliche Gesetzgeber, die Synode, habe Kirchengerichten nur einen begrenzten Kanon an Zuständigkeiten zugewiesen.
Klageberechtigt seien nur kirchliche Körperschaften und Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Einfache Mitarbeiter oder Mitglieder könnten das Gericht nur anrufen, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorsehe. Das sei hier nicht der Fall.
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Diskriminierung, wie sie der Anwalt der Klägerin vorgetragen hatte, müssten durch den Verfassungsgerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geprüft werden. Die Richter sahen keine Möglichkeit, ihm diese Frage zur Entscheidung vorzulegen, weil sie die kirchliche Grundordnung nicht für verletzt hielten. Sie ließen Revision zu, empfahlen aber den Parteien, sich vor der nächsten Instanz gütlich zu einigen.

Gandows Prozessvertreter kündigte den Gang vor die Zivilgerichte an, wenn die Kirche den Vorwurf der Unwürdigkeit nicht zurücknehme. Um Ute Gandow absetzen zu können, habe das Kirchenamt den unbestimmten Rechtsbegriff der „Unwürdigkeit“ großzügig ausgeweitet und die unbequeme Fragestellerin auf eine Ebene mit Kriminellen gesetzt.

Bisher war jede Einigung daran gescheitert, dass die Kirche Ute Gandow ihr Wahlrecht nur zurückgeben will, wenn sie gleichzeitig darauf verzichtet, es auszuüben.
Vor Gericht bot der Kirchenkreis jetzt an, sich öffentlich bei ihr zu
entschuldigen. Dagegen hätte sie nichts einzuwenden.

Doch auf ihr Wahlrecht will Ute Gandow dafür nicht verzichten:
„Als Christin kann ich verzeihen. Aber wenn ich nicht unwürdig bin, muss ich auch weiterhin unsere Dorfgemeinde Buckau vertreten können. Alles andere ist Unsinn.“

Die Hälfte der evangelischen Christen in Buckau hatte im Oktober ihren Wahlvorschlag unterschrieben. Die Ältestenwahl wurde daraufhin ausgesetzt, bis ihre Wählbarkeit geklärt ist.